Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 10.05.2005:
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Städtebund begrüßt Ratifizierung der EU-Verfassung
Wien (RK). Der Österreichische Städtebund spricht sich eindeutig für die Ratifizierung des Europäischen Verfassungsvertrages aus. "Bislang kannte das Europa-Recht Gemeinden und Städte de facto nicht. Regelungen wurden oft ohne Rücksicht auf konkrete Auswirkungen vor Ort getroffen. Die EU- Verfassung macht dem ein ...
Wien (RK). Der Österreichische Städtebund spricht sich eindeutig für die Ratifizierung des Europäischen Verfassungsvertrages aus. "Bislang kannte das Europa-Recht Gemeinden und Städte de facto nicht. Regelungen wurden oft ohne Rücksicht auf konkrete Auswirkungen vor Ort getroffen. Die EU- Verfassung macht dem ein Ende", betonte heute Städtebund- Generalsekretär Erich Pramböck. "Das Subsidiaritäsprinzip des Maastrichter Vertrages hat sich als schöne Formulierung, aber letztlich zu schwach herausgestellt." Nunmehr sei die kommunale und lokale Ebene eindeutig auf EU-Ebene anerkannt worden. Besonders erfreulich sei es, dass gerade die österreichische Gemeindeautonomie Vorbild für die europaweiten Regelungen gewesen ist.
Für die Gemeinden sind vor allem folgende Bestimmungen von größter Bedeutung:
- Erstmals wird die lokale und regionale Selbstverwaltung
ausdrücklich erwähnt (Artikel I-5); - Definition des Subsidiaritäts-Prinzips, wonach die Europäische
Union nur tätig werden kann, wenn die in Betracht genommenen
Ziele weder auf zentraler, regionaler und lokaler Ebene
verwirklicht werden können, sondern besser auf der Unionsebene
zu verwirklichen sind (Artikel I-11); - Darüber hinaus werden Konsultationsverpflichtungen in der Form
festgelegt, dass "die Organe einen offenen, transparenten und
regelmäßigen Dialog mit den repräsentativen Verbänden und der
Zivilgesellschaft pflegen" (Artikel I-47). Zu den
repräsentativen Verbänden zählt in Österreich
selbstverständlich auch der Österreichische Städtebund bzw.
aufgrund seiner gesamteuropäischen Präsenz der Rat der Gemeinden
und Regionen Europas (RGRE), dessen Mitglied der Österreichische
Städtebund ist. Österreich stellt mit Städtebund-Präsident Bgm.
Dr. Michael Häupl derzeit auch den Präsidenten des RGRE; - Ausführliche Begründungspflicht bei Entwürfen zu europäischen
Gesetzgebungsakten hinsichtlich der Grundsätze der Subsidiarität
und der Verhältnismäßigkeit mit einer Abschätzung der
finanziellen Auswirkungen (Artikel 5 des
Subsidiaritätsprotokolls); - Der Ausschuss der Regionen (AdR) wird ein Klagerecht wegen
Subsidiaritätsverletzung erhalten (Artikel 8 des
Subsidiaritätsprotokolls); - Letztlich soll für die Leistungen von allgemeinem
wirtschaftlichen Interesse (Daseinsvorsorge, wie z.B. Wasser,
Abwasser) eine neue rechtliche Grundlage geschaffen werden.
Derzeit sind diese Leistungen - obwohl sie für die Bürger von
essentiellem Interesse sind - praktisch ausschließlich dem
Wettbewerbsrecht ausgesetzt. Dies ist jedoch im Hinblick auf die
erforderliche Nachhaltigkeit und Qualität der
Leistungserbringung sowie die Bürgernähe nicht akzeptabel.
Der Österreichische Städtebund erwartet sich von Bund und Ländern, dass die Städte und Gemeinden zum Parlament im Rahmen der "Subsidiaritätsprüfung" gehört und ihre Anliegen berücksichtigt werden. Die Subsidiatritätsprüfung obliegt den jeweiligen nationalen Parlamenten. Der Städtebund erwartet sich eine adäquate Einbindung in die Beratungen.
Dank an österreichische Konvents-Mitglieder
Der Städtebund dankt allen Mitgliedern des EU-Konvents, die sich für die partnerschaftliche Einbindung der Städte und Gemeinden eingesetzt haben. Insbesondere gilt der Dank den Konventsmitgliedern Dr. Maria Berger, Dr. Caspar Einem und Univ.- Prof. Dr. Reinhard Rack sowie MdEP Dr. Otmar Karas.
Appell an europäische Gemeinden
Das Führungsgremium des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) appellierte in seiner Sitzung am 9. Mai 2005 an alle Bürgermeister, die Beschlussfassung der Europäischen Verfassung zu unterstützen. (Schluss) stä
- Rückfragehinweis:
Dkfm. Dr. Erich Pramböck
Generalsekretär des Österreichischen Städtebundes
Tel.: +43(0)1/4000-89981
www.staedtebund.at/
(RK vom 10.05.2005)
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