Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 23.04.2003:
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Wiener Gemeinderat (3)

Wien (RK). Die am wenigsten schlechte Variante habe die ÖVP mitgetragen, führte GR Dr. Andreas Salcher (ÖVP) aus. Der Sündenfall sei vor dem Eintritt der ÖVP in die Regierung passiert. Wäre die ÖVP noch in der Stadtregierung, hätte sie nicht tatenlos zugesehen, wie der Kurs ständig fällt. Der SPÖ warf er "Vernebeln, ...

Wien (RK). Die am wenigsten schlechte Variante habe die ÖVP mitgetragen, führte GR Dr. Andreas Salcher (ÖVP) aus. Der Sündenfall sei vor dem Eintritt der ÖVP in die Regierung passiert. Wäre die ÖVP noch in der Stadtregierung, hätte sie nicht tatenlos zugesehen, wie der Kurs ständig fällt. Der SPÖ warf er "Vernebeln, Täuschen und Leugnen" vor.

GR Heinz Christian Strache (FPÖ) stellte eingangs fest, dass die Verantwortung auch bei der ÖVP liege. Fakt sei, dass der Verlust im Durchschnitt bei 75 Prozent liege. Auch wenn Ereignisse wie der 11. September und der Krieg in Afghanistan nicht vorhersehbar gewesen seien, habe man doch ohne Netz gehandelt. Dass man die Verfügungsgewalt der Bank übertragen habe, sei ein schwerer Fehler gewesen.

Er habe den Eindruck, die ÖVP stecke noch in der Osterritualen der Selbstgeißelung, sagte GR Mag. Thomas Reindl (SPÖ). Wenn man über den Tellerrand Österreichs blicke, könne dann unschwer festgestellt werden, wie viele Banken Verluste gemacht hätten. Die internationale Situation habe vor Österreich nicht halt gemacht. Dies sei die Privatwirtschaft, die von der ÖVP so vehement gefordert werde.

Cross Border Leasing Transaktion

GR Erich Valentin (SPÖ) beantragte eine Cross Border Leasing Transaktion.

GR DI Martin Margulies (G) leitete seine Ausführungen einige Minuten lang in englischer Sprache ein. Auf diesbezügliche Kritik der Vorsitzenden merkte er an, dass über einen 500 Millionen EUR Tagespunkt gesprochen werde, dessen Unterlagen nur in englischer Sprache angeführt sind. Diese Vertragstexte wären auch für jemand, der über gutes Englisch-Niveau verfügt, wegen der Komplexität nicht zu verstehen. Er brachte einen Gegenantrag ein, demzufolge vor einem endgültigen Abschluss von Verträgen im Zusammenhang mit Cross Border Leasing Transaktionen und diesbezüglichen Genehmigungen bzw. Ermächtigungen ein allumfassender deutschsprachiger Vertragsentwurf zur Einsichtnahme aufgelegt werden sollte. Kritik übte Margulies daran, dass der Gerichtsstand des Vertrages New York sein würde. Dadurch käme amerikanisches Recht zur Anwendung. Zweiter Gerichtsstand bei Cross Border Leasing wäre London, weil es kein Vollstreckungsabkommen zwischen den USA und Österreich gebe. Dies sei eine Absicherung des Investors gegenüber der Stadt Wien. Weiters gebe es eine Vielzahl rechtlicher Fragen, die noch ungeklärt seien. (Forts.) ull/vo

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(RK vom 23.04.2003)