Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 16.09.2008:
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Wiener PatientInnenanwalt zur Wahl von PatientInnenvertreterInnen

Wien (RK). Zu dem vor einigen Tagen in der Tageszeitung "Die Presse" aufgeschienenen Vorschlag, PatientInnenvertreterInnen, also PatientInnenanwältInnen zu wählen, äußert sich der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwalt Konrad Brustbauer skeptisch. "Ich kann mir eine solche Wahl in der praktischen ...

Wien (RK). Zu dem vor einigen Tagen in der Tageszeitung "Die Presse" aufgeschienenen Vorschlag, PatientInnenvertreterInnen, also PatientInnenanwältInnen zu wählen, äußert sich der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwalt Konrad Brustbauer skeptisch. "Ich kann mir eine solche Wahl in der praktischen Abwicklung nur sehr schwer vorstellen, es sei denn mit riesigem Bürokratieaufwand", zweifelt Brustbauer an der Sinnhaftigkeit. Wer gehört zum Kreis der Wahlberechtigten? Nur Menschen, die schon krank oder pflegebedürftig und damit schon PatientInnen sind? Oder doch alle Krankenversicherten und BezieherInnen von Krankenhilfe nach sozialrechtlichen Bestimmungen? Eine Briefwahl mit hunderttausenden Wahlberechtigten in jedem Bundesland? Eine Abstimmung im Spital oder in der Arztordination? - Fragen über Fragen...

Demokratische Legitimation ist gegeben

"Ich will nicht missverstanden werden und stelle daher klar, dass die demokratische Legitimation der staatlichen Organe und Einrichtungen wichtig ist. Demokratische Legitimation heißt aber in einer repräsentativen Demokratie nicht, dass man ausschließlich durch direkte Wahl legitimiert wird", erklärt Brustbauer. Unsere Verfassung sieht gewählte und ernannte Organe vor. In aller Regel werden ernannte Organe ihrerseits durch ein gewähltes Organ bestellt. Im Falle des Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltes erfolgt die Bestellung nach öffentlicher Ausschreibung durch die Landesregierung, die zugleich Stadtsenat ist. Dessen Mitglieder sind vom Gemeinderat gewählt. Die Gemeinderatsmitglieder wiederum sind direkt vom Volk durch Wahl legitimiert. Die Kette der demokratischen Legitimation ist somit für die Pflege- und PatientInnenanwaltschaft gegeben.

Anders als etwa die Volksanwaltschaft - die VolksanwältInnen werden auf Vorschlag vom Nationalrat gewählt - ist die Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft nicht der Gesetzgebung zugeordnet, sondern nimmt gegenüber der Verwaltung im Einzelfall, aber auch in genereller Hinsicht, die Interessen der Pflegebedürftigen und der PatientInnen wahr, prüft, ob Missstände oder Unzulänglichkeiten im Gesundheits- und Pflegewesen vorliegen oder Verbesserungen möglich sind und erstattet der Landesregierung alljährlich einen Bericht, die diesen wiederum dem Landtag übermittelt. "Damit die Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft ihre Tätigkeit frei von Eingriffen der Politik entfalten kann, ist sie durch ausdrückliche verfassungsrechtliche Anordnung unabhängig und weisungsfrei gestellt. Das sind gute Voraussetzungen, um die PatientInneninteressen unbeeinflusst an die zuständigen EntscheidungsträgerInnen weiter zu transportieren", schließt Brustbauer.

Die Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft ist werktags, Mo-Fr. von 8-16 Uhr, und nach Vereinbarung für alle PatientInnenanliegen (Gesundheit einschließlich Psychiatrie, Pflege in Heimen oder zu Hause) unter der Wiener Tel. Nr. 5871204 in Wien 4., Schönbrunnerstraße 7/C/1. Stock, erreichbar. (Schluss) neu

  • Rückfragehinweis für Medien:
    Gerhard Neustifter
    Leiter der Stabsstelle Administration, Presse
    Wiener Pflege-, Patientinnen-
    und Patientenanwaltschaft
    Tel.: 5871204/82991
    Mobil: 0676/811882991
    E-Mail: gerhard.neustifter@wien.gv.at
    www.patientenanwalt.wien.at/

(RK vom 16.09.2008)