Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 01.03.2002:
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Wiener Gemeinderat (8)

Wien (RK). GR Günter Kenesei (G) begründete die Dringliche Anfrage zum Kontrollamtsbericht der Stadt Wien über Vorgänge im Bereich der Magistratsabteilung 21 B damit, dass über Jahre hinweg jegliche Kontrollmechanismen der Stadt versagt hätten. Er kritisierte, dass trotz interner Informationen von Beamten und ...

Wien (RK). GR Günter Kenesei (G) begründete die Dringliche Anfrage zum Kontrollamtsbericht der Stadt Wien über Vorgänge im Bereich der Magistratsabteilung 21 B damit, dass über Jahre hinweg jegliche Kontrollmechanismen der Stadt versagt hätten. Er kritisierte, dass trotz interner Informationen von Beamten und Rechtsgutachten den Unregelmäßigkeiten bei der Flächenwidmung kein Einhalt geboten wurde. In dem vorgelegten Fragenkatalog solle geklärt werden, wer die Verantwortung trägt.

Bgm. Dr. Michael Häupl (SPÖ) stellte einleitend zu seiner Anfragebeantwortung fest, dass alle Fraktionen großes Interesse an einer lückenlosen Aufklärung der Fälle hätten. Er verwies dabei auf eine strikte Trennung im Sinne der Rechtsstaatlichkeit. Häupl bekannte sich zu einer umfassenden Information der beschlussfassenden Organe und zu größtmöglicher Transparenz. Allerdings sei auch eine Beschleunigung der Verfahren im Interesse der Wirtschaft notwendig. Es gelte, diese verschiedenen Variablen kompatibel zu machen, ohne an Tempo zu verlieren. Dies sei eine der wesentlichsten Fragen des Wirtschaftsstandortes Wien und ein wesentlicher Beurteilungsfaktor für Investoren.

Die einzelnen Punkten der Dringlichen Anfrage beantwortete Bgm. Häupl folgendermaßen:

  • Wie war es möglich, dass über viele Jahre hinweg alle
    Kontrollmechanismen versagt haben?

Gerade das in der Begründung zu Ihrer Dringlichen Anfrage angeführte Flächenwidmungsverfahren zeigt, dass die Kontrolle nicht versagt hat. Das Areal, auf das sich sämtliche von Ihnen zitierte Passagen aus dem Kontrollamtsbericht beziehen, wurde nämlich auf Grund von Anmerkungen im Rahmen der Kontrolle aus dem dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegten Plandokument ausgeklammert. Es kann daher keine Rede davon sein, dass bei etwa 100 Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen die der Wiener Gemeinderat im Jahr beschließt, die Kontrolle versagt hätte.

  • Wer trägt aus Ihrer Sicht die politische Verantwortung für
    diesen Skandal?

Sie haben die Einsetzung einer Untersuchungskommission betreffend Praxis der Wiener Flächenwidmungen beantragt. Ich werde dem Ergebnis nicht vorgreifen, denn wir alle, egal ob Regierung oder Opposition werden sich diesem Ergebnis zu stellen haben. Ich kann Ihnen nur versichern, dass ich meinen Teil der Verantwortung wahr nehmen werde.

  • Sie haben bereits im August 2000 von den Grünen schriftliche
    Unterlagen erhalten, die den Leiter der Magistratsabteilung 21B
    schwer belasten. Welche Schritte haben Sie daraufhin
    eingeleitet?
Mir wurden zu jenem Zeitpunkt in der Tat Unterlagen übermittelt, die die Grünen bei einer Pressekonferenz im August 2000 auch den dort anwesenden Journalisten übergeben haben. Diese Unterlagen wurden vom Presse- und Informationsdienst der Stadt Wien unter anderen auch dem Herrn Kontrollamtsdirektor zur Verfügung gestellt, daher prüft das Kontrollamt der Stadt Wien auch seit diesem Zeitpunkt.

Faktum ist allerdings auch, dass seitens der Grünen gegen den damaligen Leiter der MA 21 B massive persönliche Vorwürfe erhoben wurden. Der damalige Leiter der MA 21 B hat daher gegen Gemeinderat Günter Kenesei eine Klage eingebracht, diese endete im April 2001 auf Wunsch des Beklagten mit einem Vergleich, in dem sich dieser verpflichtete, alle bisher vorgebrachten Behauptungen des Inhalts, die klagende Partei sei ein korrupter Beamter, der gegen Geschenkannahme für Bauträger oder andere Personen in Wien Flächenwidmungen oder Umwidmungen durchführt, die klagende Partei pflege gute Kontakte zu Baufirmen und Architekten zum Nachteil der Öffentlichkeit, die klagende Partei wäre ein leitender Beamter, dem man nicht vertrauen könne und der in seine eigene Tasche zum Nachteil der Wiener Bevölkerung wirtschaftet, die klagende Partei hätte Bauträgern den Tipp gegeben, Flächen anzukaufen und er würde dafür sorgen, dass eine Umwidmung erfolgte, die klagende Partei hätte 800.000 ATS (oder andere Geldbeträge) erhalten, um Gefälligkeitswidmungen vorzunehmen, die klagende Partei erhalte von Bauträgern Reisen, Golfklubmitgliedschaften usw. sowie die Verbreitung sinngleicher Behauptungen bei sonstiger Exekution zu unterlassen.

Weitere Unterlagen, die einen Skandal belegen sollen, haben Sie bereits in Ihren Pressekonferenzen im August und September 2000 angekündigt, mir liegen jedenfalls keine vor. Sollte es demnach welche geben, so erwarte ich mir, dass sie unverzüglich der Disziplinarbehörde und der Staatsanwaltschaft vorgelegt werden.

  • Wann haben Sie den Bericht des Kontrollamtes erhalten?

Der Bericht des Kontrollamtes erging gemäß den Bestimmungen der Wiener Stadtverfassung an den für die geprüfte Stelle zuständigen amtsführenden Stadtrat.

  • Wann wurde ein Disziplinarverfahren gegen den Leiter der
    Magistratsabteilung 21 B eingeleitet?

Seit Vorliegen der Kontrollamtsberichte führt die dafür zuständige Magistratsabteilung 2 die notwendigen Erhebungen durch. Sobald der Sachverhalt ausreichend klargestellt ist, wird von der Dienstbehörde über die Einleitung eines Disziplinarverfahrens oder sonstiger rechtlicher Schritte gegen den ehemaligen Leiter der MA 21B entschieden werden.

  • Welche Zugeständnisse wurden dem Leiter der
    Magistratsabteilung 21 B gemacht, damit er vorzeitig in
    Pension geht?
Entgegen der Anfrage wurde der ehemalige Leiter der MA 21B nicht vorzeitig pensioniert. Er wurde vielmehr auf Grund seines Antrages gemäß § 68 Abs. 1 Z 1 der Dienstordnung 1994 in den Ruhestand versetzt, da er zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits das 60. Lebensjahr vollendet hatte. In diesem Fall hat der Beamte einen Rechtsanspruch auf die Ruhestandsversetzung. Es wurden ihm daher auch keine Zugeständnisse gemacht.
  • Schließen Sie aus, dass der Leiter der Magistratsabteilung
    21 B Sonderzahlungen, Vorrückungen oder andere Begünstigungen
    im Zuge seiner Pensionierung erhalten hat?

Der ehemalige Leiter der MA 21B hat im Zuge seiner Pensionierung keine Begünstigungen erhalten, sondern nur jene Zahlungen erhalten, die ihm wie allen anderen Beamten nach den besoldungsrechtlichen Vorschriften zustehen. (Forts.) spe/rr

  • Rückfragehinweis:
    Diensthabender Redakteur
    Tel.: 4000/81 081

(RK vom 01.03.2002)