Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 30.06.2004:
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Wiener Landtag (10)

Wien (RK). Die Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes werde selbstverständlich respektiert, sagte LAbg. Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ), das politische Ziel bleibe aber aufrecht. Die Bundesregierung und der Österreich-Konvent werde in einem Antrag aufgefordert, kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-Bürger auf Bezirksebene ...

Wien (RK). Die Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes werde selbstverständlich respektiert, sagte LAbg. Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ), das politische Ziel bleibe aber aufrecht. Die Bundesregierung und der Österreich-Konvent werde in einem Antrag aufgefordert, kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-Bürger auf Bezirksebene durch eine Änderung der Bundesverfassung zu ermöglichen. Zum Antidiskriminierungsgesetz stellte Stürzenbecher fest, dieses sei von hoher gesellschaftlicher Bedeutung und der beste aller österreichischen Entwürfe. Es festige Wiens Charakter als offene, tolerante und soziale Weltstadt.

Auch LAbg. Dr. Monika Vana (Grüne) erklärte, dass weiterhin an einer Umsetzung des Ausländerwahlrechtes gearbeitet werden müsse. Dem Antidiskriminierungsgesetz stimme ihre Fraktion grundsätzlich zu. Vana brachte Abänderungsanträge zu Begrifflichkeiten des Gesetzes ein sowie einen Antrag auf Entwicklung eines Behindertengleichstellungsgesetzes (gemeinsam mit der SPÖ).

LAbg. Mag. Barbara Feldmann (ÖVP) brachte die Zustimmung ihrer Fraktion zum Gesetzesentwurf zum Ausdruck. Kritik sei nur an einzelnen Punkten zu üben. So sollte die Vertretung vor Gericht ausgebildeten Juristen überlassen bleiben.

LAbg. Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP) verwahrte sich dagegen, dass jeder, der das Gesetz als nicht verfassungskonform ansehe, ein Gegner der Integration sei. Auf keinen Fall dürfe diese Diskussion zu einer Polarisierung führen. Wichtig sei, allen Menschen die selbe Würde zuzubilligen.

Auch StR. Mag. Renate Brauner (SPÖ) stellte in ihrem Schlusswort klar, dass das VfGH-Urteil zum Ausländerwahlrecht zu akzeptieren und umzusetzen sei. Auf politischer Ebene vertrete sie aber weiterhin die Auffassung, dass der zunehmenden Vielfalt in der Bevölkerung Wiens Rechnung zu tragen sei. Das Antidiskriminierungsgesetz sei sowohl aus rechtlicher wie aus symbolischer Sicht unglaublich wichtig, sagte Brauner. Sie brachte ihre Freude über die breite Zustimmung zum Ausdruck.

Abstimmung: Das Gesetz und die verfassungsrechtlich relevanten Abänderungsanträge wurden mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit beschlossen.

Antidiskriminierungsnovelle

Auch in verschiedenen das Dienstrecht betreffenden Landesgesetzen wurden die Bestimmungen der Antidiskriminierung verankert. StR. Mag. Renate Brauner (SPÖ) brachte diesbezügliche Anträge auf Änderungen der Dienstordnung, der Vertragsbedienstetenordnung und des Wiener Verwaltungssenat- Dienstrechtsgesetzes ein.

LAbg. Dr. Monika Vana (Grüne) stellte analog zum Antidiskriminierungsgesetz Abänderungsanträge bezüglich der Begriffe "sexuelle Orientierung" und "Geschlechteridentität", LAbg. Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ) bezüglich der Zuständigkeit der Antidiskriminierungsstelle.

Abstimmung: Die Novelle wurde mit Mehrheit beschlossen. (Forts.) roh/rr

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(RK vom 30.06.2004)