Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 13.12.2002:
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Wiener Landtag (6)

Wien (RK). Das Wahlrechtspaket sei in seinen Augen ein Versagen, meinte LAbg. Heinz-Christian Strache (FPÖ). Bei der Briefwahl sei nichts weiter gegangen und auch bei der Direktwahl des Bürgermeisters und der Bezirksvorsteher habe man eine wesentliche Chance vorbei gehen lassen. Das Gesetz lasse aber eine ...

Wien (RK). Das Wahlrechtspaket sei in seinen Augen ein Versagen, meinte LAbg. Heinz-Christian Strache (FPÖ). Bei der Briefwahl sei nichts weiter gegangen und auch bei der Direktwahl des Bürgermeisters und der Bezirksvorsteher habe man eine wesentliche Chance vorbei gehen lassen. Das Gesetz lasse aber eine Verfassungsfeindlichkeit erkennen, weil es Staatsbürgerschaftsrechte aushöhle. Die immer wieder angesprochene Integration sei ein Vorwand und das falsche Argument: Das Wahlrecht sollte am Ende der Integration stehen und nicht am Anfang. Die Freiheitliche Partei werde dafür Sorge tragen, dass die jetzige Bundesregierung gegen dieses Gesetz Einspruch erheben wird.

Demokratiepolitisch bedeute der heutige Tag einen großen Schritt nach vorne, erklärte LAbg. Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ). Mit dem Gesetz werde den Jugendlichen gezeigt, dass ihre Teilnahme an der Demokratie gewünscht sei. Das Wahlrecht für Zuwanderer auf der Bezirksebene sei ein Quantensprung. Die SPÖ sei bemüht gewesen, ein verfassungskonformes Gesetz zu schaffen. Die Vorschreibung einer gewissen Aufenthaltsdauer sei durchaus gerechtfertigt und werde, wie die Einschränkungen beim passiven Wahlrecht, auch durch das Gutachten von Univ.-Prof. DDr. Heinz Mayer bestätigt. Der Redner brachte einen Beschluss- und Resolutionsantrag ein, in dem die Bundesregierung ersucht wird, die Voraussetzungen zu schaffen, dass WienerInnen mittels Wahlkarten bei Kommunalwahlen wie bei Nationalratswahlen auch außerhalb Wiens wählen können.

Die ÖVP habe konsequent den eingeschlagenen Weg der inhaltlichen Diskussionsverweigerung fortgesetzt, stellte Berichterstatterin StR Mag. Renate Brauner (SPÖ) in ihrem Schlusswort fest. Es sei offensichtlich eine Spezialität dieser Partei, sich an Versprochenes und Vereinbartes nicht mehr erinnern zu können. Grundlage der FPÖ-Politik sei es, zu hetzen und die Menschen auseinander zu dividieren. Zu der durch das Gesetz festgelegten Frist von fünf Jahren ununterbrochenen, durch Meldung nachgewiesenen Aufenthaltes in Wien stehe sie. Der EU- Vergleich sei falsch. Bei Beschlussfassung eines Gesetzes müsse auch dessen Vollziehbarkeit berücksichtigt werden. Das Demokratiepaket sei ein großer Schritt zur Weiterentwicklung der Demokratie unserer Stadt in unser aller Interesse, gut für die Integration und gut für die Zukunft der jungen Menschen.

Abstimmung: Die Gesetzesänderungen fanden unterschiedliche Mehrheiten, das Wahlrecht für Zuwanderer in den Bezirken wurde mit den Stimmen der SPÖ allein beschlossen. Ein Abänderungsantrag der Grünen bei der Senkung des Wahlalters fand nicht die erforderliche Mehrheit. Die Beschluss- und Resolutionsanträge von ÖVP und FPÖ fanden nicht die erforderliche Mehrheit, ein von SPÖ, FPÖ und Grünen eingebrachter Beschluss- und Resolutionsantrag wurde einstimmig beschlossen. Das Gesetz wurde in zweiter und dritter Lesung mit den Stimmen der SPÖ und Grünen angenommen. (Forts.) end/sp

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(RK vom 13.12.2002)