Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 26.02.2004:
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Neue Flächenwidmung im 14. Bezirk

Wien (RK). Für das Gebiet zwischen Ameisgasse, Ameisbrücke, Ameisgasse, Bezirksgrenze (Wienfluss), Baumgarten- brücke, Zehetnergasse und ÖBB-Westbahn im 14. Bezirk, KG Penzing und KG Unter Baumgarten wurde ein neuer Flächenwidmungs- und Bebauungsplan (Plan Nr. 7580) ausgearbeitet. Der Entwurf des neuen ...

Wien (RK). Für das Gebiet zwischen Ameisgasse, Ameisbrücke, Ameisgasse, Bezirksgrenze (Wienfluss), Baumgarten- brücke, Zehetnergasse und ÖBB-Westbahn im 14. Bezirk, KG Penzing und KG Unter Baumgarten wurde ein neuer Flächenwidmungs- und Bebauungsplan (Plan Nr. 7580) ausgearbeitet.

Der Entwurf des neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes liegt vom 26. Februar bis 8. April 2004 in der Magistratsabteilung 21 A (Stadtteilplanung und Flächennutzung Innen-West), 1., Rathausstraße 14-16, Planungsauskunft Wien (1. Stock, Tel. 4000/8840) jeweils Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr, Donnerstag bis 17.30 Uhr sowie im 2. Stock, jeweils Montag bis Freitag von 8.00 bis 15.00 Uhr, Donnerstag bis 17.30 Uhr zur öffentlichen Einsicht auf.

Die Einsichtnahme in den Planentwurf ist bis zum 8. April 2004 auch in der Bezirksvorstehung für den 14. Bezirk, 1130., Hietzinger Kai 1-3 während der dortigen Amtsstunden möglich. Für weiter gehende Informationen steht Ihnen am 18. März und am 25. März 2004 in der Zeit von 15.00 bis 17.30 Uhr ein/e Mitarbeiter/in der Magistratsabteilung 21 A zur Verfügung.

Stellungnahmen zu diesem Entwurf können innerhalb des Zeitraumes der öffentlichen Auflage in schriftlicher Form, bitte mit Angabe der unten angeführten Plannummer, an die Magistratsabteilung 21 A gerichtet werden.

Sobald die öffentliche Auflage abgelaufen ist, werden die eingelangten Anliegen geprüft und nach Möglichkeit berücksichtigt. Über alle eingelangten Stellungnahmen wird dem Gemeinderat berichtet, der schließlich über den neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan entscheidet. Anschließend wird der neue Plan als Verordnung kundgemacht und ist damit rechtswirksam. Gegen Ersatz der Druckkosten kann man den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan dann in der Magistratsabteilung 21 A, 1., Rathausstraße 14-16 (1. Stock), erwerben und zwar Montag bis Freitag zwischen 8.00 und 12.30 Uhr, Donnerstag bis 17.30 Uhr. (Schluss) gb

(RK vom 26.02.2004)