Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 22.11.2007:
Bitte beachten Sie, dass die Inhalte (Termine, Kontaktmöglichkeiten,...) möglicherweise nicht mehr aktuell sind.

Frauenberger übt Kritik an Novelle zum Tierschutzgesetz

Wien (RK). Die Wiener Tierschutzstadträtin Sandra Frauenberger übte am Donnerstag Kritik an der bevorstehenden Novellierung des Tierschutzgesetzes. Frauenberger sprach sich dezitiert gegen die Käfighaltung von Kaninchen aus: "Kaninchen waren bisher schon die Stiefkinder im Tierschutzgesetz. Das Verbot der Voll- ...

Wien (RK). Die Wiener Tierschutzstadträtin Sandra Frauenberger übte am Donnerstag Kritik an der bevorstehenden Novellierung des Tierschutzgesetzes. Frauenberger sprach sich dezitiert gegen die Käfighaltung von Kaninchen aus: "Kaninchen waren bisher schon die Stiefkinder im Tierschutzgesetz. Das Verbot der Voll-Drahtgitterbödenkäfige ist zwar zu begrüßen, aber sowohl vom Handel aber auch von der Mehrheit der KonsumentInnen wird zu Recht ein genereller Ausstieg aus der Käfighaltung von Kaninchen gefordert." Nach Ansicht von Frauenberger sollte daher eine Verordnungsermächtigung vorgesehen werden, die es der Bundesministerin ermöglicht, eine tiergerechte Haltung von Mastkaninchen auch mit entsprechenden Rückzugsmöglichkeiten und Beschäftigungsmaterialien festzulegen. Gleichzeitig sollte, so die Tierschutzstadträtin, auch die Haltung von Heimtierkaninchen geregelt werden, für deren Haltung es bisher überhaupt keine Mindestanforderung gibt.

Einer der weiteren Kritikpunkte ist eine Verordnungsermächtigung, dass die an sich schon minimalen Anforderungen für die Nutztierhaltung um bis zu 10% unterschritten werden dürfen. Das sei, so Frauenberger, ein Rückschritt gegenüber der Intention, die mit in Kraft treten des Tierschutzgesetzes verbunden war.

Was das "Qualzuchtverbot" betrifft, unterstrich Frauenberger, dass namhafte ExpertInnen bereits mehrmals darauf hingewiesen haben, dass für einen effektiven Vollzug, der Begriff "stark" in Zusammenhang mit Schmerzen, Leiden und Schäden entfallen sollte, da der Nachweis extrem schwierig ist. Grundsätzlich sollte die derzeit geltende Bestimmung erhalten bleiben, betonte sie. Frauenberger: "Das beispielhafte Aufzählen von Qualzuchtsmerkmalen ist als Neuerung allerdings durchaus zu begrüßen."

Kritisch sieht die Wiener Tierschutzstadträtin aber die nun vorgesehene Übergangsbestimmung, wonach bis 2018 weiterhin mit Tierrassen, bei denen Qualzuchtmerkmale auftreten, gezüchtet werden darf. Das sei jedenfalls ein Rückschritt gegenüber geltenden Bestimmungen, erklärte sie.

Als positiv bewertete Frauenberger abschließend die Regelung, dass z.B. das Verkaufen sowie Feilbieten von Tieren auf öffentlich Plätzen verboten wird und dass die elektronische Kennzeichnung von Hunden umgesetzt werden kann. (Schluss) gph

  • Rückfragehinweis:
    Gabriele Philipp
    Mediensprecherin StR. Sandra Frauenberger
    Tel.: 4000/81 295
    Mobil: 0676/8118 81295
    E-Mail: gabriele.philipp@wien.gv.at

(RK vom 22.11.2007)