Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 13.12.2002:
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Wiener Landtag (10)

Wien (RK). LAbg. Georg Fuchs (ÖVP) betonte, dass seine Fraktion mit der Novelle der Bauordnung nicht glücklich sei. Insbesondere kritisierte er, dass bei Passivhäusern ein entsprechender Notrauchfang nicht mehr vorgesehen sei. Ähnliches kritisierte er auch bei neuen Hochhäusern. Im Bereich der unentgeltlichen ...

Wien (RK). LAbg. Georg Fuchs (ÖVP) betonte, dass seine Fraktion mit der Novelle der Bauordnung nicht glücklich sei. Insbesondere kritisierte er, dass bei Passivhäusern ein entsprechender Notrauchfang nicht mehr vorgesehen sei. Ähnliches kritisierte er auch bei neuen Hochhäusern. Im Bereich der unentgeltlichen Grundabgeltung an die Stadt erinnerte er, dass in vielen anderen Bundesländern diese Abtretung maximal 10 Prozent umfasse und nicht wie in Wien mit 30 Prozent beziffert sei. Weiters kritisierte er das Wegfallen der Wiener Zeitung als Veröffentlichungsorgan kommunaler Angelegenheiten.

Auch LAbg. Heike Trammer (FPÖ) kritisierte die Novelle der Bauordnung und bezeichnete diese als "schwach und mangelhaft". Insbesondere hob sie die nur teilweise eingeführte Bewilligungspflicht beim Aufstellen von Handymasten hervor. Weiters kritisierte sie die nicht vorhergesehene Parteienstellung der Anrainer im Hochhausbereich. Ebenso forderte sie auf, den § 69 der Wiener Bauordnung ersatzlos zu streichen.

In seiner Beantwortung der eingebrachten Kritik betonte LAbg. Dkfm. Dr. Ernst Maurer (SPÖ), dass die schwierige Lesbarkeit der Bauordnung sicherlich ein gewisses Problem darstelle, welches bei passender Gelegenheit gelöst werden solle. Hinsichtlich der Rauchfänge bei Passivhäusern hielt er fest, dass der Einbau von Kaminen entsprechend der Funktionsweise dieser Häuser kontraproduktiv wäre, weil sie eine Kältebrücke darstellen würden. Die zukünftige Veröffentlichungspflicht der Stadt Wien alleine im Amtsblatt verteidigte er und erinnerte daran, dass die Wiener Zeitung hierbei immer schon eine eher untergeordnete Rolle gespielt habe.

In einer Schlussbemerkung betonte Wohnbaustadtrat Werner Faymann (SPÖ), dass die ersatzlose Streichung des § 69 der Wiener Bauordnung in der Praxis viele Projekte verhindern würde. Er betonte aber, dass nicht zuletzt bedingt durch jüngste juristische Urteile die Stadt Wien diesen Paragraphen bis zu einer Abweichung von maximal 10 Prozent in der Praxis auslege. Dieses den Bauträgern wie auch der Öffentlichkeit zu kommunizieren, werde er sich bemühen.

Abstimmung: In erster und zweiter Lesung mehrstimmig angenommen. Ein Abänderungsantrag der SPÖ wurde angenommen.

Abänderung des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes

LAbg. Mag. Ruth Becher (SPÖ) betonte, dass es sich hierbei ausschließlich um notwendig gewordene Anpassungen im Wohnungseigentumsgesetz handle.

In einer Schlussbemerkung bedankte sich Wohnbaustadtrat Werner Faymann (SPÖ) für die langjährige Mitarbeit der Mandatarin in wohnbaurechtlichen Bereichen. LAbg. Mag. Ruth Becher (SPÖ) wird in Zukunft in den Nationalrat wechseln.

Abstimmung: Einstimmig in erster und zweiter Lesung angenommen. Ein Abänderungsantrag der SPÖ wurde angenommen. (Forts.) hch/sp

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(RK vom 13.12.2002)