Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 29.06.2005:
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Wiener Landtag (10)

Wien (RK). GR Godwin Schuster (SPÖ) wies darauf hin, dass das Veranstaltungsstättengesetz schon mehrfach diskutiert worden sei, jetzt gehe es aber darum, eine Entwicklung im Prater, die die Kontrollierbarkeit von Glückspielen ermögliche, zu unterstützen. Man habe bewusst mit allen Fraktionen Gespräche geführt - und ...

Wien (RK). GR Godwin Schuster (SPÖ) wies darauf hin, dass das Veranstaltungsstättengesetz schon mehrfach diskutiert worden sei, jetzt gehe es aber darum, eine Entwicklung im Prater, die die Kontrollierbarkeit von Glückspielen ermögliche, zu unterstützen. Man habe bewusst mit allen Fraktionen Gespräche geführt - und wie immer man zu Videoüberwachung stehe - hier gehe es in erster Linie um den Jugendschutz bzw. um die Ausforschung von Straftätern und die Vermeidung eventueller Manipulationen. Abschließend wies er noch darauf hin, dass es seit dem Verbot des Hütchenspiels in Deutschland in Wien zu einer wahren Flut dieser Art von Geschicklichkeitsspiel gekommen wäre, dies wolle man u.a. auch mit diesen Abänderungsantrag verbieten.

Abstimmung: Das Gesetz wurde mehrstimmig (mit den Stimmen der SPÖ und ÖVP) angenommen. Der Beschluss- und Resolutionsantrag der Wiener Grünen zur Erweiterung des Volkspraters wurde mehrheitlich abgelehnt, der Beschluss- und Resolutionsantrag der Wiener SPÖ und ÖVP zur Zukunft des Wiener Volkspraters wurde mehrheitlich angenommen.

Bericht des Wiener Unvereinbarkeitsausschusses

Der Bericht des Wiener Unvereinbarkeitsausschusses bezüglich Kontrolle der Bezüge öffentlicher Bediensteter, die zu Mitgliedern der Wiener Landesregierung gewählt werden, wurde ohne Debatte einstimmig zur Kenntnis genommen.

26. Bericht der Volksanwaltschaft an den Wiener Landtag

Im Beisein von Volksanwalt Dr. Peter Kostelka gratulierte LAbg. Dr. Sigrid Pilz (Grüne) zum Bericht der Wiener Volksanwaltschaft, der ihrer Meinung nach wesentliche Punkte und Fälle im Wiener Gesundheitsbereich behandle, die notwendig wären, thematisiert zu werden. Im Speziellen bezog sie sich auf einen Fall im Wiener AKH, bei dem einem kleinen Bub, der lebensbedrohlich erkrankt war, aufgrund der offenen Finanzierungsfrage ins Krankenhaus Mödling, Niederösterreich, ausweichen musste. Pilz bat die Volksanwaltschaft im Speziellen auch um die Unterstützung bei Ombuds- und Rechtsvertretungsinstrumenten der Stadt Wien. Im Konkreten ging es ihr um die rechtliche Verankerung des Wiener Pflegeombudsmanns. Dieser sei nach wie vor der Willkür von Ermächtigungen ausgesetzt und könne seiner Aufgabe zur Überprüfung von Pflegedokumentationen nur eingeschränkt nachkommen.

LAbg. Dr. Wolfgang Aigner (ÖVP) bedankte sich bei allen drei Volksanwälten und knüpfte an die Debatte, die gestern im Wiener Gemeinderat zum Thema unabhängige Kontrollinstanz geführt wurde, an, indem er dem Bericht der Volksanwaltschaft "wohltuende Sachlichkeit" konzedierte. Mit dem Bericht sei Sinn und Zweck dieser Kontrollinstanz, die Verwaltung effizienter und freundlicher zu gestalten, bewiesen. Er erkenne natürlich einen roten Faden von Missständen, speziell im Bereich der Sozialhilfe sollte es in Wien "mehr Fingerspitzengefühl" geben. Abschließend forderte er zum wiederholtem Male die gesetzliche Prüfungsbefugnis der Volksanwaltschaft für den Fonds Soziales Wien. (Forts.) lei/rr

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(RK vom 29.06.2005)