Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 27.06.2002:
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Wiener Landtag (3)

Wien (RK). Erster Landtagspräsident Johann Hatzl (SPÖ) stellte in Bezug auf den Dringlichen Antrag der FPÖ zum Thema "Betteleibestimmungen des Wiener Landessicherheitsgesetzes" fest, dass dieser gemäß einem vom Verfassungsdienst eingeholten Rechtsgutachten aus rechtlichen Gründen nicht diskutiert werden könne. Hatzl ...

Wien (RK). Erster Landtagspräsident Johann Hatzl (SPÖ) stellte in Bezug auf den Dringlichen Antrag der FPÖ zum Thema "Betteleibestimmungen des Wiener Landessicherheitsgesetzes" fest, dass dieser gemäß einem vom Verfassungsdienst eingeholten Rechtsgutachten aus rechtlichen Gründen nicht diskutiert werden könne. Hatzl schlug vor, in der Präsidiale die rechtlichen Rahmenbedingungen um die Zulassung von Dringlichen Anträgen zu besprechen.

LAbg. Mag. Hilmar Kabas (FPÖ) erklärte sich nicht damit einverstanden, dass der Dringliche Antrag nicht debattiert werde. Seiner Meinung nach sei das Gutachten falsch. Er meinte, der Verfassungsdienst stelle in Abrede, dass Mitglieder des Landtags auch Gesetzesentwürfe ausarbeiten. Durch ein falsches Papier lasse er sich nicht abhalten, die Probleme in der Stadt zu diskutieren.

Gesetz über den Schutz von Pflanzen vor Schadorganismen

StR. DI Isabella Kossina (SPÖ) erläuterte die Notwendigkeit eines Pflanzenschutzgesetzes für Wien.

LAbg. Mag. Rüdiger Maresch (G) kritisierte, dass das Gesetz zu unpräzise sei. Es gehe nicht daraus hervor, ob jeder einzelne Schädling auf einer Zimmerpflanze oder nur der Befall von großen Plantagen gemeldet werden müsse. Er beantragte, auch den biologischen Landbau in dem Gesetz zu berücksichtigen. Zudem stellte er fest, dass das Gesetz nur die Kontaminierung des Bodens mit Schwermetallen, nicht aber mit Pestiziden umfasse. Global 2000 habe in Glashäusern Bodenproben gezogen und dabei eine Überschreitung des Grenzwertes von DDT festgestellt. Er beantragte, die Sanierung von schadstoffkontaminierten Böden voranzutreiben.

LAbg. Komm.Rat Rudolf Klucsarits (ÖVP) bemerkte, dass der Pflanzenschutz so wichtig sei wie der Tierschutz, da Pflanzen auch Nahrungsmittel seien. Allerdings sei in keiner Pflanze DDT enthalten und die Grünen wollten nur mit billiger Polemik die Menschen verunsichern. Er begrüßte das Pflanzenschutzgesetz. Der Pflanzenschutz umfasse auch die Grünraumbewahrung und es sei ein Verdienst der ÖVP, dass es in Wien heute mehr Grünraum gebe.

LAbg. Petra Bayr (SPÖ) stellte fest, dass es beim Pflanzenschutz nicht darum ginge, chemische Bomben einzusetzen, sondern Pestizide angemessen zu verwenden. Beim biologischen Landbau würde möglichst mit Nützlingen gearbeitet, allerdings sei der Einsatz von Chemie bei schweren Seuchen gerechtfertigt. Zu den Anträgen der Grünen meinte sie, dass es bald ein Bundesgesetz geben werde. Allerdings lehne sie dessen Uneinheitlichkeit ab, weil es auch grenzüberschreitende Betriebe gebe. Zum Thema DDT im Boden merkte sie an, dass man nichts gegen das Gift im Boden machen könne, sondern nur gegen die Schadstoffquelle vorgehen könne. Zudem sei nachgewiesen, dass Gemüse nicht kontaminiert sei.

StR. DI Isabella Kossina (SPÖ) setzte sich für den vorsorgenden Umweltschutz und für den biologischen Pflanzenschutz ein. Zum DDT bemerkte sie, dass nicht wirklich Gefahr in Verzug sein könne, da die Analysen bereits von Ende April stammten und erst jetzt darüber debattiert würde. Außerdem sei nicht bekannt, woher die Bodenproben stammten. Daher könnten auch keine weiteren Schritte gesetzt werden. Sie unterstütze ein einheitliches Bodenschutzgesetz, das die in Wien gültigen höheren Richtlinien enthalte.

Abstimmung: Die Abänderungsanträge von den Grünen wurden abgelehnt, das Pflanzenschutzgesetz mehrstimmig angenommen. Der Resolutionsantrag für ein Wiener Bodenschutzgesetz wurde mehrstimmig angenommen, der Resolutionsantrag für ein Bundesbodenschutzgesetz in der zweiten Lesung mehrstimmig angenommen.

Das Wiener Schischulgesetz

LAbg. Günther Barnet (FPÖ) lehnte den Gesetzesantrag ab, weil alpinistische Prüfungen in Wien unmöglich seien. In Wien gebe es weder ausreichende Übungsmöglichkeiten noch alpine Bedingungen. Außerdem sei es verfassungswidrig, wenn Wiener Schischulen ständig in anderen Bundesländern arbeiteten. Seiner Meinung nach gehe es bei dem Gesetz vor allem darum, nachträglich Prüfungen anzuerkennen. (Forts.) spr/vo

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(RK vom 27.06.2002)