Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 22.11.2007:
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Wiener Landtag (3)

Wien (RK). LAbg Johann Herzog (FPÖ) betonte zu dem Tagesordnungspunkt, der auch das Wiener Volksbegehrensgesetz, das Wiener Volksbefragungsgesetz und das Wiener Volksabstimmungsgesetz einschließt, dass die Wiener Freiheitlichen in der Briefwahl eine Gefährdung für die Demokratie und das geheime Wahlrecht sehen. So ...

Wien (RK). LAbg Johann Herzog (FPÖ) betonte zu dem Tagesordnungspunkt, der auch das Wiener Volksbegehrensgesetz, das Wiener Volksbefragungsgesetz und das Wiener Volksabstimmungsgesetz einschließt, dass die Wiener Freiheitlichen in der Briefwahl eine Gefährdung für die Demokratie und das geheime Wahlrecht sehen. So sei nicht ausgeschlossen, dass etwa im Familienkreis Druck ausgeübt werde, wenn es darum gehe, einer bestimmten Partei seine Stimme zu geben. Darüber hinaus biete die Briefwahl eine Reihe weitere Missbrauchsmöglichkeiten. Einem Verwaltungsgerichtshofurteil aus dem Jahre 1985 nach, seien Vorkehrungen zur Geheimhaltung bei der Stimmabgabe zu treffen, was bei der Briefwahl nicht der Fall sei. Alles in allem wäre diese Form der Wahlmöglichkeit eine Stärkung der direkten Demokratie, doch berge sie zu viele Gefahren. Daher könne die FPÖ der Änderung des Wahlrechtes nicht zustimmen.

LAbg Mag. Maria Vassilakou (Grüne) erklärte, dass die geltende Gemeindewahlordnung vor allem der SPÖ zu Gute komme. Grundsätzlich beinhalte das Maßnahmenpaket nicht nur Negatives sondern auch Positives, wie etwa, dass obdachlose Menschen nun leichter registriert werden und daher auch wählen gehen können. Die Grünen sehen die Einführung der Briefwahl ambivalent und werden daher in der heutigen Sitzung nicht einheitlich abstimmen. Im Zusammenhang mit der Wahlbeteiligung erklärte die Sprecherin, dass zu bezweifeln sei, ob die Briefwahl der richtige Weg sei um die Beteiligung zu heben. So wäre ihre Fraktion dafür gewesen, 2-3 Tage vor einer Wahl den Stimmberechtigten die Möglichkeit einzuräumen, ihre Stimme abzugeben. Vassilakou brachte einen Antrag der Grünen gemeinsam mit der ÖVP für eine Reform der Wiener Wahlordnung hin zu einem echten proportionalen Wahlrecht ein.

Die Briefwahl sei nicht nur sinnvoll, so LAbg. Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP) sondern auch in der demokratischen Entwicklung ein Fortschritt. Darüber hinaus werde durch dieses Gesetz die Wahlbeteiligung steigen, zeigte sich der Redner überzeugt. Dass es funktionieren werde zeichne sich ab, da u.a. bei Nationalratswahlen für Menschen, die sich im Ausland aufhalten, die Möglichkeit bestehe, via Brief zu wählen. Zudem zeigen internationale Beispiele wie etwa in Bayern, wo 20 Prozent der Stimmen via Brief abgegeben werden, dass es sehr gut funktioniere. Nicht zuletzt durch die Eidesstaatliche Erklärung, die der Wähler ausfüllt, könne man nicht von einer Aufweichung des geheimen Wahlrechts sprechen. Der Abgeordnete brachte zwei Beschlussanträge ein, einen zur Einführung eines Wahlrechtes für Auslandsösterreicher, sowie einen für ein Wahlrecht für Nebenwohnsitze bei Gemeinderats-, Landtags- und Bezirksvertretungswahlen. Ebenso brachte er einen Abänderungsantrag zum Wiener Volksbegehrengesetz ein.

LAbg Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ) hob hervor, dass das Wahlrecht entgegen anders lautender Aussagen seiner Vorredner verfassungskonform sei. So berge etwa ein unkorrektes Wahlrecht die Gefahr in sich, die Demokratieverdrossenheit zu fördern. Das Wiener Wahlrecht sei nicht nur absolut demokratisch, sondern stehe auf höchstem Niveau, erklärte der Abgeordnete. So gebe es etwa in England, das als Wiege der Demokratie zu bezeichnen sei, ein Mehrheitswahlrecht ebenso wie in Frankreich und dies in zwei höchst entwickelten europäischen Demokratien. Sich dem Thema Briefwahl zu nähern, indem man sagt, der Bundesverfassungsgesetzgeber habe diese vorgegeben, sei zu wenig. Demnach handle es sich um ein Gesamtpaket, in dem viele positive Maßnahmen wie etwa Wählen ab 16 enthalten sei. Bedauerlich sei es, dass man das Zuwandererwahlrecht nicht eingeführt habe, doch wäre dies wichtig gewesen, um Menschen die seit Jahren in Wien leben, das Mitbestimmen bei kommunalen Wahlen zu ermöglichen.

Labg Mag. Alev Korun (Grüne) betonte, dass es unabhängig von der Staatsbürgerschaft wichtig wäre, dass Menschen dort wählen wo sie auch leben. Dies würde umgekehrt auch für Österreicher gelten die im Ausland leben. In diesem Zusammenhang brachte sie einen Beschluss- und Resolutionsantrag für ein Ausländerwahlrecht auf kommunaler Ebene ein. (Forts.) ev/gse

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(RK vom 22.11.2007)