Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 29.04.2005:
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Wiener Landtag (7)

Wien (RK). LAbg. Dr. Matthias Tschirf (ÖVP) verurteilte die Aussagen des Bundesrates Gudenus und verlangte dessen Rücktritt. Man habe zwar formal keine Handhabe, er solle sich aber im Klaren sein, welchen Schaden er durch sein Verbleiben der Republik Österreich zufüge. LAbg. Heinz-Christian Strache (FPÖ) ...

Wien (RK). LAbg. Dr. Matthias Tschirf (ÖVP) verurteilte die Aussagen des Bundesrates Gudenus und verlangte dessen Rücktritt. Man habe zwar formal keine Handhabe, er solle sich aber im Klaren sein, welchen Schaden er durch sein Verbleiben der Republik Österreich zufüge.

LAbg. Heinz-Christian Strache (FPÖ) distanzierte sich vom Verhalten des Bundesrates Gudenus und wies darauf hin, unmittelbar nach den zur Diskussion stehenden Aussagen von Gudenus sowohl dessen Rücktritt als Bundesrat verlangt zu haben und ihn auch aufgefordert zu haben aus der FPÖ auszutreten.

LAbg. Günther Barnet (BZW) stellte fest, das Verhalten von Gudenus nicht zu akzeptieren. Er vermute, dass Gudenus möglicherweise gar nicht wisse, was er gesagt habe. Die Entscheidung des früheren Bundesrates Kampl wegen dessen umstrittener Äußerungen begrüßte er sehr, so Barnet. Die Auflösung des Bundesrates, um damit Bundesrat Gudenus zum Rücktritt zu zwingen, halte er für falsch.

Für LAbg. David Ellensohn (Grüne) erschien es absurd, wenn im Landtag ein Konsens aller Parteien konstruiert werde, der nicht existiere. Es gebe z.B. keinen Konsens in der Bewertung des Holocaust. Sowohl die Aussage des ehemaligen Bundesrates Kampl, als auch die des noch amtierenden Bundesrates Gudenus seien keine neuen Aussagen. Schon vor etwa zehn Jahren hätte Gudenus die Existenz von Gaskammern in Frage gestellt, schloss er.

StR. Mag. Sonja Wehsely (SPÖ) vertrat die Meinung, Politiker müssten sehr wohl eine historische Debatte führen. Sie wundere sich über das Verhalten der FPÖ, die Bundesrat Gudenus jetzt zwar verurteile, dabei aber ganz außer Acht lasse, dass der gleiche Politiker bereits 1995 die Existenz von Gaskammern in Frage gestellt habe. Es scheine, als habe Gudenus mit keiner Partei etwas zu tun, ergänzte sie.

Abstimmung: Einstimmig angenommen. Der Antrag, der den Rücktritt von Bundesrat Gudenus zum Inhalt hatte, wurde einstimmig angenommen. Der Beschluss- und Resolutionsantrag der ÖVP, Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen auf die Homepage der Stadt Wien zu stellen, wurde ebenfalls einstimmig angenommen.

Bericht der Kinder- und JugendanwältInnen

Vbgm. Grete Laska (SPÖ) bedankte sich bei den beiden AnwältInnen für deren Einsatz und Elan und für ihre ausgezeichneten Leistungen. Es sei ihnen gelungen, Möglichkeiten für einen Interessensausgleich bei allen Problemen und Schwierigkeiten zu finden. Sie würden nicht nur im Sinne der von der Stadt Wien immer wieder geforderten und geförderten Partizipation arbeiten, sondern diese auch leben. Mit Stolz verwies sie auf das gemeinsam mit den Bundesländern Niederösterreich und Burgenland erarbeitete Jugendschutzgesetz, das auch für alle anderen Bundesländer eine sehr gute Signalwirkung gezeigt habe. Sie wünschte sich ein für ganz Österreich gültiges Jugendschutzgesetz, das sich das derzeitige für Ostösterreich geltende Gesetz zum Vorbild nehmen solle.

LAbg. Heike Trammer (BZW) lobte den Bericht beider AnwältInnen, kritisierte zugleich aber die Kinderspielplatzsituation in Wien. Sie betonte, in etlichen Wohngegenden gebe es viel zu kleine Spielplätze. Wörtlich sprach sie von Kleinstzellen als Spielplätze, die für die Kinder unzumutbar seien. Auch gebe es für die Kleinsten kaum Möglichkeiten, herum zu tollen, ergänzte sie.

LAbg. Claudia Sommer-Smolik (Grüne) sprach von einem hervorragenden Bericht der beiden AnwältInnen. Als kritikwürdig empfand sie die Haltung der Stadt Wien zum Thema Kinderarmut. In diesem Zusammenhang vermisste sie genaue Angaben über das tatsächliche Ausmaß der Kinderarmut in Wien. In einem Beschluss- und Resolutionsantrag verlangte sie eine Novelle der Bauordnung, die ein jugendgerechteres Planen und Bauen möglich mache. Schließlich beschwerte sie sich über den Beschluss eines Landessicherheitsgesetzes, das auch gegen lärmende Kinder Disziplinarmaßnahmen vorsieht. (Forts.) hl/vo

(RK vom 29.04.2005)