Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 24.04.2003:
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Wiener Landtag (5)

Wien (RK). LAbg. Mag. Maria Vassilakou (Grüne) signalisierte die Zustimmung ihrer Fraktion zu dem von StR. Mag. Renate Brauner (SPÖ) eingebrachten Antrag, betonte aber, dass die beabsichtigten Veränderungen "leider nur auf Bezirksebene" gelten werden. Demokratiepolitisch argumentierte sie, dass die Koppelung des ...

Wien (RK). LAbg. Mag. Maria Vassilakou (Grüne) signalisierte die Zustimmung ihrer Fraktion zu dem von StR. Mag. Renate Brauner (SPÖ) eingebrachten Antrag, betonte aber, dass die beabsichtigten Veränderungen "leider nur auf Bezirksebene" gelten werden. Demokratiepolitisch argumentierte sie, dass die Koppelung des Wahlrechtes an die Staatsbürgerschaft überholt sei. Dies, so Vassilakou, gelte insbesondere für Wien, wo jeder 6. Einwohner über keine österreichische Staatsbürgerschaft verfüge. Die beabsichtigte Anrufung des Verfassungsgerichtshofes durch ÖVP und FPÖ bezeichnete sie als "erbärmlich". Weiters betonte sie, dass die demnächst startende Kampagne der Wiener FPÖ gegen das Ausländerwahlrecht in der Stadt nicht punkten werde.

LAbg. Dr. Matthias Tschirf (ÖVP) betonte, dass das Wahlrecht nur mit Besitz der Staatsbürgerschaft möglich sei. Es könne kein Interesse bestehen, in Wien im Bereich der Integration "Parallelgesellschaften" zu schaffen. Weiters erinnerte er daran, dass die kommunalen Wahlrechtsordnungen in Europa sehr unterschiedlich seien, somit also keine Vergleiche mit Wien seriös gezogen werden könnten. Hinsichtlich der bislang stattgefundenen Integrationspolitik seitens der SPÖ hielt er fest, dass wesentliche Punkte für ein gelungenes Zusammenleben noch nicht umgesetzt worden seien. Insbesondere erinnerte er an die triste Wohnsituation vieler Ausländer, die in Wien wohnen.

In einer Replik auf seine Vorrednerin meinte LAbg. Mag. Hilmar Kabas (FPÖ), dass nicht die Anrufung des Verfassungsgerichtshofes "erbärmlich" sei, sondern vielmehr die rechtlich bedenkliche Argumentationslinie der Grünen. Er verwehre sich, so Kabas, gegen das weitere Aushöhlen der Staatsbürgerschaftsrechte. Grundsätzlich müsse die Verleihung der Staatsbürgerschaft am Ende einer gelungenen Integration stehen, die vor allem die Akzeptanz der gesellschaftlichen Werte wie auch die Loyalität gegenüber der Verfassung miteinschließen müsse. In seinen weiteren juristischen Ausführungen betonte er u.a., dass der Grundsatz der Gegenseitigkeit, der Gleichheitsgrundsatz wie auch das Homogenitätsprinzip durch den vorliegenden Antrag verletzt werden würden. (Forts.) hch/vo

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(RK vom 24.04.2003)