Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 30.03.2006:
Bitte beachten Sie, dass die Inhalte (Termine, Kontaktmöglichkeiten,...) möglicherweise nicht mehr aktuell sind.

Städtebund zum Regionalverkehrsgesetz - unannehmbar

Wien (RK). "Ich hoffe, dass bei den morgigen Verhandlungen mit dem Bund klar gemacht wird, dass dieser Gesetzesentwurf nicht umgesetzt wird. Der Bund überträgt die Bestellung von Verkehrsleistungen an Länder und Gemeinden und verabschiedet sich damit als Eigentümer der ÖBB von der sachlichen Zuständigkeit," erklärte ...

Wien (RK). "Ich hoffe, dass bei den morgigen Verhandlungen mit dem Bund klar gemacht wird, dass dieser Gesetzesentwurf nicht umgesetzt wird. Der Bund überträgt die Bestellung von Verkehrsleistungen an Länder und Gemeinden und verabschiedet sich damit als Eigentümer der ÖBB von der sachlichen Zuständigkeit," erklärte Generalsekretär Pramböck anlässlich der für 31. März angesetzten Gespräche zwischen dem Verkehrsministerium und den Ländern.

Länder und Gemeinden sollen 150 Mio. Euro Defizit übernehmen

Die Beträge, die der Bund bereit ist, weiterhin für den Regionalverkehr zuzuschießen, nämlich insgesamt 830 Mio. Euro, reichen bei weitem nicht aus, den Regionalverkehr österreichweit zu sichern. Benötigt werden nach Angaben der Österreichischen Bundesbahnen um bis zu 150 Mio. Euro mehr, wenn allein das derzeitige Linienangebot aufrecht erhalten werden soll.

Somit werden sich die ÖBB an Länder und Gemeinden wenden, um Zuzahlungen zu erreichen. "Die Länder und Gemeinden werden somit vor der Situation stehen, dass die ÖBB erklären: dazuzahlen zum Betrieb von Regionallinien oder es wird zugesperrt", führte Pramböck weiter aus. Der Bund spricht zwar immer von Verländerung, tatsächlich hat er aber vor auch die Gemeinden zu verpflichten, die ohnedies größte Mühe haben, das Maastricht-Nulldefizit einzuhalten.

Rasche Defizitsteigerung droht

Bei den 150 Mio. Euro jährlichem Abgangsdeckungserfordernis bleibt es nicht, weil der Bund seine Zuzahlungen nur etwa mit der halben Inflationsrate valorisiert. Damit steigt der Abgang jährlich um 10 Mio. an und wird bis zum Ende der Laufzeit der Finanzierungsregelung im Jahr 2015 250 Mio. Euro erreichen.

Schicksal der Investitionen ungeklärt

Hinsichtlich der Investitionen, die zur Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Personenregionalverkehrs dringend notwendig sind, schweigt sich der Gesetzentwurf des Bundes überhaupt aus. Das heißt, auch diesbezüglich droht eine Kostenlawine auf Länder und Gemeinden zuzukommen.

Umweltpolitisch kontraproduktiv

"In Sonntagsreden wird zwar immer der öffentliche Personennah- und Regionalverkehr als ein wichtiges Element genannt, um die Umweltqualität zu verbessern - konkretes Beispiel ist etwa die Frage des Feinstaubes - in der Praxis der Gesetzesformulierung wird jedoch die Existenz und der Ausbau des ÖPNRV von der finanziellen Seite her völlig ausgehöhlt", schloss Pramböck.

Konsultationsmechanismus ausgelöst

Im Hinblick auf die drohenden gewaltigen finanziellen Belastungen hat der Österreichische Städtebund den Konsultationsmechanismus ausgelöst. Ein wichtiger Kritikpunkt in diesem Zusammenhang ist, dass der Bund im Gesetzesentwurf zwar die Gemeinden verpflichtet, sie aber keinerlei Schutz vor finanziellen Belastungen durch die Länder haben. (Schluss) östb

  • Rückfragehinweis:
    Generalsekretär Dkfm. Dr. Erich Pramböck
    Österreichischer Städtebund
    Tel: 01/4000-89981

(RK vom 30.03.2006)