Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 04.03.2004:
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Wiener Landtag (4)

Wien (RK). Für LAbg. Heinz Christian Strache (FPÖ) zeigt der Bericht 2003 verstärkte Sachlichkeit, "eine erfreuliche Entwicklung", wie der Redner betonte. Seine Fraktion werde dem Bericht ihre Zustimmung geben. Gewalt an Kindern und Jugendlichen nehme zu, Hilfe anzubieten sei wichtig, Opferhilfe von großer Bedeutung ...

Wien (RK). Für LAbg. Heinz Christian Strache (FPÖ) zeigt der Bericht 2003 verstärkte Sachlichkeit, "eine erfreuliche Entwicklung", wie der Redner betonte. Seine Fraktion werde dem Bericht ihre Zustimmung geben. Gewalt an Kindern und Jugendlichen nehme zu, Hilfe anzubieten sei wichtig, Opferhilfe von großer Bedeutung. Lobbyismus für Kinder sollte weniger anlassbezogen sein, die Kinder- und Jugendanwaltschaft sollte mehr eigene Akzente setzen. Er plädierte für ein Familienwahlrecht, mehr Früherkennungsmaßnahmen an Schulen gegen das Drogenproblem, um rasch Hilfe anbieten zu können. Präventionsmaßnahmen im Drogenbereich müssten ausgebaut werden.

LAbg. Jürgen Wutzlhofer (SPÖ) dankte den Kinder- und Jugendanwälten für ihre Arbeit und freute sich über die breite Zustimmung. Er hob hervor, dass die Kinder- und Jugendanwaltschaft die beliebteste Fachstelle sei, die von Medien kontaktiert werde, umriss den Aufgabenbereich der Anwälte und ihre Projekte, die gute Lösungsansätze bringen. Kritik übte er u.a. an der Schließung des Jugendgerichtshofes und den Zuständen im Grauen Haus. Bei Problemen von Jugendlichen blocke die Bundesregierung ab und spare nur. Er wandte sich auch gegen das Wahlrecht der Eltern für ihre Kinder (Familienwahlrecht). Kinder sollten selbst entscheiden. Dass es für Kinder und Jugendliche in Wien zu wenig Angebot gebe, wies er mit internationalen Beispielen zurück.

Durch Jugendkonten der Banken oder Handys tappen immer mehr Jugendliche in die Schuldenfalle, konstatierte LAbg. Claudia Sommer-Smolik (Grüne). Man müsse der Verschuldung von Jugendlichen besser vorbeugen, Prävention sei in diesem Bereich besonders wichtig. Die Verbesserungsvorschläge der Kinder- und Jugendanwaltschaft betreffen nicht nur die Bundesregierung, so Sommer-Smolik, auch Wien habe in einigen Bereichen Nachholbedarf. Die Rednerin sprach sich auch gegen das Familienwahlrecht aus.

Die Kinder- und Jugendanwältin DSA Monika Pinterits freute sich über die breite Zustimmung und betonte die vielfältige Kooperation der Kinder- und Jugendanwaltschaft mit den unterschiedlichsten Organisationen. Auch mit der MA 11 gebe es gute Zusammenarbeit. Die Berichterstattung über Gewalt an Kindern und Jugendlichen sollte mehr Inhalte transportieren. In der Drogen-Früherkennung gebe es ausreichend Möglichkeiten. Sie wandte sich auch gegen das Einsperren von Kindern.

Kinder- und Jugendanwalt Dr. Anton Schmid dankte ebenfalls für Lob und Zustimmung. Die Anwaltschaft sei sehr viel im Schulbereich tätig, mit der MA 11 gebe es gute Kontakte. Zum Thema Kinderarmut forderte er ein vom Staat garantiertes Grundeinkommen, das bis zum 14. Lebensjahr von den Eltern und danach selbst verwaltet werden sollte. Familienwahlrecht sei Elternrecht, die Aufgabe der Anwaltschaft sei aber, die Rechte der Kinder auszubauen. Er wandte sich gegen Medienberichte, die Kinder als Showelement verwenden.

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft und ihre Berichte haben die Aufgabe Themen aufzuzeigen, die Politik habe die Aufgabe Lösungen zu erarbeiten, unterstrich Vbgm. Grete Laska (SPÖ) in ihrem Schlusswort. Sie dankte den Anwälten und ihren Mitarbeitern für ihren Einsatz und ihre Arbeit.

Abstimmung: Der Bericht der Kinder- und Jugendanwaltschaft wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.

Zuweisungsgesetz für den Fonds Soziales Wien

StR. Mag. Renate Brauner (SPÖ) legte ein Gesetz über die Zuweisung von Bediensteten der Gemeinde Wien an den Fonds Soziales Wien zur Beschlussfassung vor.

Die Grünen lehnen die Ausgliederung des Fonds Soziales Wien ab und daher auch das Zuweisungsgesetz für Bedienstete, erklärte LAbg. Dr. Monika Vana (Grüne). Die Ausgliederung würde Verschlechterungen vor allem für jene Arbeitnehmer bedeuten, die neu aufgenommen werden. Künftig werde es dadurch zu dienstrechtlichen Unterschieden bei den Bediensteten kommen. Auch das Gleichbehandlungsgesetz sei in der Privatwirtschaft wesentlich schlechter in seinen Auswirkungen. Sie forderte in einem Antrag von der Personal- und Sozialstadträtin, auch in Zukunft eine Gleichbehandlung aller Bediensteten sicherzustellen. Weiters forderte sie, das Wiener Gleichbehandlungsgesetz in das Zuweisungsgesetz aufzunehmen. (Forts.) js/rr

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(RK vom 04.03.2004)