Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 21.03.2007:
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Sima: Für ein Miteinander von Mensch und Hund in der Stadt

Sima: Für ein Miteinander von Mensch und Hund in der Stadt

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Wien (RK). In den kommenden beiden Wochen legt die Wiener Polizei wieder verstärktes Augenmerk auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bei der Hundehaltung. Insbesondere wird die Leinen- bzw. Maulkorbpflicht kontrolliert, aber auch auf Verunreinigungen durch Hundekot wird geachtet. Umweltstadträtin Ulli Sima ...

Wien (RK). In den kommenden beiden Wochen legt die Wiener Polizei wieder verstärktes Augenmerk auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bei der Hundehaltung. Insbesondere wird die Leinen- bzw. Maulkorbpflicht kontrolliert, aber auch auf Verunreinigungen durch Hundekot wird geachtet. Umweltstadträtin Ulli Sima, Bezirksvorsteher Karl Lacina, Umweltausschuss- Vorsitzender LAbg. Erich Valentin und Peter Goldgruber, Leiter der Sicherheits- und Verkehrspolizeilichen Abteilung der Wiener Polizei, stellten die Schwerpunkt-Aktion am Mittwoch in Wien- Brigittenau am Allerheiligenplatz vor. Umweltstadträtin Sima dankte der Wiener Polizei für die bisherige gute Zusammenarbeit: "Unser gemeinsames Anliegen ist es, dass das Zusammenleben von Mensch und Hund in Wien konfliktfrei abläuft. Es geht uns um die Sicherheit von Kindern oder Joggern in den Wiener Parks und keinesfalls um Schikanen für Hundebesitzer. Klar ist, dass dazu gewisse Regeln eingehalten werden müssen", so Sima. Dies gilt natürlich auch in Sachen Hundekot und die Verpflichtung der HundebesitzerInnen, die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner zu entfernen. "Die Stadt Wien tut sehr viel für ein friedliches Miteinander, von der Einrichtung von Hundezonen bis hin zur Gratis-Abgabe von Hundesackerln in den mittlerweile schon 701 Hundeset-Automaten in der Stadt. Die HundehalterInnen müssen aber ebenfalls ihren Beitrag leisten und dieses Angebot auch annehmen", so Sima.****

Leinen- oder Maulkorbpflicht

In Wien müssen Hunde an öffentlichen Orten - das sind etwa Straßen und Plätze, aber auch öffentlich zugängliche Teile von Häusern, Höfen oder Lokalen - einen um den Fang geschlossenen Maulkorb tragen oder an der Leine geführt werden. In öffentlich zugänglichen Parks und auf gekennzeichneten Lagerwiesen müssen Hunde immer an die Leine. Maulkorbpflicht herrscht an öffentlichen Orten, wo "üblicherweise" viele Menschen anzutreffen sind, etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Restaurants oder bei Veranstaltungen.

Im Vordergrund steht die Aufklärung

Die Schwerpunktaktion soll den Wiener Hundehaltern diese Regeln wieder verstärkt in Erinnerung rufen. Erinnert werden soll dabei auch an die 153 Hundeverbotszonen in Wien, das Hundeverbot auf Spielplätzen, Friedhöfen, im gesamten Lainzer Tiergarten und auf den Steinhofgründen. Daneben gibt es aber mehr als 120 Hundezonen mit einer Gesamtfläche von 830.000 m2.

Die Wiener Polizei setzt dabei auf den Grundsatz "Aufklärung geht vor Strafe". Hundehaltern, die sich trotz einer Abmahnung punkto Leinen- oder Maulkorbpflicht als uneinsichtig erweisen, kann aber auch ein Organmandat ins Haus stehen. Übliche Höhe der Verwaltungsstrafe: 21 Euro. Auch in Sachen Hundekot ist die Rechtslage eindeutig, so stehen laut Straßenverkehrsordnung auf das Liegenlassen von Hundekot (§92 Absatz 2 StVO) bis zu 72 Euro Strafe, zuständige Behörde ist ebenfalls die Polizei.

  • Infos:

Unter www.wien.gv.at/ und bei der Tierschutz-Helpline unter 01/4000-8060 gibt es zahlreiche Infos rund um den Hund. Die Wiener Hundezonen sind unter www.wien.gv.at/ zu finden. Alle Hundesackerlautomaten in Wien sind unter www.wien.gv.at/ aufgelistet.

rk-Fotoservice: www.wien.gv.at/

(Schluss) wög

  • Rückfragehinweis:
    Mag. Karl Wögerer
    Mediensprecher StR. Mag. Ulli Sima
    Tel.: 4000/81 359
    E-Mail: woe@ggu.magwien.gv.at

(RK vom 21.03.2007)