Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 28.03.2008:
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Wiener Landtag (10)

Wien (RK). LAbg. Mag. Sybille Straubinger (SPÖ) kritisierte den Beitrag ihres Vorredners, mehrere geschilderte Beispiele hätten nichts mit dem juristischen Inhalt des Bettelei-Verbotes zu tun. Grundsätzlich sei die Ansicht ihrer Fraktion, dass Kinder die betteln müssten, missbraucht werden. Die Stadt könne da nicht ...

Wien (RK). LAbg. Mag. Sybille Straubinger (SPÖ) kritisierte den Beitrag ihres Vorredners, mehrere geschilderte Beispiele hätten nichts mit dem juristischen Inhalt des Bettelei-Verbotes zu tun. Grundsätzlich sei die Ansicht ihrer Fraktion, dass Kinder die betteln müssten, missbraucht werden. Die Stadt könne da nicht zusehen. Die Gesetzesänderung im Landes-Sicherheitsgesetz sei mit einem dezidiert sozial gehaltenem Maßnahmenpaket gekoppelt. Aufgegriffen Kinder würden sozial betreut und nicht von ihren Eltern getrennt werden. Die Magistratsabteilung 11 würde seit langer Zeit mit diversen Krisenzentren in Rumänien und Bulgarien zusammenarbeiten. Ebenso wurde das Engagement der Wiener Auslandshilfe erwähnt, wofür erst jüngst rund 200.000 Euro für diverse soziale Projekte genehmigt wurden.

LAbg. Susanne Jerusalem (Grüne) erinnerte daran, dass die Novelle bei vielen Sozialarbeitern auf Ablehnung stoße. Die Antwort der SPÖ könne man mit der Strategie "Hilfe durch Strafe" zusammen fassen. Die eigentliche Antwort könne aber nur in verstärkter Sozialarbeit liegen, wofür die Stadt Wien jedoch entsprechende Personalressourcen bereit stellen müsste. Grundsätzlich kritisierte sie die Debatten-Kultur dahin gehend, dass die SPÖ in ungenügender Weise die anderen Fraktionen zu Gesprächen einlade, viel öfter jedoch Gesetze "auf den Tisch klatsche".

In einer abschließenden Bemerkung betonte StR. Sandra Frauenberger (SPÖ), dass die Thematik des Bettelverbotes mit Kindern umfassend beleuchtet wurde und dabei klar zu Tage getreten sei, dass dieses Thema betroffen mache. Faktum sei jedoch, dass in Wien an vielen Plätzen Erwachsene mit eigenen oder fremden Kindern betteln würden, nur um mittels des sich einstellenden Mitleideffekts zu höheren Bettelerlösen zu gelangen. Diese Strategie wurde auch von aufgegriffenen Bettlern bestätigt. Das novellierte Landes-Sicherheitsgesetz sei in Absprache mit vielen Stellen, darunter auch einigen osteuropäischen Botschaften vorbereitet worden. Besonders unterstrich sie das damit einhergehende soziale Maßnahmenpaket zu Gunsten von aufgegriffenen bettelnden Kindern.

Abstimmung: Die Novelle des Landes-Sicherheitsgesetzes wurde in erster und zweiter Lesung angenommen. Der Antrag der ÖVP für ein generelles Bettelverbot wie auch der Antrag der Grünen mit Fokus auf Betteln mit Kindern wurde abgelehnt.

Rechtsbereinigungsgesetz-Novelle 2008

Den Entwurf des Rechtsbereinigungsgesetzes nahm StR. Dr. Monika Vana (Grüne) zum Anlass, die Idee des "Papamonats" mittels eines Zuweisungsantrages einzufordern. Es habe in der Vergangenheit bereits mehrere Versuche von ihrer, aber auch im Jahre 2005 von allen Fraktionen gegeben, dies auf Bundesebene umzusetzen. Laut Vana würde derzeit die Väterkarenz nur von 3 Prozent der Männer in der Privatwirtschaft, von einem Prozent der Männer im öffentlichen Dienst angenommen. Der "Papamonat" sei ein Schritt in Richtung Geschlechtergerechtigkeit.

LAbg. Dr. Wolfgang Aigner (ÖVP) begrüßte die Novelle und kündigte seine Zustimmung an. Er regte jedoch dazu an, die Erläuternden Bemerkungen juristisch noch einmal durchzugehen, da Rechtslaien nach Studium der Bemerkungen noch immer nicht wüssten, welche Gesetze nun in Kraft und welche nicht in Kraft seien. Zum Vorschlag des "Papamonats", der im Antrag der Grünen auf den Bereich des öffentlichen Dienstes der Stadt Wien beschränkt sei, meinte er, dass für seine Fraktion alle Väter gleich zu behandeln seien. An sich sei die Idee zu begrüßen, jedoch müsse eine österreichweite Lösung angestrebt werden. Er erinnerte in diesem Zusammenhang an die Einführung des Kinderbetreuungsgeldes auf Bundesebene durch seine Fraktion, welche heute nach einer Zeit der Kritik durchwegs positiv angenommen worden sei.

LAbg. Martina Ludwig-Faymann (SPÖ) betonte, dass der "Papamonat" anderswo bereits existiere. Die Zuweisung des Antrages sei zu begrüßen, da der Erfahrungsaustausch noch voran getrieben werden könne. Auch sie betonte, dass dieser Monat für Väter eine sinnvolle Initiative sei und ein weiterer Schritt hin zur Geschlechtergerechtigkeit. Ebenso erinnerte sie daran, dass Wien in mancherlei Hinsicht eine Vorreiterrolle eingenommen habe. Hinsichtlich der Bemerkungen ihres Vorredners zur Gesetzes- Klarheit betonte sie, dass Dank guter juristischer Arbeit der Gesetzesbestand des Landes Wien eindeutig definiert sei.

LAbg. Ingrid Puller (Grüne) brachte den von StR. Vana angekündigten Zuweisungsantrag zum "Papamonat" mit Fortzahlung der Bezüge im öffentlichen Dienst ein. Darüber hinaus betonte sie, dass es noch vieler weiterer sozial- und arbeitsrechtlicher Maßnahmen bedürfe, um eine Geschlechtergerechtigkeit zu erreichen.

Auch StR. Sandra Frauenberger (SPÖ) betonte in ihrem Resümee die hohe Qualität der Juristen im Verwaltungsbereich. Die Idee des "Papamonats" wurde von ihr begrüßt, da dieses Vorhaben u.a. auch eine Umverteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit zwischen Mann und Frau mit sich ziehen würde.

Die Gesetzesnovelle wurde in erster und zweiter Lesung angenommen, der Antrag der Grünen zugewiesen. (Forts.) hch/gse

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(RK vom 28.03.2008)