Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 27.06.2002:
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Wiener Landtag (5)

Wien (RK). LAbg. Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP) betonte, dass ein generelles Verbot der Bettelei allein schon aufgrund der christlich-sozialen Gesinnung seiner Fraktion nicht in Frage käme. Gegenüber einer organisierten Bettelei müsse jedoch der Polizei ein geeignetes Instrumentarium in die Hände gegeben werden, um diese zu ...

Wien (RK). LAbg. Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP) betonte, dass ein generelles Verbot der Bettelei allein schon aufgrund der christlich-sozialen Gesinnung seiner Fraktion nicht in Frage käme. Gegenüber einer organisierten Bettelei müsse jedoch der Polizei ein geeignetes Instrumentarium in die Hände gegeben werden, um diese zu unterbinden. Von der Novellierung des Landessicherheitsgesetzes erwarte er sich daher eine vernünftige Regelung.

Den Redebeitrag der FPÖ wies LAbg. Susanne Jerusalem (G) als "widerlich" und "abstoßend" zurück. Da die Bettelei ein soziales Problem sei, seien polizeiliche Methoden grundsätzlich abzulehnen. Hinsichtlich der argumentierten Verbotszonen der Bettelei in touristischen Stadtzonen, betonte sie, dass dies nicht nur ein zynischer Vorschlag sei, sondern das Problem einfach ausblende. Weiters forderte sie, dass bei Kindern, die bei der Bettelei aufgriffen werden, die Jugendwohlfahrt nicht einschreiten solle, da dies ihrer Erachtens zu "traumatischen Erfahrungen" führe.

In ihrem abschließenden Redebeitrag betonte LH-Stv. Grete Laska (SPÖ), dass sie sich von der derzeitigen Reorganisation der Sozialhilfe zukünftig eine effizientere und bessere Hilfe für die Betroffenen erwarte. Die merkliche Steigerung an Sozialhilfeempfängern führte sie auf die Arbeitslosigkeit zurück, betonte aber, dass insbesondere Wien über ein dichtes soziales Netz verfüge. Die problematische Situation führte sie weiters auch auf die rigide Sparpolitik des Bundes zurück.

Abstimmung: Mehrstimmig angenommen.

Novellierung des Wiener Krankenanstaltengesetzes

LAbg. Dr. Sigrid Pilz (G) betonte die Zustimmung ihrer Fraktion zu vorliegendem Gesetz, verwies aber darauf, dass der gesetzesimmanente Aspekt der "anonymen Geburt" für ihre Fraktion viele problematische Fragen aufwerfe. Eindrücklich erinnerte sie daran, dass der Umstand, die eigene Herkunft nicht zu wissen, für viele Menschen zu großen psychischen Belastungen führe. Weiters betonte sie, dass die ebenfalls gesetzlich mögliche anonyme Adoption, welche im Unterschied zur anonymen Geburt die Auskunft über die Herkunft der eigentlichen Eltern gewährleiste, weit mehr in der Öffentlichkeit beworben bzw. betont werden müsste. In einem Beschlussantrag forderte sie eine noch zu erstellende Begleitstudie, die, ein Mehr an detaillierter Information zur anonymen Geburt erbringen solle.

LAbg. Dr. Johannes Hahn (ÖVP) kündigte für seine Fraktion die Zustimmung zum Antrag der Grünen an. Weiters forderte er die nunmehr mögliche Erstellung eines Wiener Landeskrankenanstaltenplans, der zügig den Abgeordneten vorgelegt werden soll.

Die fraktionsübergreifende Zustimmung zum vorliegenden Gesetz, sei, so LAbg. Dr. Elisabeth Neck-Schaukowitsch (SPÖ) auf die vielen intensiven Vorgespräche zurückzuführen. Weiters betonte sie die Verbesserungen des neuen Gesetzes, welches u.a. eine bessere Finanzregelung, die gesetzliche Absicherung der anonymen Geburt, wie auch die Regelung, dass ärztliche Direktoren zukünftig keine eigene Abteilung mehr leiten dürften, beinhalte.

In ihrem abschließenden Redebeitrag betonte StR. Dr. Elisabeth Pittermann-Höcker (SPÖ) die Sinnhaftigkeit der anonymen Geburt, ohne die damit einhergehenden Problemfälle übergehen zu wollen. Hinsichtlich der Studie wies sie darauf hin, dass eine solche, will sie aussagekräftig sein, über eine entsprechend hohe "Fallanzahl" verfügen müsse. Dass dies beim Thema anonymer Geburt nicht zutreffen möge, wäre im Sinne aller jedoch sicherlich wünschenswert.

Abstimmung: Einstimmig angenommen. Der Antrag der Grünen wurde ebenfalls einstimmig angenommen.

Dritte Novelle zum Wiener Landeslehrer-Diensthohheitsgesetz

LAbg. Dr. Matthias Tschirf (ÖVP) betonte, dass die seit kurzem geltende neue Abfertigungsmöglichkeit bei vorliegender Novelle des Landeslehrer-Diensthohheitsgesetzes berücksichtigt werden solle.

In einem abschließenden Kommentar betonte StR. Mag. Renate Brauner (SPÖ), dass ihre Partei diesbezüglich schon tätig geworden sei.

Abstimmung: Mit Stimmenmehrheit angenommen.

Die Sitzung des Wiener Landtages endete um 14 Uhr. (Schluss) hch/vo

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(RK vom 27.06.2002)