Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 27.04.2004:
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Wien verbietet Hundeanbindung - Aus für Kettenhunde

Wien (RK). Der Wiener Landtag hat heute eine Novelle zum Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetz beschlossen, mit der die Anbindehaltung von Hunden - und damit vor allem die Kettenhundehaltung - verboten wird. "Diese Änderung ist im Interesse des Tierschutzes, denn diese Haltungsform widerspricht der Eigenschaft des ...

Wien (RK). Der Wiener Landtag hat heute eine Novelle zum Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetz beschlossen, mit der die Anbindehaltung von Hunden - und damit vor allem die Kettenhundehaltung - verboten wird. "Diese Änderung ist im Interesse des Tierschutzes, denn diese Haltungsform widerspricht der Eigenschaft des Hundes als Lauftier, da damit eine gravierende Einschränkung der Bewegungsfreiheit des Hundes verbunden ist. Darüber hinaus ist diese Haltungsart in der heutigen Zeit auch nicht mehr erforderlich, da es für diesen Zweck ausreichende technische Einrichtungen in Form von elektronischen Überwachungs- und Sicherheitssystemen gibt", betonte heute Umweltstadträtin Dipl. Ing. Isabella Kossina.

Unabhängig von einem zukünftigen Bundestierschutzgesetz hat Wien durch diese Maßnahme einen weiteren Schritt zur Verbesserung der ohnehin schon sehr hohen tierschutzrechtlichen Standards in der Bundeshauptstadt gesetzt.

In diesem Zusammenhang wird das Land Wien auf Grund des offensichtlichen Stillstands in Sachen Bundestierschutzgesetz versuchen, durch entsprechende Schritte eine Realisierung dieses im Interesse des Tierschutzes wichtigen Vorhabens zu erreichen, so Kossina. Es sei notwendig, endlich auch auf Bundesebene ein strenges Tierschutzgesetz durchzusetzen. (Schluss) bfm

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    Birgit Flenreiss-Mäder
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(RK vom 27.04.2004)