Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 22.11.2007:
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Wiener Landtag (4)

Wien (RK). StRin Sandra Frauenberger (SPÖ) betonte, dass die Stadt Wien sich bei der Änderung der Wiener Gemeindewahlordnung 1996 an die Richtlinien des Bundes gehalten habe. Eine Einbeziehung von Auslandsösterreichern und Personen mit einem Nebenwohnsitz würde zu einem Ungleichgewicht dieser beiden Gruppen führen. ...

Wien (RK). StRin Sandra Frauenberger (SPÖ) betonte, dass die Stadt Wien sich bei der Änderung der Wiener Gemeindewahlordnung 1996 an die Richtlinien des Bundes gehalten habe. Eine Einbeziehung von Auslandsösterreichern und Personen mit einem Nebenwohnsitz würde zu einem Ungleichgewicht dieser beiden Gruppen führen. Die damit verbundene Kontrolle würde zudem zusätzliche Ressourcen hervor rufen. Dass mit diesem Paket das Wählen ab 16 möglich werde, brauche es Aufklärungsarbeit und Unterstützung. Die SPÖ sehe dies jedoch als Erfolg.

Vier der von der Opposition eingebrachten Anträge wurden abgelehnt. Der Antrag der Grünen zum Wahlrecht auch für AusländerInnen wurde mehrheitlich angenommen. Das Gesetz wurde sowohl in erster Lesung als auch in zweiter Lesung mehrstimmig beschlossen.

Wiener Antidiskriminierungsgesetz

GR Johann Herzog (FPÖ) hielt fest, dass seine Partei grundsätzlich dem Anliegen der Gleichbehandlung zustimme. Die Novelle jedoch lehnte er ab, da die FPÖ das zu Grunde liegende Gesetz bereits in erster Stunde abgelehnt hätte. Kritik übte Herzog an der Ausdehnung der Strafbestimmungen, wie etwa bei dienstlicher Verschwiegenheit, Rückhaltung von Daten und Verweigerung von Auskünften. Eine diesbezügliche Novellierung halte er für den ersten Schritt in Richtung eines "Überwachungsstaats".

GR Mag. Alev Korun (Grüne) konzentrierte sich auf den Bereich der rassistischen und geschlechtlichen Diskriminierung. Sie kritisierte in erster Linie den im Gesetz vorkommenden Begriff "Rasse". Sie brachte an dieser Stelle einen Antrag zur eingehenden Beschäftigung mit diesem Wörtern. Sie verlangte, den Begriff mit "ethnische Zugehörigkeit" zu ersetzen.

GR Karin Praniess-Kastner (ÖVP) bedauerte, dass die Novellierung des Antidiskriminierungsgesetzes nicht genutzt wurde, um Menschen mit Behinderungen einzubeziehen. Das Anliegen der ÖVP auch diese Gruppe vor Diskriminierung und Belästigung zu schützen, wurde nicht Berücksichtigt. Diesbezüglich brachte sie einen Abänderungsantrag ein.

GR Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ) wies darauf hin, dass mit dem Gesetz ein umfassender Diskriminierungsschutz geschaffen worden sei. Das Antidiskriminierungsgesetz habe Vorbildcharakter und sei um vieles besser als das oberösterreichische, das seiner Meinung nach nicht so viel Schutz für Betroffene biete. Auch die Arbeiterkammer begrüße die "Innovative Gesetzesnovellierung".

GRin Claudia Smolik (Grüne) stimmte dem Antrag von Praniess- Kastner zu. Menschen mit Behinderungen sollten in das Gesetz aufgenommen werden. Das Wiener Behindertengesetz reiche zum Schutz dieser Gruppe nicht aus. Sie übte jedoch heftige Kritik an der ÖVP und unterstellte dieser, frühere Anträge der Grünen zu kopieren. Sie wies darauf hin, dass es nicht Usus sein sollte, Plagiate von anderen Parteien anzufertigen.

StRin Sandra Frauenberger (SPÖ) unterstrich, dass die Regelung der Beweislast eine schwierige Angelegenheit sei. Die SPÖ habe jedoch eine gute Novellierung gefunden. Die Regelung zum Datenschutz entsprächen allen Vorgaben und würden auch der neugegründeten MA 26 als Interessensvertretung der BürgerInnen gerecht werden. Eine Novellierung des Wiener Behindertengesetzes würde es in naher Zukunft geben, eine entsprechende Kommunikation fände bereits statt.

Zwei der von der Opposition eingebrachten Anträge wurden abgelehnt. Zwei Rot/Grüne Anträge u.a. zur Berücksichtigung transgender Personen wurden mehrheitlich angenommen. Die Novellierung des Wiener Antidiskriminierungsgesetzes wurde sowohl in erster Lesung als auch in zweiter Lesung beschlossen. (Forts.) red/pla

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(RK vom 22.11.2007)