Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 30.03.2007:
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Laska: Vier-Parteien-Antrag in Wien für besseren Jugendschutz

Wien (RK). In Österreich wurde in den letzten Monaten verstärkt die Diskussion darüber geführt, inwiefern bestimmte Computerspiele ein Gefahrpotenzial für Jugendliche darstellen. "Ich freue mich, dass nun auf so breiter Ebene, nämlich zwischen allen vier Parteien, ein Konsens erzielt wurde," so Vizebürgermeisterin ...

Wien (RK). In Österreich wurde in den letzten Monaten verstärkt die Diskussion darüber geführt, inwiefern bestimmte Computerspiele ein Gefahrpotenzial für Jugendliche darstellen. "Ich freue mich, dass nun auf so breiter Ebene, nämlich zwischen allen vier Parteien, ein Konsens erzielt wurde," so Vizebürgermeisterin Grete Laska anlässlich der Landtagssitzung vom 30. März, in der ein entsprechender Antrag betreffend die Schaffung eines bundesweit einheitlichen Gesetzes zum Schutz von Kindern und Jugendlichen hinsichtlich möglicher Gefährdung durch Gewalthandlungen in Computerspielen eingebracht wird. Die politischen VertreterInnen der Stadt Wien zeigten sich überzeugt, dass Aufklärung, Positivprädikatisierung für empfehlenswerte Spieletitel sowie die Stärkung der Medienkompetenz möglichst breiter Zielgruppen der zentrale Baustein im Umgang mit dem Thema sind. Der heutige Antrag soll dazu beitragen, dass auch die gesetzlichen Grundlagen zum Kinder- und Jugendschutz sollen an die sich verändernden Lebens- und Medienumwelten angepasst werden.

Im Wiener Jugendschutzgesetz, das mit Niederösterreich und dem Burgenland akkordiert ist, ist es nach der derzeitigen Rechtslage (§ 10 WrJSchG 2002) verboten, Videospiele an junge Menschen weiterzugeben, wenn diese ihre Entwicklung gefährden könnten, insbesondere wenn sie Aggressionen und Gewalt fördern, kriminelle Handlungen von menschenverachtender Brutalität oder Gewaltdarstellungen verherrlichen oder verharmlosen. Fast alle österreichischen Bundesländer haben hinsichtlich Videospiele eine ähnliche Bestimmung wie Wien. Lediglich in Salzburg und Kärnten gibt es weitergehende Vorschriften, in denen auf die USK- Klassifizierung aus Deutschland Bezug genommen wird.

Da es sich bei Computerspielen um einen Aspekt handelt, der über die Wiener Landesgrenzen hinaus Relevanz hat, ist der Bund, der 2005 die Bundesstelle für die Positivprädikatisierung von Computer- und Konsolenspielen ins Leben gerufen hat, ein wichtiger Partner. Gleichzeitig ist es wichtig, im europäischen Kontext zu denken und die Entwicklungen in anderen Ländern der EU zu berücksichtigen, die sich ebenfalls mit dem Thema beschäftigt. So hat sich die Computerspielindustrie in vielen Ländern im Rahmen des PEGI-Modells zu einer freiwilligen Alterskennzeichnung bei Computerspielen entschlossen - zuletzt wurde das PEGI-Rating in Finnland in das Jugendmedienschutzrecht integriert. Das PEGI- Modell weist darüber hinaus durch zusätzliche Symbole problematische Spielinhalte wie Gewalt, Drogen, Diskriminierung etc. explizit aus.

"Der Wiener Landtag spricht sich mit dem heute vorgelegten Antrag für die Schaffung einer österreichweit einheitlichen Regelung aus, die an das gängige EU-Niveau anschließen soll," so Vizebürgermeisterin Laska. Es soll nun von den ExpertInnen eine Gesetzesnovelle für das Wiener Jugendschutzgesetz ausgearbeitet werden. Darüber hinaus sollen Verhandlungen aufgenommen werden, die darauf abzielen, eine österreichweit einheitliche, den europäischen Standards angepasste Regelung, im Hinblick auf eine Vereinheitlichung des Jugendschutzes im Zusammenhang mit Computerspielen, in den Jugendschutzgesetzen der einzelnen Bundesländer zu erreichen.

"Doch die gesetzliche Regelung ist nur ein Baustein," so Laska abschließend. "Wir wollen eine breite gesellschaftliche Diskussion auslösen. Von 21. bis 23. September wird daher im Rathaus eine große Veranstaltung stattfinden, in deren Rahmen es Aktionen für Jugendliche und für Familien, aber auch ein Fachsymposium geben wird." (Schluss) eg

  • Rückfragehinweis:
    Mag. Eva Gaßner
    Mediensprecherin Vbgm. Grete Laska
    Tel.: 4000/81 850
    E-Mail: ega@gjs.magwien.gv.at

(RK vom 30.03.2007)