Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 26.06.2003:
Bitte beachten Sie, dass die Inhalte (Termine, Kontaktmöglichkeiten,...) möglicherweise nicht mehr aktuell sind.

Wiener Landtag (5)

Wien (RK). LAbg. Ing. Herbert Rudolph (FPÖ) kündigte an, dem Entwurf seitens seiner Fraktion zuzustimmen. Als Hauptgrund nannte er sehr gute Modifizierungen des Dienstrechtes, insbesonders die Zusammensetzung des Disziplinarsenates aus vier Mitgliedern, wovon zwei unabhängig seien. Die beiden Unabhängigen würden ...

Wien (RK). LAbg. Ing. Herbert Rudolph (FPÖ) kündigte an, dem Entwurf seitens seiner Fraktion zuzustimmen. Als Hauptgrund nannte er sehr gute Modifizierungen des Dienstrechtes, insbesonders die Zusammensetzung des Disziplinarsenates aus vier Mitgliedern, wovon zwei unabhängig seien. Die beiden Unabhängigen würden jeweils den Vorsitz abwechselnd übernehmen. Im Zusammenhang mit der Harmonisierung des Pensionsrechtes stellte er einen Beschlussantrag, der vorsieht, die Personalvertretung zu Gesprächen über die Pensionsreform 2000 einzuladen; ein weiterer Beschlussantrag solle regeln, dass in die Pensionsreform 2000 auch jene Punkte hineingenommen würden, die in der Pensionsreform 2003 gelten.

LAbg. Godwin Schuster (SPÖ) dankte der FPÖ für ihre Mitarbeit an der Materie. Im Entwurf sehe er viele Erleichterungen für Magistratsmitarbeiter, so z.B. dass ein Bagatellfall für einen Mitarbeiter nicht unbedingt eine Disziplinarangelegenheit werden müsse. Auch der Umstand, dass jeder Beschuldigte eine Vertrauensperson beiziehen könne, sei sehr zu begrüßen. Diese Maßnahmen seien verfahrensbeschleunigend, meinte Schuster. In jedem Falle werde der UVS nicht untergraben, sondern dessen Unabhängigkeit nachhaltig hervorgehoben.

LAbg. Claudia Sommer-Smolik (Grüne) brachte drei Abänderungsanträge ein, die sich mit der Streichung von Gesetzespassagen, mit der frauenparitätischen Besetzung der Disziplinarkommission und mit der Aufstockung der Anzahl der Vertrauenspersonen bei Disziplinarverfahren befassten.

StR. Mag. Renate Brauner (SPÖ) empfahl, alle vorgelegten Beschluss- und Abänderungsanträge abzulehnen. Zum Beschlussantrag des FPÖ-LAbg. Rudolph meinte sie, die Pensionsreform 2000 sei ohnehin verfassungswidrig. Grundsätzlich bekenne sie sich zur Harmonisierung des Pensionsrechtes.

Abstimmung: Während alle Abänderungs- und Beschlussanträge abgelehnt wurden, wurde die vorgelegt Änderung des Dienstrechtes mehrstimmig angenommen.

Änderung des Wiener Landes-, Stiftungs- und Fondsgesetz

LAbg. Günther Barnet (FPÖ) sprach sich vehement gegen den Entwurf aus. Er argumentierte, die Ansiedelung der Fonds im Magistrat entziehe den Parteien jegliche Kontrollmöglichkeit über die Vorkommnisse in den Fonds. So gebe es künftig weder einen Zwischenbericht noch einen Jahresbericht über die Tätigkeit dieser Institutionen. Als Beispiel nannte er den Fonds Soziales Wien, wo mehrere Leiter von Magistratsabteilungen involviert seien. Gerade auf diese habe man keine Einflussmöglichkeit, betonte der FPÖ- Politiker. In einem Beschlussantrag forderte er, die Fonds nicht in den Magistrat abwandern zu lassen.

StR. Mag. Renate Brauner (SPÖ) sah im Gegensatz zu ihrem Vorredner sehr wohl Kontrollmöglichkeiten der künftig in den Magistraten angesiedelten Fonds durch den Unabhängigen Verwaltungssenat und auch durch das Kontrollamt, in dem sehr wohl Vertreter von Parteien säßen.

Abstimmung: Der Beschlussantrag blieb in der Minderheit, das Gesetz über die Gesetzesänderung wurde mehrstimmig angenommen.

Änderung des Wiener Gleichbehandlungsgesetzes

LAbg. Susanne Jerusalem (Grüne) kündigte an, dem vorgelegten Gesetzesentwurf die Zustimmung zu geben. Sie bezeichnete diese Änderung als fortschrittlich, weil zwei sehr wichtige Punkte berücksichtigt würden, nämlich die sogenannte Beweislastumkehr und das sogenannte Frauenförderungsgebot. Beweislastumkehr bedeutet, dass eine diskriminierte Person nur glaubhaft machen müsse, dass sie diskriminiert worden sei. Der Arbeitgeber dagegen müsse beweisen, das er den Beschuldigten nicht diskriminiert habe. Frauenförderungsgebot bedeutet die Bevorzugung von Frauen bei zwei Kandidaten unterschiedlichen Geschlechts, solange nicht 50 Prozent der Spitzenfunktionen mit Frauen besetzt sind.

LAbg. Mag. Sonja Wehsely (SPÖ) sagte, mit der Gesetzwerdung sei auch im Bereich der Lehrerschaft die Gleichbehandlung lückenlos erfolgt. Die Beweislasterleichterung gelte mit Beschlussfassung des Gesetzes nun auch im gerichtlichen Verfahren. Sie freue sich sehr darüber, dass in den vergangenen Jahren sehr viele Frauen in Schlüsselpositionen berufen worden seien.

Abstimmung: Einstimmig angenommen.

Die Sitzung des Landtages endete um 14.10 Uhr. (Schluss) hl/rr

  • Rückfragehinweis:
    Diensthabender Redakteur
    Tel.: 4000/81 081

(RK vom 26.06.2003)