Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 28.06.2007:
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Wiener Landtag (9)

Wien (RK). LAbg. Dr. Matthias Tschirf (ÖVP) erklärte, dass es ein großer Unterschied sei, ob etwas auferlegt werde oder parlamentarisch verhandelt. So gebe es andere Möglichkeiten, als die Mitarbeiter ab dem Jahre 2009 abzuordnen. Bedauerlich sei es, dass man die Sache nicht früher eingebracht habe und es verabsäumt ...

Wien (RK). LAbg. Dr. Matthias Tschirf (ÖVP) erklärte, dass es ein großer Unterschied sei, ob etwas auferlegt werde oder parlamentarisch verhandelt. So gebe es andere Möglichkeiten, als die Mitarbeiter ab dem Jahre 2009 abzuordnen. Bedauerlich sei es, dass man die Sache nicht früher eingebracht habe und es verabsäumt habe, im Ausschuss zeitgerecht darüber zu diskutieren.

LAbg. DI Martin Margulies (Grüne) kritisierte, dass die Mitarbeiter durch Aussendungen verunsichert wurden. Dabei habe er den Vorschlag einer Abordnung gemacht. Leider sei die Rechtssicherheit der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von ausgegliederten Unternehmungen, wie etwa Wien Museum oder Fonds Soziales Wien sehr prekär.

Es sei nicht zu verstehen, so LAbg. Dr. Herbert Madejski (FPÖ), wie es möglich sei, dass etwa eine Betriebsrätin gleichzeitig auch Prokuristin in einem Unternehmen sein könne. Dies widerspreche der Unvereinbarkeit und gehe nur bei der Stadt Wien. Die Opposition habe die Mitarbeiter keinesfalls verunsichert, sondern primär die uninformierten Personalvertreter und Betriebsräte.

Die Berichterstatterin StR. Sandra Frauenberger (SPÖ) erklärte, dass Wien sozialpartnerschaftlich in einer Situation sei, wo es gelte, eine EU-Richtlinie zu erfüllen. Fakt sei, es gebe keinen Interpretationsspielraum, sondern das Zuweisungsgesetz müsse festgeschrieben werden. Das Gesetz treffe eine gute Regelung für Mitarbeiter und Gewerkschaften und es sei gewährleistet, dass auch die Rechte von MitarbeiterInnen von ausgegliederten Betrieben gewahrt und geschützt sind. So zeige das Gesetz ein klares Bekenntnis zur Daseinsvorsorge und zum Schutz der Bediensteten. Wichtig sei es ihr, klarzustellen, dass sie stets das Angebot gemacht habe, nach den Diskussionen in der Personalkommission und im Ausschuss noch offene Fragen zu klären.

Abstimmung: Die von den Grünen eingebrachten Abänderungsanträge wurden mehrheitlich abgelehnt. Die eingebrachten Gesetzestexte wurden in 1. Lesung mehrstimmig angenommen. Die zweite Lesung erfolgt in der nächsten Landtagssitzung. Die Beschluss- und Resolutionsanträge der Grünen wurden alle mit Mehrheit abgelehnt. Der von der SPÖ eingebrachte Beschlussantrag wurde angenommen.

Gesetzesentwurf für eine Änderung der Wiener Bauordnung

StR. Johann Herzog (FPÖ) erklärte, dass die vorliegenden Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof-Urteile den Ausbau von Dachgeschoßwohnungen regle. Diese schränken die Tätigkeiten von Dachgeschoßausbauten ein, die Novelle zur Bauordnung hingegen gewährleiste, dass die bislang geltenden Ausbauten weiterhin so stattfinden können. Wichtig sei es, Dachgeschoßausbauten außerhalb des Gürtels zu forcieren, um eine soziale Durchmischung zu gewährleisten, zumal die Ausbauten in der Innenstadt eine Zerstörung des Stadtbildes darstellen. Die FPÖ werde der Novelle nicht zustimmen, um damit ein Zeichen zu setzen, dass es nun endlich zu einer umfassenden Reform der Bauordnung komme.

LAbg. DI Sabine Gretner (Grüne) meinte, dass die Novelle der Stadt nicht viel bringen werde, da es nach wie vor Lücken in der Bauordnung gebe. So stelle etwa der § 81 zwar die baubehördliche Praxis sicher, wonach etwa in Einfamilienhaus-Gegenden eine gewisse Bauhöhe vorgesehen sei. Die Praxis zeige jedoch, dass etwa durch das Zusammenlegen von zwei Grundstücken ein extremes Ausnützen einer Baulücke durchaus möglich sei. Dies zeige deutlich, dass trotz Novelle Rechtsunsicherheiten bestehen bleiben, was sicher nicht im Sinne der Novelle sei.

Die Novellierung der Bauordnung stelle immer einen interessanten Tagesordnungspunkt dar, so LAbg. Günter Kenesei (ÖVP). Doch werde er bis Herbst zuwarten, wo es zu einer großen Änderung und Novelle der Bauordnung kommen soll. Bedauerlich finde er, dass der § 69 ausgenutzt werde, ohne dass der Gemeinderat eine Handhabe dagegen hätte. Er appelliere daher an Wohnbaustadtrat Ludwig, diesem Vorgehen einen Riegel vorzuschieben und die dringend notwendige Bauordnung nun wirklich in Angriff zu nehmen.

LAbg. Heinz Vettermann (SPÖ) zeigte sich erfreut, dass mit der Novelle der vorhergehende Zustand des Bauens wiederhergestellt werde und nicht die höchstgerichtlichen Urteile von höherrangiger Bedeutung seien. Nicht zuletzt deshalb sei die Novelle wichtig, um auch innerstädtische Dachausbauten zu gewährleisten und diese nicht einfach auf die "Grüne Wiese" zu stellen.

LAbg. Claudia Smolik (Grüne) sprach sich vehement dafür aus, dass, wenn neue Wohnbauten errichtet werden, Freiräume für Kinder und Jugendliche in ausreichendem Ausmaß vorhanden sein müssten. Es könne nicht sein, dass durch das Ausnutzen gesetzlicher Lücken Kinderspielplätze plötzlich keinen Platz mehr hätten.

Berichterstatter StR. Dr. Michael Ludwig (SPÖ) stellte klar, dass der Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof kritisiert habe, dass es keine eindeutige und einheitliche Auslegung gebe. Aus diesem Grund sei eine Umsetzung der Novelle vor allem im Sinne der Bauträger und MieterInnen von großer Bedeutung. Im Hinblick auf die im Herbst stattfindende Diskussion zur Novelle werde es sicherlich fraktionell wie auf Bezirksebene kontroversielle Ansichten geben. Wichtig sei jedoch, dass aufgrund einer breiten Diskussion ein gutes Ergebnis herauskomme.

Abstimmung: Das Gesetz wurde in 1. und 2. Lesung mehrstimmig angenommen. Der gemeinsame Antrag von SPÖ und ÖVP zum Dachgeschoßausbau in sensiblen Stadtzonen wurde einstimmig zugewiesen, der Antrag der Grünen im Bezug auf Spielplätze wurde ebenfalls einstimmig zugewiesen. (Forts.) ef/rr

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(RK vom 28.06.2007)