Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 29.01.2004:
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Wiener Landtag beschließt Novelle des Prostitutionsgesetzes

Wien (RK). Heute, Donnerstag, wurde im Wiener Landtag die Novelle des Prostitutionsgesetzes beschlossen. Frauenstadträtin Mag.a Renate Brauner wies darauf hin, dass der Handlungsspielraum des Landes Wien als Gesetzgeber im Zusammenhang mit der zunehmend internationalen Problematik von illegaler Prostitution und ...

Wien (RK). Heute, Donnerstag, wurde im Wiener Landtag die Novelle des Prostitutionsgesetzes beschlossen. Frauenstadträtin Mag.a Renate Brauner wies darauf hin, dass der Handlungsspielraum des Landes Wien als Gesetzgeber im Zusammenhang mit der zunehmend internationalen Problematik von illegaler Prostitution und Frauenhandel äußerst eingeschränkt sei. Dennoch sei es gelungen, gesundheits-, frauen- und sozialpolitische Verbesserungen für Prostituierte zu erzielen sowie eine Antwort auf die zurecht bestehenden Beschwerden der AnrainerInnen zu finden. ****

AnrainerInnen erhalten Schutz vor Belästigungen durch Freier

Eine neue Verwaltungsstrafbestimmung im Wiener Landes- Sicherheitsgesetz soll unerwünschte Belästigungen von AnrainerInnen durch Freier verhindern. In Zukunft kann ein Belästiger, der "eine Person an einem öffentlichen Ort zu einer Handlung oder Duldung auffordert, die deren sexuelle Sphäre betrifft und von dieser Person unerwünscht ist" mit einer mit einer Geldstrafe bis zu 700 Euro bestraft werden.

Verwaltungsstrafsätze für Prostituierte auf ein Drittel gesenkt

Ziel der Novelle des Prostitutionsgesetzes war es, neueren Anforderungen, v.a. aus gesundheits- und frauenpolitischer Sicht, mit einer adäquaten Lösung zu begegnen. Die wichtigsten Punkte der Novelle: die Verwaltungsstrafsätze des Gesetzes werden insbesondere für Prostituierte generell auf weniger als ein Drittel der Strafbeträge vor der Novelle herabgesetzt und analog dazu wird die Ersatzfreiheitsstrafe ebenfalls herabgesetzt, die eingenommenen Strafgelder werden hinkünftig Projekten für Prostituierte zweckgewidmet, Kindertagesheime und Friedhöfe wurden als neue Schutzobjekte mit Schutzbereichen aufgenommen, AIDS-Tests finden im Rahmen der regelmäßigen amtsärztlichen Untersuchungen statt, ein strengen Kriterien unterliegendes Betretungsrecht für die Polizei wurde eingeführt, die Hauseigentümer werden stärker als bisher zur Verantwortung gezogen. (Schluss) hk

(RK vom 29.01.2004)