Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 30.06.2004:
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Wiener Landtag (9)

Wien (RK). LAbg. Günther Barnet (FPÖ) betonte, dass der Zweck der Beschlussfassung zum Prostitutionsgesetz einzig die Bekämpfung der Illegalität und damit Hilfe für Frauen sei. Das Gesetz richte sich gegen die dahinterliegende Kriminalität und solle keinesfalls den Prostituierten schaden. Leider sei in der ...

Wien (RK). LAbg. Günther Barnet (FPÖ) betonte, dass der Zweck der Beschlussfassung zum Prostitutionsgesetz einzig die Bekämpfung der Illegalität und damit Hilfe für Frauen sei. Das Gesetz richte sich gegen die dahinterliegende Kriminalität und solle keinesfalls den Prostituierten schaden. Leider sei in der Stellungnahme der Bundespolizeidirektion sowie des Bundesministeriums einiges enthalten, was nicht anwendbar sei. So auch das Ausländerbeschäftigungsgesetz. Nach wie vor sei es Tatsache, dass die Bundespolizeidirektion das Wiener Sicherheitskonzept nicht vollziehen wolle, da es nicht ihren Kernaufgaben entspreche, so der Abgeordnete. Der eingebrachte Antrag beschäftige sich mit dem Vollzug zwischen verschiedenen Gebietskörperschaften, der Prüfung des Rechtsstandes sowie der Verbesserung des Vollzuges. Hier könne man auf Landesebene einiges ändern; dazu müsse sich jedoch Landeshauptmann Häupl mit den Bundesbehörden ins Einvernehmen setzen.

Alles was Abgeordneter Barnet in Zusammenhang mit der Bundespolizeidirektion behauptete, so LAbg. Komm.Rat Gerhard Pfeiffer (ÖVP), lasse sich einfach widerlegen. Alleine ein Blick auf den Paragraph 14 der Gewerbeordnung zeige das Gegenteil seiner Behauptung zum Ausländerbeschäftigungsgesetz. Zur Kritik an Bundesminister Strasser sei anzumerken, dass es erst dadurch möglich geworden sei, schwerpunktmäßige Aktivitäten zu setzen, die tatsächlich Effizienz zeigen. Die ÖVP könne auch dem Antrag der Grünen nicht zustimmen, da es nicht angehe, dass Begriffe die es in der Rechtsordnung nicht gebe, wie etwa der Begriff der "SexarbeiterIn" verwendet werden.

In einer zweiten Wortmeldung stellte LAbg. Günther Barnet (FPÖ) die vorangegangene Behauptung richtig und betonte, dass es vorerst einmal darum gehe, die Begriffe "Asylstatus" sowie "AsylwerberIn" auseinander zu halten.

Der Antrag wurde zur Weiterbehandlung zugewiesen.

Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Diskriminierung - Wiener Antidiskriminierungsgesetz

Die amtsführende Stadträtin Mag. Renate Brauner brachte das Wiener Antidiskriminierungsgesetz ein und eröffnete die Diskussion.

LAbg. Mag. Maria Vassilakou (Grüne) zeigte sich erfreut, dass nun endlich das Antidiskriminierungsgesetz vorliege und bezeichnete dies als Meilenstein. Vor allem dass die Begriffe "sexuelle Ausrichtung" und "Religionszugehörigkeit" Eingang gefunden haben sei zu begrüßen. Dennoch rege die Grüne Fraktion an, den Begriff der "sexuellen Ausrichtung" auf "sexuelle Orientierung" zu ändern. Leider fehle nach wie vor die Kategorie der "Geschlechteridentität", die es gelte einzubringen. Verbesserungswürdig sei auch die Formulierung "aufgrund der Staatszugehörigkeit", weil dies zu allgemein sei. Dennoch sei die Freude nicht ungetrübt. Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes zum Wahlrecht entspreche keinesfalls einer weltoffenen Stadt. Daher sei an die Bundesregierung zu appellieren, die Verfassung dahingehend abzuändern, dass demokratische Mitbestimmung für alle ÖsterreicherInnen möglich werde.

Der Verfassungsgerichtshof habe in seinem Urteil lediglich das festgestellt, was Recht sei, so LAbg. Dr. Matthias Tschirf (ÖVP). Dies habe gezeigt, dass Stadträtin Brauner von Anfang an einen falschen Weg eingeschlagen habe, was sich vor allem am glatten Aufheben aller Bestimmungen zeige. Primäre Aufgabe Wiens wäre es, Integration umzusetzen; dazu gehörten etwa arbeitsmarktpolitische Aspekte sowie wohnbau- und stadtplanungspolitische Maßnahmen, denn mit "Placebox" sei es nicht getan. Staatsbürgerschaft bedeute Rechte und Pflichten wahrnehmen, gleich welche Hautfarbe, Religion und Nationalität; wenn jemand integrationswillig und -fähig sei, so sei er in Wien willkommen. Wichtig wäre ein klares Bekenntnis zu rechtsstaatlicher Ordnung, denn erst dann könne man konkrete Schritte zu Integration effizient umsetzen, so Tschirf abschließend.

LAbg. Dr. Helmut Günther (FPÖ) begrüßte die Tatsache, dass der Verfassungsgerichtshof das Staatsbürgerschaftsrecht über das Wahlrecht gestellt habe. Im Zusammenhang mit dem Antidiskriminierungsgesetz gehe es nun um die Umsetzung auf Wiener Ebene. Erfreulich sei es, dass die Oppositionsparteien bereits vor dem Begutachtungsverfahren darüber informiert wurden; dies sei Stadträtin Brauner hoch anzurechnen. Nichtsdestotrotz hätte man einige Definitionen anders formulieren können. Auch wenn das Gesetz im Großen und Ganzen eine gute Lösung sei, könne die Freiheitliche Fraktion diesem nicht zustimmen, da weder der Punkt der "Vertretung im Bereich der Diskriminierung" noch der Passus der "Beweislastumkehr" ausreichend geklärt sei, schloss Günther. (Forts.) ef/vo

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(RK vom 30.06.2004)