Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 07.03.2003:
Bitte beachten Sie, dass die Inhalte (Termine, Kontaktmöglichkeiten,...) möglicherweise nicht mehr aktuell sind.

Wien ist Vorbild beim Tierschutz

Wien (RK). "Mit einem bundeseinheitlichen Tierschutzgesetz bietet sich die einmalige Gelegenheit, für eine Regelung alle Tiere artgerecht zu halten und ihnen damit viel Leid zu ersparen", erklärte Umweltstadträtin Isabella Kossina im Landtag. "Ich begrüße das Vorhaben eines bundeseinheitlichen Tierschutzgesetzes. ...

Wien (RK). "Mit einem bundeseinheitlichen Tierschutzgesetz bietet sich die einmalige Gelegenheit, für eine Regelung alle Tiere artgerecht zu halten und ihnen damit viel Leid zu ersparen", erklärte Umweltstadträtin Isabella Kossina im Landtag. "Ich begrüße das Vorhaben eines bundeseinheitlichen Tierschutzgesetzes. Doch Tierschutz darf nicht nur ein Wahl-Gag sein, Tierschutz muss ernst genommen werden. Wien hat mit dem Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetz die Latte sehr hoch gelegt. Kommen Vorschläge, die unter den Wiener Standards liegen, so Kossina, werde die Wiener Landesregierung dem Bundestierschutzgesetzt nicht zustimmen.****

Der Wiener Landtag hat sich bereits im Jahre 1994 für eine bundeseinheitliche Regelung ausgesprochen, bislang ist ein derartiges Vorhaben immer am Widerstand der ÖVP gescheitert.

Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetz "musterhaft"

Das Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetz spricht sich für ein Verbot des Kupierens, der Aggressionszucht und der Pelztierzucht aus. Weiters wurden die Batteriehaltung von Hühnern verboten und strenge Anforderungen an die Haltung von Rindern, Schweinen und anderen landwirtschaftlichen Nutztieren gestellt.

Noch im heurigen Frühjahr wird eine Verordnung über das Halteverbot von Wildtieren in Zirkussen und Varietes eingebracht.

Vor der Sommerpause wird im Wiener Landtag mit der Kennzeichnungspflicht für alle in Wien gehaltenen Hunde, eine weitere Novelle zum Tierschutz- und Tierhaltegesetz eingebracht. Diese Novelle zum "Chippen" liegt seit mehr als einem Jahr in beschlussreifer Form vor, konnte aber auf Grund einer von der EU geltend gemachten Stillhaltefrist nicht beschlossen werden.

Von Wien wird bei einem bundeseinheitlichen Tierschutzgesetz jedenfalls folgendes gefordert:

  • Tierversuche, die derzeit in die Zuständigkeit der Länder
    fallen, müssen jedenfalls weiterhin verboten bleiben.
  • Hundechippen
  • Maulkorb und/oder Leinenzwang
  • Verbot der erwerbsmäßigen Haltung und/oder Zucht von Pelztieren
    (z.B. Zobel, Nerz, Iltis)

Einigen Bundesländer fehlt der Respekt vor dem Tier

An einigen Beispielen lässt sich aufzeigen, wie unterschiedlich der Tierschutz in anderen Bundesländern gehandhabt wird. In Kärnten ist die Zucht von Pelztieren mit Ausnahmeregelungen noch immer möglich, weiters wird die Käfighaltung von Hausgeflügel erst ab 1.1.2004 verboten.

Auch in Niederösterreich ist die Pelztierzucht (Nerz, Iltis, Rotfuchs, Silberfuchs, Chinchilla) erlaubt, nur die erwerbsmäßige Haltung von Tieren zur Gewinnung von Pelzen ist verboten.

Im oberösterreichischen Tierschutzgesetz findet sich kein Verbot von Tierversuchen. (Schluss) vit

(RK vom 07.03.2003)