Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 29.04.2005:
Bitte beachten Sie, dass die Inhalte (Termine, Kontaktmöglichkeiten,...) möglicherweise nicht mehr aktuell sind.

Wiener Landtag (8)

Wien (RK). Die Sitzung des Wiener Landtages wurde zur Behandlung eines Dringlichen Antrages der FPÖ unterbrochen. In dem Antrag wird eine Gesetzesvorlage für ein Familienförderungsgesetz gefordert, das "die Beziehungen der Familienmitglieder zueinander festigen, die Verantwortung der Familie gegenüber der ...

Wien (RK). Die Sitzung des Wiener Landtages wurde zur Behandlung eines Dringlichen Antrages der FPÖ unterbrochen. In dem Antrag wird eine Gesetzesvorlage für ein Familienförderungsgesetz gefordert, das "die Beziehungen der Familienmitglieder zueinander festigen, die Verantwortung der Familie gegenüber der Gesellschaft stärken und der Familie eine angemessene Lebensführung ermöglichen soll".

In der Begründung des Dringlichen Antrages verwies LAbg. Mag. Harald Stefan (FPÖ) auf die demographische Entwicklung in Wien und Österreich, die, so der Redner, dramatisch sei. In Wien gebe es z.B. 3.000 Sterbefälle mehr als Geburten. Es gebe zahlreiche Anzeichen dafür, dass die Gesellschaft "nicht mehr im Lot" sei. Maßnahmen, die gegensteuern sollen, und die heute gesetzt werden, seien erst in 30 bis 40 Jahren wirksam. Zuwanderung als Lösung funktioniere nicht und beanspruche auch die Humanressourcen der anderen Länder. Es müssten daher bessere Rahmenbedingungen für Familien geschaffen werden. Andere Bundesländer würden bereits über ein Familienförderungsgesetz verfügen. Die FPÖ habe im Bund bereits Maßnahmen zur Familienförderung gesetzt.

Die Initiative der FPÖ solle eine Diskussion über bessere Familienförderung initiieren, sagte LAbg. Mag. Helmut Kowarik (FPÖ). Er zitierte aus den Familienförderungsgesetzen von Vorarlberg, Kärnten und dem Burgenland, die den Begriff der Familie sehr weit definieren. Nicht nur die klassische Familie, sondern alle Formen des Zusammenlebens mit Kindern seien zu erfassen.

LAbg. Heike Trammer (BZW) verwies darauf, dass ihre Fraktion bereits einen Antrag für ein Familienförderungsgesetz eingebracht habe, die FPÖ komme zu spät.

Der Antrag enthalte nichts Konkretes, kritisierte LAbg. Susanne Jerusalem (Grüne). Die allgemeinen Formulierungen in dem Antrag seien eine Zumutung. Die Grünen fordern eine kinderfreundliche Stadt, die Vereinbarkeit von Beruf und Kindern und soziale Absicherung für jeden Menschen.

LAbg. Ingrid Lakatha (ÖVP) erinnerte daran, dass ein Familienförderungsgesetz im Arbeitsübereinkommen der Wiener SPÖ/ÖVP-Koalition stand. Außer Verhandlungen sei aber leider nichts herausgekommen. Für die SPÖ-Alleinregierung sei das Thema nicht mehr aktuell. Der Stellenwert der Familie müsse gestärkt werden, ein Gesetz sei notwendig.

Ziel und Zweck des Anliegens sowie die Dringlichkeit seien nicht zu erkennen, sagte LAbg. Barbara Novak (SPÖ). Der FPÖ seien offenbar die zahlreichen Familienförderungsmaßnahmen in Wien nicht bekannt. Die Rednerin erwähnte dabei u.a. den Wiener Familienzuschuss, die Wohnbeihilfe, die vielen Kinderbetreuungseinrichtungen und vielfältige Hilfsmaßnahmen bei Krisen.

Die Exekutive soll offenbar der Legislative ein Gesetz schreiben, kritisierte LAbg. Günther Barnet (BZW) den Antragstext. Die Dringlichkeit sei aber gegeben, weil Wien kein derartiges Gesetz habe. Es sollte ernsthaft über Familie und entsprechende Fördermaßnahmen diskutiert werden, wie z.B. auch über generationsübergreifende gemeinschaftliche Sozialeinrichtungen.

Ein politisches Wollen solle in ein Gesetz gegossen werden, erklärte LAbg. Ing. Herbert Rudolph (FPÖ). Dazu habe die FPÖ nun eine grundsätzliche Initiative gesetzt. Themen wie Gewalt in der Familie, mehr Solidarität, besserer Umgang mit der älteren Generation und Armut der Familien seien aktuelle und berechtigte Anliegen. Ein Gesetz solle den Rechtsanspruch auf Leistungen sichern, bestehende Sozialleistungen würden eine Ablehnung eines Familienförderungsgesetzes nicht rechtfertigen.

Der Antrag wurde dem zuständigen Ausschuss zugewiesen. (Forts.) js/rr

  • Rückfragehinweis:
    Diensthabender Redakteur
    Tel.: 4000/81 081

(RK vom 29.04.2005)