Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 29.06.2006:
Bitte beachten Sie, dass die Inhalte (Termine, Kontaktmöglichkeiten,...) möglicherweise nicht mehr aktuell sind.

Wiener Landtag (8)

Wien (RK). Die Dringliche befasse sich mit Themen, die von den Gerichten zu prüfen seien, sagte LAbg. Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP). Er begrüßte den Bericht der Volksanwaltschaft und die Chance, dass das Kontrollamt alles überprüfen werde. Wenig sinnvoll sei der FP- Antrag, alle Staatsbürgerschaftsverleihungen der letzten ...

Wien (RK). Die Dringliche befasse sich mit Themen, die von den Gerichten zu prüfen seien, sagte LAbg. Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP). Er begrüßte den Bericht der Volksanwaltschaft und die Chance, dass das Kontrollamt alles überprüfen werde. Wenig sinnvoll sei der FP- Antrag, alle Staatsbürgerschaftsverleihungen der letzten Jahre zu prüfen. Der Redner würdigte die neuen gesetzlichen Bestimmungen, die ein Aufrollen des gegenständlichen Verfahrens ermöglichten. Positiv sei auch, dass vorzeitige Einbürgerungen künftig nur in Ausnahmefällen möglich seien.

LAbg. Godwin Schuster (SPÖ) meinte, ihm sei die Debatte persönlich unangenehm, weil er, so wie jeder andere Politiker der anderen Parteien permanent versuche, die Sorgen und Nöte von Menschen zu lösen. Der betroffene Beamte sei eine integere, engagierte und loyale Person, es sei unfair, ihn in die Verdachtsecke zu stellen. Die MA 61 habe eine penible Arbeit geleistet, die Möglichkeit krimineller Handlungen in diesem Fall hätten die Gerichte zu klären. Ermittlungen über die mögliche Aberkennung der Staatsbürgerschaft seien eingeleitet.

Der Fall zeige die Problematik des lockeren Umgangs mit der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft, besonders der vorzeitigen, durch die SPÖ-Stadtregierung, sagte LAbg. Mag. Wolfgang Jung (FPÖ). Die Einbürgerungspolitik der SPÖ und der Grünen habe sich ganz offensichtlich verändert. Zum Thema Interventionen meinte der Redner, jeder in ganz Österreich wisse, wie so etwas ablaufe, Interventionen habe es immer gegeben und werde es immer geben.

Dringliche Anfrage der Grünen zum Thema "Gesetz zur Einrichtung einer Wiener Patienten- und Pflegeanwaltschaft"

Zur Begründung der Dringlichen Anfrage sagte LAbg. Dr. Sigrid Pilz (Grüne), das geplante Gesetz sei abzulehnen. Der bisherige Pflegeanwalt Dr. Vogt habe hervorragende Arbeit geleistet, ihm sei auch zugesagt worden, dass seine Tätigkeit rechtlich verankert werde. Ganz offensichtlich sei Dr. Vogt der Wiener SPÖ lästig geworden. Die Zusammenlegung von Patienten- und Pflegeanwaltschaft werde auch von den Experten kritisiert. Im Gegensatz zum Patientenanwalt ist die Arbeit des Pflegeanwaltes eine "aufsuchende Betreuung". Der Betroffene habe selbst gesagt, er sei gerufen worden, um Patienten zu schützen, nicht aber, die Gesundheitsstadträtin zu loben. Die SPÖ könne offensichtlich keine Kritik vertragen.

LH Dr. Michael Häupl (SPÖ) betonte, Patienten- und Pflegeanwaltschaft hätten in Wien einen hohen Stellenwert. Es gehe darum, optimale Strukturen zu schaffen. Der Gesetzesentwurf sei auch kein Bruch seiner Zusage, der Entwurf schaffe eine gesetzliche Regelung für einen unabhängigen und weisungsfreien Pflegeanwalt. Die neue gestärkte Einrichtung gelte für Gesundheit und Pflege, Gesundheitsbetreuung und Pflegebetreuung seien nahe beieinander. Der Posten werde öffentlich ausgeschrieben und er hoffe, dass sich Dr. Vogt bewerben werde, er lade ihn zu dieser Bewerbung ein. Die Wiener SPÖ wolle nicht Kritik verhindern, sondern vernünftige Strukturen schaffen.

LAbg. Mag. Waltraut Antonov (Grüne) betonte, die Trennung zwischen Patientenanwalt und Pflegeanwalt sei dringend nötig. Pflegebedürftige können den Patientenanwalt nicht aufsuchen, sie benötigen jemanden, der sich um sie kümmert. Der Pflegeanwalt habe eine aktive, aufsuchende Arbeit. Die Zusammenlegung der beiden Funktionen sei ein Schritt zurück. Die Tätigkeit des Patientenanwaltes sei vorwiegend juridische Arbeit, bei der Pflege handle es sich kaum um juridische Fragen, hier gelte es, Probleme des täglichen Alltags in den Heimen zu lösen. Während Patienten sich meist nur kurz im Spital befänden, seien die Pflegebedürftigen auf die ständige Betreuung im Heim angewiesen. Zu den Problemen dieser Personen hätte der Patientenanwalt kaum einen Zugang, er wäre überfordert. Man müsse eine differenzierte Betreuung garantieren. (Forts.) fk/rr

  • Rückfragehinweis:
    Diensthabender Redakteur
    Tel.: 4000/81 081

(RK vom 29.06.2006)