Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 27.06.2005:
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Wiener Gemeinderat (15)

Wien (RK). GR Georg Fuchs (ÖVP) meinte, die SPÖ habe Wohnen im Grünen nicht gefördert, was zur Folge hatte, dass sehr viele Wienerinnen und Wiener ins Umland gezogen seien. In einem Beschluss- und Resolutionsantrag forderte er den Wohnbaustadtrat auf, eine bestimmte Grünfläche in Favoriten in den Wald- und ...

Wien (RK). GR Georg Fuchs (ÖVP) meinte, die SPÖ habe Wohnen im Grünen nicht gefördert, was zur Folge hatte, dass sehr viele Wienerinnen und Wiener ins Umland gezogen seien. In einem Beschluss- und Resolutionsantrag forderte er den Wohnbaustadtrat auf, eine bestimmte Grünfläche in Favoriten in den Wald- und Wiesengürtel umzuwidmen. In einem weiteren Beschluss- und Resolutionsantrag verlangte er die Änderung der Bauordnung hinsichtlich der Ausweitung des so genannten ganzjährigen Wohnens in Kleingartenanlagen. In einem dritten Beschluss- und Resolutionsantrag drängte er auf eine Änderung des Wiener Aufzugsgesetzes, das sicherstellen solle, in Altbauten sichere Aufzüge einzubauen.

GR Ing. Gunther Wolfram (BZÖ) bedauerte, dass es seit dem Jahr 2000, dem Jahr der Gründung von Wiener Wohnen, praktisch keine Kontrolle mehr gebe. Immerhin bezöge Wiener Wohnen vom Bund jährlich rund 460 Millionen Euro an Wohnbauförderungsmitteln. Er brachte einen Beschluss- und Resolutionsantrag ein, der eine Novelle des Wohnbauförderungsgesetzes vorsieht, wonach eine Gebarungskontrolle möglich sein müsse. Im Zusammenhang mit der Wohnungsrückgabe ersuchte Wolfram den Wohnbaustadtrat um eine Erleichterung der Räumungsbedingungen.

GR Johann Herzog (FPÖ) ging auf die derzeit stattfindende Diskussion auf die Besteuerung von Handymasten, wie es z.B. in Niederösterreich der Fall sein wird, ein. Er sagte, der Wohnbaustadtrat werde sich sicher hüten, eine derartige Steuer in Wien einzuführen, bekomme er doch für jeden auf einem Gemeindebau errichteten Handymasten einen nicht unerheblichen Betrag von den Netzbetreibern. Daher verlangte er von Faymann, dass er sich überlegen müsse, die Einnahmen aus den Gewinnen dem Haus bzw. den Mietern zukommen zu lassen oder als Zinsreserve anzulegen. (Forts.) hl/rr

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(RK vom 27.06.2005)