Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 30.03.2007:
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Wiener Landtag (5)

Wien (RK). LAbg. Mag. Rüdiger Maresch (Grüne) sagte in der Begründung für die Dringliche Anfrage, der Masterplan Verkehr gebe die Möglichkeit über die Schaffung eines Parkaabgabegesetzes dann nachzudenken, wenn die dafür notwendigen Kriterien vorhanden seien. Er zitierte das Amsterdamer Modell, das vorsieht, für das ...

Wien (RK). LAbg. Mag. Rüdiger Maresch (Grüne) sagte in der Begründung für die Dringliche Anfrage, der Masterplan Verkehr gebe die Möglichkeit über die Schaffung eines Parkaabgabegesetzes dann nachzudenken, wenn die dafür notwendigen Kriterien vorhanden seien. Er zitierte das Amsterdamer Modell, das vorsieht, für das Abstellen von Fahrzeugen im Stadtkern mehr Geld zu verlangen als außerhalb des innerstädtischen Bereiches. Er sagte, ein derartiges Gesetz würde eine ideale Lenkungsmaßnahme sein und Park&Ride Anlagen wie z.B. die in der Leopoldau, würden nicht, wie es zurzeit der Fall sei, zu wenig frequentiert.

StR. Mag. Renate Brauner (SPÖ) beantwortete die Dringliche Anfrage ablehnend. Sie sagte, die Parkraumbewirtschaftung bewirke einen nachhaltigen Lenkungseffekt auf die Verkehrsmittelwahl und trage auch zur deutlichen Entspannung der Parksituation tagsüber bei. Die Lufterschmutzung und der Lärm nähmen ab und die Lebensqualität erhöhe sich. Des weiteren meinte sie, im Vergleich zu internationalen Städten wie z.B. München und Berlin, sei die Parkgebühr in Wien ausgesprochen niedrig. Sie sprach sich dafür aus, grundsätzlich Verbesserungen zu überlegen, so habe sich das M-Parkingsystem (über 140.000 Benutzer) sehr bewährt. Bei Überlegungen zur Optimierung bestehender Systeme seien auch verfassungsrechtliche Grenzen zu berücksichtigen, welche von Wien nicht beeinflusst werden könnten.

Zu den von den Grünen gestellten Anfragepunkten meinte die Stadträtin, dass z.B. einen Parkabgabengesetz finanzrechtlich die Interessen der einzelnen Straßenbenutzer - Anrainer und Wirtschaftsverkehr - nicht unterschiedlich behandeln könne. Gegen den Entwurf eines derartigen Gesetzes sprächen laut Brauner besonders Bedenken wegen einer exzessiven Besteuerung, weil auch die Verletzung des in Abgabensachen speziell streng gehandhabten Gleichheitsgebotes vorliegen würde und weil der Lenkungseffekt überwiegen würde. Bezüglich des Überwiegens des Lenkungseffektes hätte ausschließlich der Bund die Zuständigkeit. Grundsätzlich erscheine der Beschluss eines "Wiener Parkabgabengesetzes", so Brauner abschließend, verfassungsrechtlich derart bedenklich, dass davon weiterhin Abstand zu nehmen sei.

LAbg. Mag. Rüdiger Maresch (Grüne) zeigte sich glücklich, dass rund um das Stadthallengebiet einige weitere Gassen in die Parkraumbewirtschaftung hineingenommen worden seien. Er verlangte eine räumliche und zeitliche Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung, räumlich in die Bezirke 15.-19. und zeitlich bis 24:00 Uhr unter der Woche sowie an Samstagen und auch teilweise am Sonntag. Laut Maresch könnten sich das auch einige Bezirksvorsteher der betroffenen Bezirke vorstellen. Das Handyparken kritisierte er, denn dies sei in seinen Augen illegal, müssten sich die geparkten Autos doch nach einem Parkscheinwechsel vom ursprünglichen Parkplatz wegbewegt haben. Schließlich meinte er, die Wiener Stadtregierung werde um die Schaffung eines Parkabgabengesetzes nicht herum kommen.

LAbg. Anton Mahdalik (FPÖ) bezog sich auf einen noch nicht eingebrachten Antrag der Grünen, der die Einführung der Parkraumbewirtschaftung auf fast ganz Wien beinhaltete. Er bezeichnete diesen Antrag als unehrlich und verdeutlichte noch einmal die Haltung der FPÖ, die die Einführung eines kostenlosen Parkpickerls für ganz Wien vorsehen würde. Für die Zunahme der Feinstaubbelastung und die Verkehrslawine machte er die Politik der Grünen verantwortlich, denn erst die Osterweiterung habe es möglich gemacht, dass vor allem viele schlecht ausgestatete Schwerfahrzeuge aus dem Osten auf Wiens Straßen für die Verkehrslawine sorgten. Während die FPÖ sich immer gegen eine Aufnahme der Länder Rumänien und Bulgarien in die EU ausgesprochen habe, hätten die Grünen immer für die Aufnahme dieser Länder gestimmt.

LAbg. Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP) kritisierte die Rede seines Vorredners und sagte, eine Dringliche Anfrage sei das schärfste Instrument für die Opposition, welches man nicht für irgendwelche "Hinein Interpretationen" nutzen solle. Er kritisierte die bevorstehenden Teuerungen der Parkscheine und der Tickets für die Wiener Linien und sprach sich neuerlich gegen die Einführung einer City-Maut aus. Unter dem Motto "Mobilität Ja und Emission Nein" würde man den Anforderungen des Umweltschutz- und Klimaschutzgedankens gerecht. Ein Lenkungseffekt, wie ihn die Parkraumbewirtschaftung erziele, sei wichtig. An die Adresse der Grünen gerichtet, sagte er schließlich, die Menschen könnten auf das Auto nicht verzichten.

In einer tatsächlichen Berichtigung sagte der Erste Präsident des Wiener Landtages Johann Hatzl, dass die Freiheitliche Partei - wie aus einem Bericht der NFZ aus dem Jahr 2003 hervorgehe - sehr wohl dafür war, dass man mit den Ländern Bulgarien und Rumänien über einen möglichen EU-Beitritt verhandle.

LAbg. Siegi Lindenmayr (SPÖ) sagte, die Argumente der Redner der Grünen und der ÖVP seien nicht neu gewesen. Die Maßnahmen der SPÖ hinsichtlich der Verbesserung der Parksituation in den letzten Jahrzehnten, die Einführung der Parkraumbewirtschaftung sowie der Einführung der Parkraumgebühren, hätten sich als richtig erwiesen. So gebe es jetzt weniger Falschparker und viel weniger Autofahrer, die nicht gleich einen Parkplatz fänden. Auch die Parkmöglichkeiten seien ausreichend. Er zählte eine Reihe von bereits existierenden und künftigen Örtlichkeiten (Park&Ride Anlagen, Parkgaragen, etc.) auf. Man habe so auf die drastische Zunahme des Verkehrs in den letzten zehn Jahren reagiert. Den stärksten Verkehrszustrom habe es in Transdanubien gegeben (120 Prozent) den geringsten in der Josefstadt (8 Prozent). In Wien seien insgesamt 650.000 PKW zugelassen, fast 200.000 in den Parkraum bewirtschafteten Gebieten. (Forts.) hl/gse

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(RK vom 30.03.2007)