Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 28.01.2005:
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Wiener Landtag (7)

Wien (RK). LAbg. Ingrid Korosec (ÖVP) zeigte sich überrascht, dass Stadträtin Brauner als Berichterstatterin gemeint habe, sie, Korosec, habe erklärt, der Ausschuss würde über Bestellungen nicht informiert. Vielmehr sei es so, dass dem Gesundheitsausschuss Neubestellte nicht vorgestellt würden. Abstimmung: Die ...

Wien (RK). LAbg. Ingrid Korosec (ÖVP) zeigte sich überrascht, dass Stadträtin Brauner als Berichterstatterin gemeint habe, sie, Korosec, habe erklärt, der Ausschuss würde über Bestellungen nicht informiert. Vielmehr sei es so, dass dem Gesundheitsausschuss Neubestellte nicht vorgestellt würden.

Abstimmung: Die Vereinbarung wurde einstimmig angenommen.

Dringliche Anfrage

Zum Thema "Mehr Demokratie in Wien - für ein faires Wahlrecht in Wien" fand eine Dringliche Anfrage statt, die von der ÖVP eingebracht wurde.

LAbg. Dr. Matthias Tschirf (ÖVP) erklärte, er hoffe, dass Wien nicht auch in punkto Demokratie anders sei. Mit 46 Prozent der Stimmen könne man nach wie vor 52 Prozent der Mandate und damit 100 Prozent der Regierungsmacht erringen. Überdies sei ein wesentlicher Teil der Stadtverfassung formal Gemeinderecht, das mit einfacher Mehrheit geändert werden könne. Ein Jahr vor Ende der Legislaturperiode sei es an der Zeit, ein faires Wahlrecht einzuführen. Monarchische Strukturen zu erhalten, sei nicht jenes Demokratieverständnis, das man sich 2005 erwarten könne.

Lhptm. Dr. Michael Häupl (SPÖ) erklärte in der Einleitung seiner Beantwortung, dass ein uneingeschränktes Verhältniswahlrecht nur bei Aufhebung der regionalen Untergliederung in Wahlkreise möglich wäre, was aber von keiner Partei in Erwägung gezogen würde. Auch ergebe sich aus einem Ländervergleich, dass Wien keine größeren Abweichungen zwischen Stimmen und Mandatsstand aufweise als andere Bundesländer. Zusätzlich wäre in Wien etwa im Vergleich zu Niederösterreich bei fast gleicher Bevölkerungszahl ein wesentlich leichterer Zugang zu einem Mandat normiert. Wien hat 100, Niederösterreich nur 56 Abgeordnete. Der Landeshauptmann wies auch darauf hin, dass bei der niederösterreichischen Landtagswahl 1998 die ÖVP mit 44,87 Prozent der Stimmen 48,2 Prozent der Mandate erlangt habe und dass man nach dem Wahlrecht der Wirtschaftskammer mit rund 44 Prozent der Stimmen über 50 Prozent der Mandate erhalte. Ausdrücklich wies er darauf hin, dass es bei dem derzeitigen Meldegesetz im Falle von Wahlrecht für Zweitwohnungen zu Manipulationen kommen könne. Ebenso sprach er sich gegen jede Form der Briefwahl aus, bei der das geheime Wahlrecht nicht ausreichend gewährleistet sei. Aufgrund der derzeitigen Verfassungsrechtslage wäre die Durchführung einer Briefwahl überdies verfassungswidrig und auch im Österreich-Konvent sei zu dieser Frage kein Konsens erzielt worden. Es liege die Klärung dieser Frage also derzeit bei der Bundesregierung. Ausdrücklich wies der Landeshauptmann darauf hin, dass im Zuge mehrerer Wahlanfechtungen der Verfassungsgerichtshof in keinem dieser Fälle ein Gesetzesprüfungsverfahren der Wiener Gemeindewahlordnung 1996 eingeleitet habe. Daher bestehe aus verfassungsrechtlicher Sicht kein Anlass, die Wiener Gemeindewahlordnung 1996 zu ändern.

LAbg. Dr. Johannes Hahn (ÖVP) zeigte sich erstaunt, dass die Anfragebeantwortung des Landeshauptmanns weniger die Stellungnahme eines Politikers, als die Antrittsvorlesung eines Politologen gewesen sei. Zur Frage der Briefwahl verstehe er nicht, dass jemand in Wien wählen können solle, der seinen Hauptwohnsitz in Köln habe, nicht aber ein Bürger aus Linz.

LAbg. Mag. Christoph Chorherr (Grüne) brachte einen Antrag ein, der im wesentlichen darauf abzielt, die Ermittlung der Grundmandate im ersten Ermittlungsverfahren nicht mehr nach "Hagebach-Bischoff", sondern nach "Hare" durchzuführen. Es solle gewährleistet werden, dass keine Partei mehr Mandate erhält, als annähernd dem landesweiten Stimmanteil entspricht. Beim Thema Briefwahl zeigte er sich skeptisch, ob damit die Errungenschaft der geheimen Wahl aufrecht erhalten werden könne. Auch verstehe er nicht, warum man Menschen mit vier Wohnsitzen vier Stimmrechte einräumen sollte.

LAbg. Mag. Hilmar Kabas (FPÖ) kritisierte, dass es im Wiener Wahlrecht nach wie vor Verstärkereffekte für die großen Parteien und Abschwächungseffekte für die kleinen Parteien gebe. Er brachte in Erinnerung, dass Bürgermeister Gratz seinerzeit zum Thema eines neuen Wahlrechts gesprächsbereit gewesen sei. Es sei Zeit, daran anzuknüpfen. Auch er zeigte sich in der Frage der Briefwahl skeptisch und sprach sich gegen einen Wahltourismus mit Zweitwohnsitzen aus.

LAbg. Christian Oxonitsch (SPÖ) wies darauf hin, dass die ÖVP-Forderung nach einem gerechten Wahlrecht in der Steiermark, Tirol und Vorarlberg zu einem innerparteilichen Aufschrei führen müsse, da dort genau das gleich Wahlrecht angewendet würde. Überdies habe die Wiener ÖVP ohnedies mit 16 Prozent der Stimmen 16 Mandate. Er bekräftigte den Wunsch der Wiener SPÖ nach einem EU-Bürger-Wahlrecht in den Bezirken. Abschließend sprach er die Hoffnung aus, dass eine von ihm initiierte und mit allen vier Parteien akkordierte Resolution zur klaren Positionierung des Wiener Landtages gegen Rassismus, Fremdenhass und Ausgrenzung anlässlich des Auschwitz-Gedenktages im Anschluss an die Sitzung von möglichst allen Landtagsabgeordneten unterzeichnet werden würde. (Forts.) rö/rr

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(RK vom 28.01.2005)