Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 29.04.2002:
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Laska: Sehe Hoffnung für den Jugendgerichtshof!

Wien (RK). Vizebürgermeisterin und Jugendstadträtin Grete Laska bezeichnete die seitens des Justizministers geplante Abschaffung des Jugendgerichtshofes wiederholt als Schlag gegen die Stadt Wien, vor allem aber gegen die Kinder und Jugendlichen dieser Stadt, der durch nichts zu begründen ist. Laska: "Möglicherweise ...

Wien (RK). Vizebürgermeisterin und Jugendstadträtin Grete Laska bezeichnete die seitens des Justizministers geplante Abschaffung des Jugendgerichtshofes wiederholt als Schlag gegen die Stadt Wien, vor allem aber gegen die Kinder und Jugendlichen dieser Stadt, der durch nichts zu begründen ist. Laska: "Möglicherweise können wir im Zusammenhang mit dem für morgen angekündigten Pressegespräch des Justizministers davon ausgehen, dass Böhmdorfer die Einwände der ExpertInnen berücksichtigt und sein Vorhaben zurücknimmt". Seitens der Stadt Wien sind Einsprüche gegen die Verlegung auf juridischer Ebene nicht möglich, allerdings haben sich viele Experten wie etwa Kinderpsychiater Ernst Berger, die Jugendanwaltschaft und das Amt für Jugend und Familie sowie die Caritas aus fachlichen Gründen gegen die Schließung ausgesprochen. Nun gilt es, ein möglichst breites Netzwerk zu knüpfen um die Interessen der Jugendlichen zu verteidigen.

Für Wien ist der Jugendgerichtshof durch seine Einbettung in ein Netzwerk begleitender Maßnahmen erfolgreich, an denen Lehrer, Bewährungshelfer und Psychologen intensiv Anteil haben. Diese Strukturen wären laut Laska bei einer Umsieldung bzw. Umorganisation nicht aufrechtzuerhalten. Es besteht die Gefahr, dass der erfolgreiche Wiener Weg der Rückführung jugendlicher Straftäter nicht fortgesetzt werden kann.

"Sollte Hr. Justizminister Böhmdorfer tatsächlich an der Verbesserung der Jugendgerichtsbarkeit und an der Situation der straffälligen Jugendlichen interessiert sein", so Laska abschließend "wird er morgen seinen Beschluss betreffend die Verlegung des Jugendgerichtshofes zurücknehmen." (Schluss) eg

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(RK vom 29.04.2002)