Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 23.10.2008:
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Wehsely: Obduktionseinheit Simmering ab 3.11. betriebsbereit

Wehsely: Obduktionseinheit Simmering ab 3.11. betriebsbereit

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Wien (RK). "Es muss wieder ein funktionsfähiges Gerichtsmedizinisches Institut an der Medizin Universität Wien geben, an dem auch wieder obduziert werden kann", betonte Gesundheits- und Sozialstadträtin Mag.a Sonja Wehsely am Donnerstag gegenüber der rathaus korrespondenz. "Klar ist, dass Wien keine Zuständigkeit für ...

Wien (RK). "Es muss wieder ein funktionsfähiges Gerichtsmedizinisches Institut an der Medizin Universität Wien geben, an dem auch wieder obduziert werden kann", betonte Gesundheits- und Sozialstadträtin Mag.a Sonja Wehsely am Donnerstag gegenüber der rathaus korrespondenz. "Klar ist, dass Wien keine Zuständigkeit für die Medizinuniversität hat, ebenso wenig für Polizei und Justiz. Die diesbezügliche Kompetenz liegt bekanntermaßen beim Innenministerium, dem Justizministerium und selbstverständlich auch beim Wissenschaftsminister. Die verfassungsgemäße Zuständigkeitsaufteilung zwischen Bund und Ländern lässt sich nicht ohne Weiteres ignorieren", unterstrich Wehsely. Die Länder sind für die Durchführung gesundheitsbehördlicher Aufgaben zuständig. Zu diesem Zweck werden in Wien u.a. jährlich rund 6.900 Totenbeschauen von sachkundigen ÄrztInnen durchgeführt.****

Für den Zusammenbruch der Obduktionsarbeit im Institut in der Sensengasse ist vor allem verantwortlich, dass dieses Institut über Jahre keinen Vorstand und kein vernünftiges Management hatte. Das hat dem Institut sehr geschadet. Mehr noch als die rund 16 Millionen Euro, die bereits unter Wissenschaftsministerin Gehrer budgetiert waren und nicht in die Sanierung des Instituts in der Sensengasse geflossen sind, sondern anderweitig verwendet wurden.

"Die Wienerinnen und Wiener können nicht so lange warten, bis sich der Bund wieder mit einer neuen Gerichtsmedizin um ihre Sicherheit kümmert. Nach der Sperre des desolaten Gerichtsmedizinischen Institutes war die Stadt daher gezwungen, den Obduktionsbetrieb in vier Spitälern des Krankenanstaltenverbundes zu ermöglichen, sowohl für gesundheitsbehördliche als auch für gerichtsmedizinische Obduktionen. Die Obduktionseinheit Simmering am Zentralfriedhof wird als Übergangslösung dabei auftretende Belastungsspitzen abdecken", betonte Wehsely. Die Obduktionseinheit Simmering ist ab 3. November betriebsbereit.

Obduktionseinheit Simmering

"Die Obduktionseinheit Simmering entlastet die Pathologien in den Spitälern der Stadt Wien", so Landessanitätsdirektorin Dr.in Karin Spacek, Leiterin der MA 15-Gesundheitsdienst der Stadt Wien. Diese Obduktionseinheit bietet darüber hinaus bessere Möglichkeiten, Leichen mit Verwesungszeichen zu obduzieren. Die Obduktionseinheit Simmering bietet einen klimatisierten Obduktionsraum, Kühlräume mit einer Kapazität von bis zu 30 Leichen sowie Sanitärräumlichkeiten.

Zwtl: Medizinischer Fortschritt reduziert international und österreichweit die Zahl der Obduktionen

Die Gesetze, die zu hohen Obduktionszahlen führten, stammen aus dem 19. Jahrhundert, als die Gesundheit der Menschen stark durch hygienische Missstände und Epidemien bedroht war. Die Menschen in Österreich und Wien sind heutzutage ihr Leben lang bestens medizinisch versorgt und haben nachvollziehbare Krankengeschichten. Daher sind auch jene Todesursachen, für die die Gesundheitsbehörde zuständig ist, in den allermeisten Fällen klar.

Diese Entwicklung spiegelt sich auch in den Obduktionszahlen in den anderen Bundesländern wider. In Niederösterreich sind in den Jahren 2006 und 2007 21 bzw. 20 gesundheitsbehördliche Obduktionen durchgeführt worden, im Burgenland waren es 31 bzw. 36. Zum Vergleich: In Wien hat es von Jänner bis September 2008 74 gesundheitsbehördliche Obduktionen gegeben, 92 gerichtsmedizinische, das Gros der Obduktionen entfällt auf die normalen Spitalspathologien mit insgesamt 1.986.

In Österreich sind 2007 rund 75.000 Menschen verstorben, davon wurden 15.000 obduziert. 81 Prozent der Obduktionen fallen auf den klinischen Bereich, zwölf Prozent auf den gesundheitsbehördlichen und sieben Prozent auf den gerichtsmedizinischen.

rk-Fotoservice: www.wien.gv.at/

(Schluss) baj

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(RK vom 23.10.2008)