Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 06.04.2005:
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Eichenprozessionsspinner-Verordnung

Wien (RK). In den letzten Jahren musste der Magistrat der Stadt Wien wiederholt wegen dem Eichenprozessionsspinner eingreifen. Besonders im Umkreis von Kindergärten, Schulen und Parkanlagen kam es immer wieder zu einer akuten Gesundheitsgefährdung der Kinder und Schüler. Bekannt sind die in der Nacht aktiven Tiere ...

Wien (RK). In den letzten Jahren musste der Magistrat der Stadt Wien wiederholt wegen dem Eichenprozessionsspinner eingreifen. Besonders im Umkreis von Kindergärten, Schulen und Parkanlagen kam es immer wieder zu einer akuten Gesundheitsgefährdung der Kinder und Schüler.

Bekannt sind die in der Nacht aktiven Tiere durch ihre Gewohnheit in langen Ketten, den sogenannten Prozessionen, in den Baumkronen der Eichen zu wandern. Es handelt sich dabei um 2 bis 5 cm große Schmetterlingsraupen, die von Anfang Mai bis Ende Juli ihre Verbreitung haben. Je nach klimatischen Bedingungen schlüpfen die Falter im Juli oder August. Im Raupenstadium besitzen die Prozessionsspinner mikroskopisch kleine Gifthaare mit Widerhaken. Die Gifthaare der Raupenhüllen können Juckreiz, Rötungen und stark juckende Hautausschläge beim Menschen auslösen. Selbst das Einatmen, der vom Wind vertragenen Raupenhaare, kann zu schweren Asthmaanfällen führen. Begleitend können Allgemeinsymptome wie Schwindel, Fieber, Müdigkeit und Bindehautentzündung auftreten.

Wenn es zu einer unmittelbar drohenden Gefahr für die Gesundheit von Menschen durch den Eichenprozessionsspinner kommt, kann der Magistrat der Stadt Wien Sofortmaßnahmen anordnen.

Die vom Magistrat zu setzenden Maßnahmen können reichen von:

  • der räumlichen Absicherung,
  • dem Absaugen der Raupen bzw. der Nester durch spezielle
    Industriestaubsauger
  • bis zum Verbrennen durch Abflammen

Die dabei anfallenden Kosten sind von den Eigentümern der Liegenschaften, von denen die Gefahr ausgeht, zu bezahlen. Diese dem Magistrat zu ersetzenden Kosten können weitaus höher ausfallen als die Kosten, die den Eigentümern durch rechtzeitiges Spritzen befallener Bäume erwachsen.

Nähere Informationen zum Eichenprozessionsspinner werden demnächst im Internet (wien.at) www.wien.gv.at/ erscheinen. (Schluss) ber

  • Rückfragehinweis:
    Dr. Maria Berthou
    Magistratsabteilung 15 - Gesundheitswesen und Soziales
    Dezernat II - Sanitätsrecht und Sozialversicherungsrecht
    Telefon: (+43 1) 531 14-87412

(RK vom 06.04.2005)