Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 20.10.2004:
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MA 22 zum Projekt Park&Ride-Anlage Hütteldorf

Wien (RK). Die Wiener Umweltschutzabteilung (MA 22) hat auf Antrag des Projektwerbers ein Einzelfallprüfungsverfahren beim Projekt Park&Ride-Anlage Hütteldorf durchgeführt. Bei einem derartigen Verfahren soll festgestellt werden, ob für das geplante Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen ist ...

Wien (RK). Die Wiener Umweltschutzabteilung (MA 22) hat auf Antrag des Projektwerbers ein Einzelfallprüfungsverfahren beim Projekt Park&Ride-Anlage Hütteldorf durchgeführt. Bei einem derartigen Verfahren soll festgestellt werden, ob für das geplante Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen ist.

Bei dieser Einzelfallprüfung ist die zentrale Frage, ob durch das Vorhaben mit wesentlichen negativen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist. Auch für die Prüfung des vorliegenden Projekts P&R-Anlage Hütteldorf hat die MA 22, wie in allen den Umweltschutz betreffenden Verfahren üblich, die erforderlichen Sachverständigen, insbesondere aus den Fachbereichen Luft, Lärm und Verkehr beigezogen. Die eingeholten Fachgutachten wurden selbstverständlich von der MA 22 allen beteiligten Parteien des Verfahrens zur Kenntnis gebracht und auf die eingebrachten Anregungen eingegangen.

Beim Einzelfallprüfungsverfahren Projekt P&R-Anlage Hütteldorf ist die Wiener Umweltschutzabteilung zum Ergebnis gekommen, dass die Auswirkungen, die durch die Errichtung und dem Betrieb einer solchen Parkgarage zu erwarten sind, im "vernachlässigbaren" Bereich liegen. Das bedeutet, dass keinesfalls mit wesentlichen negativen Umweltauswirkungen zu rechnen ist.

Dieses Ergebnis wurde als Bescheidentwurf der Wiener Landesregierung zur Beschlussfassung vorgelegt, die darüber als zuständige Behörde zu entscheiden hat.

"Bei einem Einzelfallprüfungsverfahren wird lediglich festgestellt, ob das Vorhaben UVP-pflichtig ist oder nicht. Nicht schon jede zusätzliche Auswirkung auf die Umwelt führt aber zwangsläufig zu einem UVP-Verfahren," so Mag. Gerald Kroneder, stellvertretender Leiter der MA 22". Die P&R-Anlage Hütteldorf ist mit diesem Bescheid natürlich noch nicht genehmigt, sondern es sind alle notwendigen Genehmigungsverfahren zum Schutz der Nachbarn und der Umwelt selbstverständlich weiterhin erforderlich." (Schluss) mu

  • Rückfragehinweis:
    Dr. Mathilde Urban
    MA 22 - Umweltschutz
    Tel: 4000-88303
    E-mail: urb@m22.magwien.gv.at

(RK vom 20.10.2004)