Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 28.01.2005:
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Wehsely: Das gesamte Konventsergebnis ist Basis für Verhandlungen

Wien (RK). "Der Vorschlag von Konventspräsident Fiedler kann nicht die Basis für weitere Verhandlungen des Bundesverfassungsgesetzgebers sein. Es muss das gesamte Arbeitsergebnis der ExpertInnen, die hier in den letzten 18 Monaten Hervorragendes geleistet haben, Ausgangspunkt für weitere Verhandlungen sein", erklärte ...

Wien (RK). "Der Vorschlag von Konventspräsident Fiedler kann nicht die Basis für weitere Verhandlungen des Bundesverfassungsgesetzgebers sein. Es muss das gesamte Arbeitsergebnis der ExpertInnen, die hier in den letzten 18 Monaten Hervorragendes geleistet haben, Ausgangspunkt für weitere Verhandlungen sein", erklärte Stadträtin Mag.a Sonja Wehsely Freitag als Vertreterin des Landes Wien im Österreich-Konvent. "Der Konvent war ein Erfolg, in vielen Bereichen wurde Konsens erzielt." In Sachen Landesverwaltungsgerichtshöfe konnte ein Ergebnis erreicht werden, lediglich die Frage der Finanzierung sei noch offen. "Der grundsätzliche Konsens freut mich, weil diese Frage für den Rechtsschutz in diesem Land wichtig ist. Aber: Es kann nicht sein, dass beim Rechtsschutz der Rechenstift angesetzt wird."****

In vielen Bereichen herrsche aber Dissens, so etwa bei der Wahlaltersenkung. "Wien ist das einzige Bundesland, in dem ab 16 Jahren gewählt werden kann. Dies sollte auch auf Bundesebene möglich sein." Es habe bereits eine Volksabstimmung zum Thema Wahlaltersenkung gegeben. Im Burgenland war bei den letzten Gemeinderatswahlen die Beteiligung der ErstwählerInnen ab 16 Jahren höher als jene der Restbevölkerung.

Scharfe Kritik äußerte Wehsely am Dissens in Sachen ZuwanderInnen-Wahlrecht: "Die Bundesverfassung sollte die Möglichkeit einräumen, dass ZuwanderInnen auf Gemeindeebene wählen können. Das wäre ein wichtiger Beitrag zur Integration." Dank richtete die Wiener Integrationsstadträtin an Landeshauptfrau Klasnic für ihre diesbezügliche Zustimmung im steirischen Landtag.

Die Kontrollrechte seien auszubauen. "In Wien kann ein Drittel der MandatarInnen die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses beschließen. Das ist für eine moderne Demokratie notwendig." Das Gleiche gelte für die sozialen Grundrechte: "Wenn man aber einen Wirtschaftlichkeitsvorbehalt dafür vorsieht, kann man sich alles Weitere gleich sparen." Wichtig sei darüber hinaus die Frage der Durchsetzbarkeit.

Wehsely abschließend: "Wir sollten nicht so tun, als ob wir uns in Parallelwelten bewegten. Hier wird gefordert, wir sollen alle an einem Strang ziehen und ein paar Meter weiter wird im Nationalrat über die Opposition drüber gefahren und die Demokratie abgebaut. Eine neue Verfassung hat nur dann Sinn, wenn sie mehr Demokratie, mehr Rechte, mehr Transparenz und mehr Kontrolle für die ÖsterreicherInnen bringt." (Schluss) me

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(RK vom 28.01.2005)