Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 28.06.2007:
Bitte beachten Sie, dass die Inhalte (Termine, Kontaktmöglichkeiten,...) möglicherweise nicht mehr aktuell sind.

Wiener Landtag (7)

Wien (RK). Qualifizierte Dienstleistungen kosten Geld, daher seien Anpassungen bei Abgaben und Gebühren erforderlich, betonte LAbg. Franz Ekkamp (SPÖ). Den Ausbau hoher Standards bei der Daseinsvorsorge und nicht nur dort, könne es nicht zum Nulltarif geben. Der ÖVP warf er vor, mit falschen Zahlen zu agieren. Sie ...

Wien (RK). Qualifizierte Dienstleistungen kosten Geld, daher seien Anpassungen bei Abgaben und Gebühren erforderlich, betonte LAbg. Franz Ekkamp (SPÖ). Den Ausbau hoher Standards bei der Daseinsvorsorge und nicht nur dort, könne es nicht zum Nulltarif geben. Der ÖVP warf er vor, mit falschen Zahlen zu agieren.

Sie bedauere es, dass in der Debatte eine Vermengung von Begriffen und Zahlen stattgefunden habe, sagte StR. Mag. Renate Brauner (SPÖ). Dies sei schade. Jedem müsse bekannt sein, wie viel Wien investiere. Das gelte neben der Daseinsvorsorge auch für Umweltanliegen. Zu geäußerter Kritik, wie "Geheimniskrämerei" oder "klammheimliches Gesetz" merkte sie an, schon mehrmals und seit langer Zeit diesbezüglich Interviews gegeben zu haben.

Abstimmung: Das Gesetz fand in 1. Lesung eine SPÖ-Mehrheit, die 2. Lesung wurde einstimmig auf die nächste Landtagssitzung verschoben.

Wiener Zuweisungsgesetz

StR. Sandra Frauenberger (SPÖ) stellte den Entwurf eines Gesetzes über die Zuweisung von Bediensteten der Gemeinde Wien vor, mit dem das Wiener Stadtwerke-Zuweisungsgesetz sowie das Wiener Personalvertretungsgesetz geändert werden.

Die Arbeiterkammer und das Bundeskanzleramt hätten das Zuweisungsgesetz vernichtend beurteilt, meinte StR. Johann Herzog (FPÖ). Es bedeute eine massiver Verschlechterung der Rechtsstellung von Bediensteten. Begründete Vorbehalte seien von der Stadt Wien nicht berücksichtigt worden.

StR. David Ellensohn (Grüne) kritisierte, das Zuweisungsgesetz sei ein Freibrief der SPÖ für Ausgliederungen. Neue Mitarbeiter in ausgegliederten Betrieben würden schlechter gestellt. Er brachte einen Abänderungsantrag ein, demzufolge künftig jede Ausgliederung dem Gemeinderat oder Landtag zur Genehmigung vorgelegt werden soll. (Forts.) ull/rr

  • Rückfragehinweis:
    Diensthabender Redakteur
    Tel.: 4000/81 081

(RK vom 28.06.2007)