Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 25.09.2002:
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Wiener Landtag (1)

Wien (RK). Um 9 Uhr eröffnete der erste Präsident des Wiener Landtages Johann Hatzl (SPÖ) die Sitzung des Wiener Landtages. In der ersten Anfrage erkundigte sich LAbg. Susanne Jerusalem (G) beim Landeshauptmann Dr. Michael Häupl (SPÖ) nach den getroffenen Maßnahmen bezüglich einer Sozialklausel in der Wiener ...

Wien (RK). Um 9 Uhr eröffnete der erste Präsident des Wiener Landtages Johann Hatzl (SPÖ) die Sitzung des Wiener Landtages.

In der ersten Anfrage erkundigte sich LAbg. Susanne Jerusalem (G) beim Landeshauptmann Dr. Michael Häupl (SPÖ) nach den getroffenen Maßnahmen bezüglich einer Sozialklausel in der Wiener Verfassung, die inhaltlich den Forderungen des Sozialstaatsvolksbegehrens entspreche. Der Landeshauptmann antwortete, es werde derzeit ein Entwurf erstellt, mit der Fertigstellung dieses Entwurfes sei in zwei bis drei Monaten zu rechnen. Er betonte, die Bundesregierung in dieser Frage aber nicht aus ihrer Verantwortung zu entlassen.

LAbg. Komm.-Rat Rudolf Klucsarits (ÖVP) wollte von der amtsführenden Stadträtin der Geschäftsgruppe Umwelt, DI Isabella Kossina (SPÖ), wissen, wann sie die - auf einer in Auftrag gegebenen europaweiten Vergleichsstudie basierenden - Überarbeitungsvorschläge für das Wiener Baumschutzgesetz vorstellen werde. StR. Kossina bezeichnete eine im Frühjahr dieses Jahres fertig gestellte Baumschutzstudie als Grundlage für die Novellierung des Baumschutzgesetzes aus dem Jahr 1974. Ihr wichtigstes Anliegen sei eine Entbürokratisierung des Gesetzes. Sie habe bereits eine Arbeitsgruppe mit der Erstellung eines Entwurfes beauftragt.

Der dritte Präsident des Wiener Landtages Johann Römer (FPÖ) stellte an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal die Frage, "wann ist mit der Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Abfertigung-Neu für Bedienstete der Gemeinde Wien realisiert wird, zu rechnen?". StR. Mag. Renate Brauner (SPÖ) nannte als Termin Anfang 2003, ein genaues Datum könne man nicht anführen, weil man jetzt noch nicht abschätzen könne, wie lange die Gespräche über eine adäquate Anpassung an die Länderstruktur dauere. Man könne die Bestimmungen des Bundes nicht einfach für die Länder übernehmen.

LAbg. Barbara Novak-Schild (SPÖ) fragte die amtsführende Stadträtin für Umwelt DI Isabella Kossina (SPÖ) nach den gesetzlichen Maßnahmen, die einen umfassenden Bodenschutz für Wien gewährleisten. StR. Kossina bezeichnete den Boden als eines der wichtigsten Lebensgrundlagen der Natur. Der Boden müsse nicht nur Produktionsaufgaben, sondern vor allem auch eine Kulturfunktion erfüllen. Ein eigenes Wiener Bodenschutzgesetz sei auch deshalb so wichtig, weil die Bundesbestimmungen und Gesetze, wie das Düngemittelgesetz, Pflanzenschutzgesetz oder das Chemikaliengesetz nicht ausreichten, den Boden genügend zu schützen.

LAbg. Dr. Matthias Tschirf (ÖVP) fragte Landeshauptmann Dr. Michael Häupl (SPÖ), ob er sich entsprechend der Ankündigung in der Regierungserklärung dafür einsetzen werde, dass Bürgern mit Zweitwohnsitz in Wien das Wahlrecht bei den Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen eingeräumt werde. Landeshauptmann Häupl bejahte dies, ergänzte aber, man dürfe sich nicht von statistischem Zahlenmaterial täuschen lassen, eine Vereinheitlichung der Bestimmungen in den Bundesländern sei anzustreben. Ein Wahlrechtsreformentwurf solle dementsprechend auch in allen Parteien diskutiert werden, ergänzte Häupl. Es gebe im Nachbarbundesland Niederösterreich schon eine klare Regelung in dieser Frage, schloss er.

Nach den Maßnahmen im Vollzug des Jugendschutzgesetzes bezüglich Kindern, die offensichtlich zu organisierter Bettelei missbraucht werden, fragte der Landtagsabgeordnete Ing. Herbert Rudolph (FPÖ) die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Bildung, Jugend, Soziales, Information und Sport. LH-Stv. Grete Laska (SPÖ) korrigierte den Fragesteller und betonte, die Frage betreffe nicht das Jugendschutzgesetz, sondern das Jugendwohlfahrtsgesetz. Dieses regle klar die Vorgangsweise der Behörden, der Vollzug des Gesetzes sei ausreichend. Das Zusammenspiel von Polizei und Mitarbeitern der verschiedenen Wohlfahrtseinrichtungen sei sehr zufriedenstellend. Es werde stets sicher gestellt, dass die zumeist aus den Ausland stammenden bettelnden Kinder nach dem Aufgreifen zwischenzeitlich in den Kriseneinrichtungen der MA 11 betreut werden. In weiterer Folge würde Sorge getragen, dass nach Kontaktaufnahme mit Botschaften und Wohlfahrtseinrichtungen des jeweiligen Landes die Kinder in dortigen Kriseneinrichtungen untergebracht werden könnten, ergänzte Laska. (Forts.) hl/rr

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(RK vom 25.09.2002)