Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 29.06.2005:
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Wiener Landtag (7)

Wien (RK). LAbg. Mag. Marie Ringler (Grüne) erklärte, dass der Gesetzesentwurf Neuerungen beinhalte, die durchaus zu begrüßen seien. Das Vorhaben, den Tanz in Wien zu versteuern, sei jedoch widersinnig. Zwar schreibe die Novelle genau fest, was unter Publikumstanz zu verstehen sei, doch seien gerade durch diese ...

Wien (RK). LAbg. Mag. Marie Ringler (Grüne) erklärte, dass der Gesetzesentwurf Neuerungen beinhalte, die durchaus zu begrüßen seien. Das Vorhaben, den Tanz in Wien zu versteuern, sei jedoch widersinnig. Zwar schreibe die Novelle genau fest, was unter Publikumstanz zu verstehen sei, doch seien gerade durch diese Präzisierung Veranstalter gefährdet. In einer Stadt wie Wien, in der Tanz und Musik einen hohen Stellenwert haben, sei es nicht zeitgemäß, den Tanz zu besteuern. Daher stelle die Grüne Fraktion einen Abänderungsantrag, der die ersatzlose Streichung des Paragraph 8 Vergnügungssteuergesetz 2005 beinhalte.

Die FPÖ werde dem Vergnügungssteuergesetz zustimmen, sagte LAbg. Dkfm. Dr. Fritz Aichinger (ÖVP). Auch wenn der Entwurf ein Kompromiss war, so sei es doch ein Schritt in die richtige Richtung. Nicht zu verstehen sei, warum etwa der Verleih von Videokassetten und Tonträgern in Wien besteuert werde, in Niederösterreich nicht. In Zusammenhang mit Tanz erklärte der Abgeordnete, dass man sich eine sinnvolle Lösung überlegen sollte, um etwa Schulbälle von der Vergnügungssteuer zu befreien. Die ÖVP stimme dem Gesetz zu, schloss Aichinger.

StR. DDr. Eduard Schock (FPÖ) kritisierte, dass der Entwurf den Ansprüchen der FPÖ nicht gerecht werde. Auch wenn es darin positive Aspekte, wie etwa die Befreiung mancher Kino- und Tanzveranstaltungen gebe. Es mache den Anschein, als seien manche im Gesetz enthaltene Punkte Arbeitsbeschaffung für Beamte, wie etwa die Überprüfung, ob Kinofilme einen Anteil von sexuellen Handlungen von mehr als 10 Prozent enthalten. Es habe den Anschein als seien die Abgrenzungen sehr beliebig, daher verdiene das Gesetz eine Durchforstung. Positiv sei, so Schock, die Befreiung der Steuern von Flippern und Dartspielen. Auch gegen den Wildwuchs der vielen Wiener Wettbüros sei anzukämpfen.

Der Entwurf des Gesetzes erfolgte auf Anregung der Wiener Wirtschaftskammer, erklärte LAbg. Franz Ekkamp (SPÖ). So bleibe entgegen anderslautender Meinungen das Steueraufkommen durch das Gesetz neutral. Erfreulich sei auch, dass Wutzler und Dartspiele nun nicht mehr besteuert werden, die Steuern auf Musikautomaten ebenso wie auf Freilicht- und Kinovorführungen leicht gesenkt wurden und Publikumstänze bis 200 Personen ebenfalls steuerfrei bleiben. Zum Antrag der Grünen sei anzumerken, dass der Absatz 3 des Paragraph 8 genau definiere, dass es sich um "bereit gestellte Tanzflächen" handle. Mit der Novelle sei sowohl eine Vereinfachung, wie auch mehr Rechtssicherheit geschaffen worden.

Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Sepp Rieder (SPÖ) meinte, dass das vorliegende Gesetz über die Besteuerung von Vergnügungen im Gebiet der Stadt Wien nicht zuletzt durch die guten Beratungen mit Interessensverbänden und Kammern zustande gekommen sei. Kernpunkt des Gesetzes sei das Ziel, über die Besteuerung von Geldspielautomaten mehr Geld zu erhalten und bislang besteuerte Dinge steuerlich zu senken. Wie bereits erwähnt, schreibe das Gesetz im Zusammenhang mit Publikumstanz ganz klar vor, dass der Veranstalter eine eigene Tanzfläche zur Verfügung stellen müsse. Auch wenn die Verhandlungen bis zur Erreichung eines Konsens sehr zäh waren, so möchte er all jenen, die am Zustandekommen des Gesetzes beteiligt waren, seinen Dank aussprechen.

Abstimmung: Der Abänderungsantrag der Grünen zur ersatzlosen Streichung des Parapraph 8 VGSG wurde abgelehnt. Der Entwurf des Vergnügungssteuergesetzes 2005 wurde mehrstimmig angenommen.

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wiener Veranstaltungsgesetzes

StR. Dr. Andreas Mailath-Pokorny (SPÖ) brachte den Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über die Regelung des Veranstaltungswesens geändert wird, ein.

Im Zusammenhang mit der Änderung des Gesetzes kritisierte LAbg. Waltraud Cecile Cordon (Grüne), dass es für den Prater kein Konzept gebe und es unvorstellbar sei, warum Emmanuel Mongon drei Jahre brauche, um einen Plan vorzulegen. Auch sei es verwunderlich, dass der Vertrag der Automatenaufsteller für zehn Jahre abgeschlossen werde, die Verträge für Praterunternehmen jedoch voraussichtlich nur zwei Jahre Gültigkeit haben werden. All dies geschehe auf Kosten der Bevölkerung, schloss die Rednerin. (Forts.) ef/vo

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(RK vom 29.06.2005)