Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 20.06.2006:
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MA 62: Beim neuen Sicherheitspass auf das Foto achten

Wien (RK). Seit 16. Juni 2006 werden in Österreich neue Sicherheitspässe ausgegeben. Ein wesentliches Sicherheitsmerkmal der neuen Reisepässe ist das eingedruckte Passfoto. Leider müssen derzeit noch sehr viele Fotos für den Reisepass vom Passservice abgelehnt werden, da sie den neuen Passfotokriterien nicht ...

Wien (RK). Seit 16. Juni 2006 werden in Österreich neue Sicherheitspässe ausgegeben. Ein wesentliches Sicherheitsmerkmal der neuen Reisepässe ist das eingedruckte Passfoto. Leider müssen derzeit noch sehr viele Fotos für den Reisepass vom Passservice abgelehnt werden, da sie den neuen Passfotokriterien nicht entsprechen. Der Hintergrund von vielen Fotos, die vorgelegt werden, ist bunt oder gemustert und bietet zu wenig Kontrast. Oft sind vorgelegte Fotos auch zu groß oder zu klein. Dann darf das Passservice, das hier Bundesrecht anzuwenden hat, diese Passbilder nicht annehmen. Wer schon im Vorfeld auf die Kriterien für das Passfoto achtet, spart sich einen zweiten Besuch beim Passservice. ****

Das Passservice der MA 62 rät daher, bei den neuen Passfotos u.a. folgende Punkte dringend zu beachten:

  • Richtiger Hintergrund: Der Hintergrund muss einfärbig hell sein
    (am besten grau) und ausreichend Kontrast zum Gesicht und zu den
    Haaren aufweisen.
  • Größe des Fotos: Die Fotos müssen unbedingt 35 Millimeter breit
    und 45 Millimeter hoch sein.
  • Größe des Kopfes: Der Kopf (von der Kinnspitze bis zum Scheitel)
    soll etwa zwei Drittel des Bildes einnehmen, darf aber nicht
    höher als 36 Millimeter sein.
  • Das Foto darf nicht älter als sechs Monate sein.
  • BrillenträgerInnen: Die Augen müssen klar und deutlich erkennbar
    sein, Reflexionen auf den Brillengläsern, getönte Gläser oder
    Sonnenbrillen sind nicht zulässig. Der Rand der Gläser oder das
    Gestell dürfen nicht die Augen verdecken.
  • Kopfbedeckungen: Kopfbedeckungen sind nicht erlaubt, Ausnahmen
    sind aus religiösen Gründen zulässig. In diesem Fall gilt: Das
    Gesicht muss von der unteren Kinnkante bis zur Stirn erkennbar
    sein. Es dürfen keine Schatten auf dem Gesicht entstehen.
  • Kinder: Kinder müssen alleine auf dem Foto abgebildet sein. Das
    Gesicht muss vollständig sichtbar und die Augen geöffnet sein.
  • Gesichtsausdruck und Blickrichtung: Das Foto muss die Person mit
    neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund in einer
    Frontalaufnahme zeigen. Die klassische Porträtpose (Halbprofil,
    zur Kamera verdrehte Schultern) ist nicht erlaubt. Die Person
    auf dem Foto muss direkt in die Kamera blicken. Die Augen müssen
    geöffnet und deutlich sichtbar sein. Augen, Nase und Mund dürfen
    nicht durch Haare verdeckt werden.
  • Infos zu den Passbildern:
    www.passbildkriterien.at/

(Schluss) me

  • Rückfragehinweis:
    Mag. Michael Eipeldauer
    Tel.: 4000/81 853
    Handy: 0664/826 84 36
    e-mail: eip@gif.magwien.gv.at

(RK vom 20.06.2006)