Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 28.01.2005:
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Wiener Landtag (5)

Wien (RK). LAbg. Kurt Wagner (SPÖ) bezeichnete die Freiheitliche Forderung, den Wiener Patientenanwalt abzusetzen, als Konzeptlosigkeit. Die Berichte der Patientenanwaltschaft seien zur Kenntnis zu nehmen, da sonst die Kritik der Bürger nicht ernst genommen würde. Aber auch er sei für eine kontinuierlichere ...

Wien (RK). LAbg. Kurt Wagner (SPÖ) bezeichnete die Freiheitliche Forderung, den Wiener Patientenanwalt abzusetzen, als Konzeptlosigkeit. Die Berichte der Patientenanwaltschaft seien zur Kenntnis zu nehmen, da sonst die Kritik der Bürger nicht ernst genommen würde. Aber auch er sei für eine kontinuierlichere Berichtlegung und werde den Vorschlag der Grünen zustimmen. Insgesamt werde von der Patientenanwaltschaft hervorragende Arbeit geleistet. Die vorgenommenen Interventionen hätten weit weniger als ein Prozent betragen. Die angezeigten Fälle seien aber teilweise berechtigt. Die Engpässe im Dialysebereich hätten die Versorgung der niederösterreichischen Patienten als Ursache. Menschlich stünde er dafür, aber die Plätze seien vor allem für Wienerinnen und Wiener gedacht, so Wagner abschließend.

Für LAbg. Günther Barnet (FPÖ) sei die Patientenanwaltschaft "typisch für die SPÖ-Wien". Von der Bestellung bis zur Ausführung würden Personalentscheidungen nach ideologischen und nicht qualitativen Kriterien erfolgen. Im Bestellungsprozess wünsche er sich mehr Transparenz und keine Vorenthaltung von Informationen. Barnet kritisierte, dass es in Wien kein eigenes Ausschreibungsgesetz wie auf Bundesebene gebe. Der Patientenanwalt Dr. Dohr hätte das Öffentlichmachen von Missständen versäumt. Auch die nicht rechtzeitige Erbringung des Berichts sei zu kritisieren. Abschließend forderte Barnet die Abberufung Dohrs, da er seinen Dienstpflichten nicht nachgekommen sei.

LAbg. Mag. Helmut Kowarik (FPÖ), sagte er, empfinde die Einrichtung der Patientenanwaltschaft als "etwas ganz Besonderes". Sie sei eine Verpflichtung dem Patienten gegenüber. Diese Einrichtung habe sich aber nicht weiterentwickeln können. Dr. Dohr sei "auf Rückzug", so Kowarik. Wenn die Patientenanwaltschaft überlastet sei, gehöre sie mit mehr Personal unterstützt. Abschließend forderte er die Absetzung des Patientenanwalts, da seine geleistete Arbeit nicht zufriedenstellend sei.

Er nehme die Kritik der verspäteten Berichte "zu Herzen", sagte Dr. Walter Dohr. Er wolle sie zukünftig schneller vorlegen. Den Vorwurf, zu wenig Öffentlichkeitsarbeit zu machen, wies er zurück. Gerade auf Grund dieser stieg der Zulauf um 30 Prozent, so Dohr. In seinen Ausführungen kritisierte er strukturelle Probleme im AKH. In diesem Zusammenhang gehöre das Pflegepersonal durch administratives Personal entlastet. Die von Beschwerden am meisten betroffenen Fächer seien die Chirurgie und die Geburtshilfe. Für die Zukunft wünsche er sich eine Fehlervermeidungsstrategie. Den Bericht für 2004 werde er vor dem 31.12.2005 abliefern, so Dohr.

StR. Mag. Renate Brauner (SPÖ) sah in ihrer Wortmeldung den Vorschlag, den Bericht in Gremien vorab zu diskutieren, positiv. Auch die rechtzeitige Einbringung des Berichts sei in ihrem Sinn. Die Patientenanwaltschaft sei "eine unglaublich wichtige Einrichtung", so Brauner. Auch sei sie eine kritische Kontrollinstanz und daher "besonders wichtig".

Abstimmung: Die Berichte der Patientenanwaltschaft über ihre Tätigkeit in den Jahren 2000 und 2001 sowie in den Jahren 2002 und 2003 wurden jeweils mehrstimmig, ohne die Stimmen der FPÖ und der Grünen angenommen. Der Antrag der FPÖ zur Abberufung des Patientenanwalts wurde mit Stimmenmehrheit durch die SPÖ und die Grünen abgelehnt. (Forts.) kwc/rr

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(RK vom 28.01.2005)