Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 29.01.2004:
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Wiener Landtag (3)

Wien (RK). StR. Mag. Renate Brauner (SPÖ) brachte eine Novelle zum Wiener Prostitutionsgesetz ein. Die Grünen werden diese Novelle ablehnen, sagte LAbg. Dr. Monika Vana (Grüne). Sie führe zu einer Verschlechterung der Lebensbedingungen der Sexarbeiterinnen. Sexarbeiterinnen seien Frauen, die in prekären ...

Wien (RK). StR. Mag. Renate Brauner (SPÖ) brachte eine Novelle zum Wiener Prostitutionsgesetz ein.

Die Grünen werden diese Novelle ablehnen, sagte LAbg. Dr. Monika Vana (Grüne). Sie führe zu einer Verschlechterung der Lebensbedingungen der Sexarbeiterinnen. Sexarbeiterinnen seien Frauen, die in prekären Verhältnissen leben und keine soziale Sicherheit hätten. Der Problemdruck wachse, die Sexindustrie verdiene auf Kosten der Frauen. Die Neudefinition der aufdringlichen Anbahnung verschärfe die Lage, denn die Strafen und weitere Verbote würden zu mehr Illegalität führen. Das Betretungsrecht der Polizei lehnen die Grünen ab. Sie brachte vier Anträge ein: Zweckbindung der Strafgelder für Betreuungseinrichtungen, Abschaffung der polizeilichen Meldepflicht, Entdiskriminierung von Sexarbeit, Änderung der wöchentlichen Zwangsuntersuchungen.

LAbg. Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP) signalisierte die Zustimmung der ÖVP zur Novelle, sie bringe mehr Sicherheit für alle. Die Schutzzonen werden ausgeweitet, das Betretungsrecht für die Exekutive sei vernünftig. Er sprach sich in einem Abänderungsantrag für eine Änderung der amtsärztlichen Untersuchung aus. Nach Meinung der ÖVP könnten die Prostituierten die regelmäßigen medizinischen Checks auch bei dem Arzt ihres Vertrauens durchführen lassen. Ein weiterer Schritt, die Prostitution weg aus der Illegalität zu bringen, wäre die Schaffung eines eigenen Bordellgesetzes für Wien. Dies würde für die Anrainer und auch für die Prostituierten Verbesserungen mit sich bringen.

LAbg. Günther Barnet (FPÖ) verwahrte sich gegen den Vorwurf, seine Fraktion sei gegen die Ausübung der Prostitution. Die FPÖ stimme der Novelle zu, auch wenn sie Schwachstellen enthalte. Er verstehe die Ablehnung dieser Novelle durch die Grünen nicht. Die leitenden Prinzipien dieses Gesetzes seien vernünftig, sowohl ordnungspolitisch wie auch gesundheitspolitisch. Er beantragte höhere Strafen in den sogenannten Verbotszonen zum besseren Schutz der Anrainer. Das Mitwirkungsrecht der Hauseigentümer sei zum Schutz für die übrigen Bewohner nötig. Gegen das Betretungsrecht der Polizei gebe es keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Der Redner bedauerte, dass die Polizei zu wenig gegen die Geheimprostitution unternehme. (Forts.) fk/vo

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(RK vom 29.01.2004)