Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 24.09.2004:
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Beharrungsbeschluss im Wiener Landtag

Wien (RK). Der Wiener Landtag hat am 30. Juni dieses Jahres die Wiener BeamtInnen-Pensionsreform beschlossen. Ende August erfolgte dann der Einspruch der Bundesregierung. Am Freitag fasste der Wiener Landtag einen Beharrungsbeschluss. Personalstadträtin Maga Sonja Wehsely: "Somit kann diese Reform mit sozialem ...

Wien (RK). Der Wiener Landtag hat am 30. Juni dieses Jahres die Wiener BeamtInnen-Pensionsreform beschlossen. Ende August erfolgte dann der Einspruch der Bundesregierung. Am Freitag fasste der Wiener Landtag einen Beharrungsbeschluss. Personalstadträtin Maga Sonja Wehsely: "Somit kann diese Reform mit sozialem Augenmaß wie geplant am 1. Jänner 2005 in Kraft treten."

Die Wiener Pensionsreform enthält die Eckpunkte 65 - 45 - 80, das heißt: wer mit Vollendung des 65. Lebensjahres 45 Beitragsjahre vorzuweisen hat, kann mit 80 Prozent der Berechnungsgrundlage in Pension gehen. "Unsere Reform ist ein wichtiger Schritt in Richtung Harmonisierung", so Personalstadträtin Wehsely. "Die Eckpunkte der Pensionsharmonisierung sind enthalten. Die Inhalte berücksichtigen sowohl den verfassungsrechtlichen Vertrauensschutz als auch soziale Aspekte wie die besondere Situation von Frauen mit Betreuungspflichten."****

Zu den längeren Übergangsfristen steht die Personalstadträtin: "Wien hat eine zukunftsweisende Reform mit sozialem Augenmaß beschlossen. Und im Unterschied zum Bund war bei uns von Anfang an die ArbeitnehmerInnenseite eingebunden. Ich bin zuversichtlich, dass wir mit dieser Reform der künftigen Entwicklung Rechnung tragen. Denn natürlich ist uns in Wien bewusst, dass die Pensionen angesichts der demografischen Entwicklung finanzierbar bleiben müssen. Das wird uns mit dieser Reform gelingen."

Im Vergleich zu anderen Bundesländern stünde Wien sehr gut da: "In einigen Ländern ist nämlich noch gar nichts passiert - ich sage nur Kärnten. Und auch alle anderen werden sich die Harmonisierungsvorschläge des Bundes noch ganz genau anschauen", so Wehsely.

Kritik übt Wehsely an der Begutachtungsfrist für den Entwurf zur Pensionsharmonisierung. Für diese komplexe Materie sind nur vier Wochen vorgesehen. "Ich halte das für äußerst bedenklich, dass den begutachtenden Stellen nur so wenig Zeit gegeben wird, sich mit dem umfangreichen Entwurf auseinander zu setzen. Für ein so komplexes Vorhaben, von dem praktisch alle Österreicherinnen und Österreicher betroffen sind, ist eine so kurze Begutachtungsfrist unangemessen", hält Wehsely fest.

"Die von Wien heute noch einmal beschlossene und am 1. Jänner 2005 in Kraft tretende Pensionsreform ist zukunftsweisend, sozial und finanzierbar", so Wehsely. (Schluss) bed

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(RK vom 24.09.2004)