Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 30.03.2007:
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Wiener Landtag (1)

Wien (RK). Die Sitzung des Wiener Landtages wurde um 9:00 Uhr mit einer Fragestunde eröffnet. Die erste Anfrage stammte von LAbg. Veronika Matiasek (FPÖ) und beschäftigte sich inhaltlich mit den Leistungsbezügen aus der Grundversorgung für AsylwerberInnen, die als Prostituierte in Wien arbeiten. StR. Sandra ...

Wien (RK). Die Sitzung des Wiener Landtages wurde um 9:00 Uhr mit einer Fragestunde eröffnet.

Die erste Anfrage stammte von LAbg. Veronika Matiasek (FPÖ) und beschäftigte sich inhaltlich mit den Leistungsbezügen aus der Grundversorgung für AsylwerberInnen, die als Prostituierte in Wien arbeiten. StR. Sandra Frauenberger (SPÖ) erinnerte daran, dass, um Leistungen aus der Grundversorgung beziehen zu können, neben der Schutzbedürftigkeit auch eine Hilfsbedürftigkeit gegeben sein müsse. In Wien sei zur Prüfung wie auch Ermöglichung der Grundversorgung der Fonds Soziales Wien (FSW) zuständig. In ihren weiteren Ausführungen betonte sie, dass Wien speziell für Prostituierte ein gut funktionierendes niederschwelliges Angebot habe. Besonders wichtig sei es, den Prostituierten auch eine Perspektive für den Ausstieg aus diesem Gewerbe zu ermöglichen.

Die zweite Anfrage brachte LAbg Dr. Sigrid Pilz (Grüne) ein und hatte das neue Gehalts- bzw. Arbeitsschema für bei der Gemeinde Wien angestellten Ärztinnen und Ärzte zum Inhalt. STr. Mag. Sonja Wehsely (SPÖ), betonte in ihrer Beantwortung, dass das Prinzip, flexiblere Arbeitszeiten in Wiener Spitälern einzuführen, durchwegs erfolgreich angelaufen sei. Sie nannte hierfür u.a. die Orthopädie und die Kinderchirurgie im Donauspital wie auch die Anästhesie im Krankenhaus Hietzing. Wichtigstes Ziel sei vor allem, das Wohl des Patienten nicht aus den Augen zu verlieren, betonte Mag. Sonja Wehsely (SPÖ). Weiters unterstrich sie, dass sie diesen Weg der Flexibilisierung weiter voran treiben werde.

Die dritte Frage war von LAbg. DI Roman Stiftner (ÖVP) an Umweltstadträtin Mag. Ulli Sima (SPÖ) gerichtet und hatte das noch ausständige Bodenschutzgesetz für Wien zum Inhalt. Mag. Ulli Sima (SPÖ) betonte, dass in absehbarer Zeit seitens der EU eine umfassende Bodenschutzrichtlinie zu erwarten sei. Aus diesem Grund mache es keinen Sinn, dass Wien vor Verabschiedung dieser Richtlinie ein eigenes Gesetz erlasse, welches in späterer Folge wieder novelliert werden müsste. Es gebe für Wien den alle 3 Jahre zur erstellenden "Wiener Bodenbericht", der auf der Datenlage von 286 Standorten fuße. Die Ergebnisse der regelmäßigen Bodenberichte würden zeigen, dass die Situation durchwegs passabel sei. Weiters erinnerte sie auch daran, dass um die 50 Prozent des Wiener Bodens als Grünfläche ausgewiesen sei, die bereits jetzt schon durch mehrere Gesetze etwa vor Versiegelung oder Verschmutzung geschützt sei.

Die vierte Anfrage stammte von LAbg Jürgen Wutzlhofer (SPÖ) und hatte die Verwendung von Wohnbauförderungsgeldern zur ausschließlichen Nutzung für Klimaschutzmaßnahmen zum Inhalt. Wohnbaustadtrat Dr. Michael Ludwig betonte, dass dieser jüngst vom Finanzminister Molterer präsentierte Vorschlag nicht zielführend sei, da die Verwendung der Wohnbauförderung immer auch einen dezidiert sozialen Aspekt in sich trage. Grundsätzlich werden die Mittel der Wohnbauförderung zur Neuerrichtung vom Wohnungen, zur Sanierung wie auch zur individuellen Unterstützung verwendet. Die Verfolgung von Klimaschutzzielen sei schon seit langem Bestandteil der Wiener Kommunalpolitik, er erinnerte hierbei vor allem an die sehr erfolgreich eingesetzte Sanierung "THEWOSAN", die eine Einsparung an Energie bei Wohnbauten bis zu 50 Prozent ermögliche. Ebenso betonte er, dass die Stadt Wien die Verbreitung alternativer Energieträger im Eigenheim- und Kleingartenbereich derzeit mit 8 Millionen Euro fördere. Der vermehrte Einsatz von Solaranlagen sei ein weiteres Ziel im Bereich der Wiener Klimaschutzpolitik.

Die fünfte und letzte Anfrage stammte von LAbg. Veronika Matiasek (FPÖ) und war an StR. Sandra Frauenberger (SPÖ) gerichtet. Inhaltlich zielte die Anfrage auf mögliche Schwachstellen in der derzeitigen Praxis des Meldewesens in Wien ab. Frauenberger betonte, dass sämtliche Daten bei einem Meldevorgang auf entsprechenden vorzuweisenden Dokumente fußen würden. Die MA 62, die für diesen Bereich zuständig sei, reagiere grundsätzlich nur bei begründeten Verdachtsfällen. Insgesamt gebe es pro Jahr in etwa 40.000 Abänderungsfälle. Unterschriften auf den Meldezettel würden nicht zuletzt auf Grund von 600.000 Meldefällen pro Jahr auf ihre Seriosität überprüft, zumal der Meldezettel nach aktueller Gesetzeslage kein Dokument mehr darstelle, sondern erst der entsprechende Auszug aus dem Zentralen Melderegister. (Forts.) hch/gse

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(RK vom 30.03.2007)