Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 28.06.2007:
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Wiener Landtag (8)

Wien (RK). LAbg. Ingrid Puller (Grüne) bezeichnete die Vorgehensweise der SPÖ als durchschaubare Taktik. Es gebe zwar ein "Zuckerl" für MitarbeiterInnen der Stadt Wien bei möglichen Auslagerungen, andererseits würden mit diesem Gesetz grundlegende demokratische Rechte des Landtages, wie auch der Personalvertretung ...

Wien (RK). LAbg. Ingrid Puller (Grüne) bezeichnete die Vorgehensweise der SPÖ als durchschaubare Taktik. Es gebe zwar ein "Zuckerl" für MitarbeiterInnen der Stadt Wien bei möglichen Auslagerungen, andererseits würden mit diesem Gesetz grundlegende demokratische Rechte des Landtages, wie auch der Personalvertretung ausgehebelt werden. Das Gesetz deute darauf hin, dass in Zukunft mehrere Auslagerungen bevor stünden. In Richtung Gewerkschaft der Gemeindebediensteten (GdG) kritisierte sie, dass diese ihres Erachtens nur zahnlosen Protest eingelegt hätte.

LAbg. Ing. Christian Meidlinger (SPÖ) unterstrich, dass das vorliegende Gesetz von sehr guter Qualität sei. Den Vorwurf der Kurzfristigkeit entkräftete er mit dem Hinweis, dass besagtes Gesetz bereits seit dem 16. April 2007 öffentlich einzusehen war. Er erinnerte daran, dass letztendlich eine EU-Richtlinie dafür verantwortlich sei, dass Wien ein solches Gesetz verabschieden müsse. Wesentlicher Kern des Gesetzes sei jedoch von Anfang an, einen größtmöglichen Schutz für MitarbeiterInnen der Stadt Wien im Falle einer Ausgliederung zu gewährleisten. Dies spiegele sich auch in der Qualität des vorliegenden Gesetzes wider. Zum Vorwurf gegenüber dem GdG betonte er, dass dieser von Anfang an in die Verhandlungen mit eingebunden war. In weiterer Folge brachte er für seine Fraktion einen Beschlussantrag ein, der das Prinzip der Daseinsvorsorge auf kommunaler Ebene betonte.

LAbg. Dr. Matthias Tschirf (ÖVP) meinte, dass an sich seine Fraktion für moderne betriebwirtschaftlich Lösungen zu haben sei, jedoch die Rechte des Wiener Landtages ebenso ein wichtiges Gut darstellen. Er kritisierte, dass seine Fraktion erst vor 13 Tagen die Gelegenheit bekommen habe, sich mit der Gesetzesmaterie näher auseinander zu setzen. Die Mandatare seien trotz aller sozialpartnerschaftlichen Vorbereitung und Beratung nicht dazu da, um ein Gesetz lediglich "abzunicken".

LAbg. DI Martin Margulies (Grüne) verwies darauf, dass bereits auf jetziger Gesetzeslage die Beschäftigung von Mitarbeitern der Stadt Wien außerhalb des Magistrates möglich sei. Die sogenannte Abordnung von Mitarbeitern setze jedoch die individuelle Freiwilligkeit voraus. Die Vorgehensweise der SPÖ bei der Vorlage des anstehenden Zuweisungsgesetzes kritisierte er scharf. Er hoffe, dass es noch einmal diskutiert werde, wozu auch juristisch eine Möglichkeit bestünde.

LAbg. DDr. Eduard Schock (FPÖ) bezweifelte, dass die bei SPÖ- Mandataren konstant verwendete Rhetorik, dass es primär um die Rechte des Einzelnen ginge, wirklich ernst gemeint sei. Er erinnerte an den "Lainzer-Skandal", wo engagierte Ärzte und Krankenschwestern teilweise versetzt bzw. sogar angezeigt wurden. Ebenso erwähnte er eine jüngere Dienstvorschrift bei den Wiener Linien, die zu Gehalteinbussen und längeren Dienstzeiten für die Beschäftigten geführt habe. In beiden Fällen habe man von der jeweiligen Personalvertretung wenig gehört, betonte er. Zur aktuellen Gesetzesvorlage betonte er, dass er die Vorgehensweise der SPÖ überheblich finde.

LAbg. Johann Herzog (FPÖ) erinnerte in einer kurzen Wortmeldung an eine Einschätzung des Bundeskanzleramtes, wonach das Wiener Zuweisungsgesetz erhebliche juristische Mängel aufweise.

Es handle sich um ein gutes Gesetz für die MitarbeiterInnen der Stadt, betonte LAbg. Christian Oxonitsch (SPÖ). Den Vorwurf des Durchpeitschens wies er mit heftigen Worten zurück und erinnerte daran, dass besagtes Gesetz zwischen 16. April und 23. Mai öffentlich einsichtig gewesen sei. Er kritisierte, dass viele Beiträge der Opposition nur zur Verunsicherung der MitarbeiterInnen der Stadt Wien beitragen würden. Das Gesetz könne auch mittels durchsichtiger, taktischer Überlegungen seitens der Opposition nicht verhindert werden. An sich sei es üblich, die Zweite Lesung des Gesetzes unmittelbar nach der Ersten Lesung durchzuführen. Falls dies nicht ginge, sehe die Geschäftsordnung vor, dass die Zweite Lesung zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden müsse. Er selbst, wie auch seine Fraktion habe auch mit dieser Vorgehensweise kein Problem. (Forts.) hch/gse

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(RK vom 28.06.2007)