Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 29.04.2005:
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Wiener Landtag (4)

Wien (RK). Zum Antrag von StR. Mag. Sonja Wehsely (SPÖ) zur Änderung des Landessicherheitsgesetzes erklärte LAbg. Heike Trammer (BZW), dass diese Änderung "reine Schattenboxerei" sei. Bereits jetzt sei es der Polizei möglich, Abtreibungsgegner wegzuweisen. Dem BZW gehe es nicht um die Frage der Fristenlösung, da ...

Wien (RK). Zum Antrag von StR. Mag. Sonja Wehsely (SPÖ) zur Änderung des Landessicherheitsgesetzes erklärte LAbg. Heike Trammer (BZW), dass diese Änderung "reine Schattenboxerei" sei. Bereits jetzt sei es der Polizei möglich, Abtreibungsgegner wegzuweisen. Dem BZW gehe es nicht um die Frage der Fristenlösung, da diese außer Streit stehe, doch hätten sie sich ein besseres Demokratieverständnis der SPÖ erwartet. Wichtig sei es, Frauen bei ungewollter Schwangerschaft Hilfe und Unterstützung zu geben; hier könnte die Stadt ansetzen. Das BZW brachte einen Beschlussantrag für kostenlose Familienberatung sowie psychosoziale Betreuung vor, während sowie nach der pränatalen Prognose, den Ausbau von Mutter- Kind-Heimen und anderen Hilfsangeboten ein.

LAbg. Dr. Monika Vana (Grüne) sagte, dass es auch um eine Ablehnung gegen körperliche und psychische Gewalt gegenüber Frauen gehe. Es könne nicht sein, dass Frauen sowie dem Personal beim Zugang von Abtreibungskliniken Schimpftiraden entgegenschlagen. Erfreulich sei es, dass nun endlich etwas geschehe, wenn gleich zu spät, auf Druck der Öffentlichkeit und mit dem falschen Instrumentarium. Gemeinsam mit LAbg. Dr. Sigrid Pilz (Grüne) brachte die Abgeordnete vier Beschlussanträge ein: Dienstanweisung an gynäkologische Abteilungen des KAV für Schwangerschaftsabbrüche, Beratung sowie die Möglichkeit der Landesregierung, wie sich dies in landesgesetzliche Vorschriften umsetzen lasse, Abtreibung auf Krankenschein, Kostenübernahme der Krankenkassen für Verhütung, Zugangserleichterung für die Pille danach und räumliche Unterbringung von privaten Abtreibungsambulatorien in öffentlichen Spitälern.

Die geltende Rechtslage hätte bereits jetzt schon die Möglichkeit vorgesehen, gegen "unzumutbare Belästigung" vorzugehen, so LAbg. Mag. Barbara Feldmann (ÖVP). In erster Linie stehe für die ÖVP der Schutz des menschlichen Lebens, sowohl des ungeborenen wie geborenen im Vordergrund, daher sei aktive Aufklärung bei Schwangerschaftsabbrüchen notwendig. Dazu zählen u.a. eine umfassende psychologische Beratung sowie ausreichende finanzielle Unterstützung für das Großziehen von Kindern. Zudem sei im Wiener ArbeitnehmerInnenförderungsfonds eine Anlaufstelle für schwangere Frauen in einer beruflichen und finanziellen Notlage zu schaffen. Die Abgeordnete brachte einen Beschlussantrag für ein verstärktes Betreuungs- und Beratungsangebot, die oben genannte Anlaufstelle sowie für eine statistische Erfassung von Abbrüchen ein.

LAbg. Josef Wagner (FPÖ) kritisierte, dass die Debattenthemen nichts mit dem Landessicherheitsgesetz zu tun hätten. Bereits jetzt sei es der Polizei möglich, Abtreibungsgegner, die Frauen vor Kliniken belästigen, wegzuweisen. Daher könne man im Gesetz nicht festschreiben, dass eine Abwehr nur für Frauen vor Abtreibungskliniken gilt. In diesem Zusammenhang stelle die FPÖ einen Abänderungsantrag zum Landessicherheitsgesetz, wonach im Paragraph 4 einzufügen sei, dass die Polizei im wiederholten Falle bei unzumutbarer Belästigung auch eine Verwaltungsstrafe aussprechen dürfe, so der Abgeordnete abschließend. (Forts.) ef/rr

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(RK vom 29.04.2005)