Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 26.11.2008:
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Ludwig: Höhere Förderungen für Einfamilien- und Kleingartenhäuser

Wien (RK). Die mit Beschluss des Gemeinderatsausschusses Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung bis zum 31. Dezember 2008 genehmigten Ökoförderungs-Aktionen werden verlängert. Im Zuge dessen werden nicht nur die Fördermittel erhöht, sondern auch die zulässigen Grenzwerte strenger gestaltet und an die 15a B-VG- ...

Wien (RK). Die mit Beschluss des Gemeinderatsausschusses Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung bis zum 31. Dezember 2008 genehmigten Ökoförderungs-Aktionen werden verlängert. Im Zuge dessen werden nicht nur die Fördermittel erhöht, sondern auch die zulässigen Grenzwerte strenger gestaltet und an die 15a B-VG- Vereinbarung zwischen Bund und Ländern angepasst.

"Die Stadt Wien setzt damit auch für Häuslbauer gesteigerte Anreize, klimafreundlich zu bauen und - auch nachträglich - effiziente Energieversorgungssysteme einzurichten. Die Mittel werden um rund 1 Mio. Euro erhöht - ab 2009 stellt die Stadt Wien rund 4 Mio. Euro jährlich für die Ökoförderungen bereit. Davon profitieren nicht nur Eigenheimbesitzer, sondern auch die Wirtschaft - vor allem jene Betriebe, die umweltfreundliche Heizsysteme vertreiben", betonte am Mittwoch Wohnbaustadtrat Dr. Michael Ludwig.****

Für die Errichtung von Niedrigenergiehäusern mit verbessertem Wärmeschutz, Passivhäusern, Biomasseanlagen, Wärmepumpen und Mini- Blockkraftheizwerken (neu) stehen ab 1.1.2009 höhere Förderungen zur Verfügung. "Ab 2009 werden wir Häuslbauern, die Energie sparen und Umwelt und Klima schonen wollen, noch stärker unter die Arme greifen. Die Statistik zeigt, dass sich durch die vom Land Wien bisher gesetzten Förderungsanreize immer mehr Wienerinnen und Wiener, die ein Einfamilien-, Zweifamilien- oder Kleingartenwohnhaus errichten wollen, für ein optimal wärmegedämmtes Gebäude und für innovative klimaschonende Heizungssysteme entscheiden. Diesen positiven Trend wollen wir weiter forcieren", so Ludwig. An die höheren Förderanreize sind strengere zulässige Grenzwerte gekoppelt. Neben der Förderschiene für Mini-Blockkraftheizwerke stellt auch die verbindliche Kombination von Biomasseheizungen und Wärmepumpen mit Solarenergie eine Neuerung dar. "Neben der ständigen Verbesserung des Klimaschutzes im Wohnbau gilt es, durch die Förderungen besonders jene Wienerinnen und Wiener zu entlasten, die über ein mittleres oder geringeres Einkommen verfügen", unterstrich Ludwig.

Die Neuerungen im Überblick

Erhöhte Fördersätze für Niedrigenergie- und Passivhäuser: Bei der Förderung für Niedrigenergiehäuser mit verbessertem Wärmeschutz mit oder ohne Lüftungsanlage und bei der Passivhaus- Förderung werden die Förderungssätze erhöht und die zulässigen Grenzwerte für die Heizwärmebedarfsrechnung verschärft. Niedrigenergiehäuser mit einer Be- und Entlüftungsanlage können einen einmaligen nichtrückzahlbaren Zuschuss bis zu 11.000 Euro, Passivhäuser sogar bis zu 14.000 Euro erhalten.

  • Erhöhte Fördersätze für Biomasseheizungen:

Die Bemessungsobergrenze der Förderhöhe wird von 14.000 Euro auf 15.000 Euro erhöht. Weiters werden die Emissionsgrenzwerte an den Stand der Technik angepasst. Bei Kombination mit einer Solaranlage gibt es zusätzlich 1.000 Euro Förderung.

  • Erhöhte Fördersätze für besonders klimafreundliche Wärmepumpen:

Für Wasser/Wasser-Wärmepumpen wird die Förderung von 4.500 Euro auf 7.000 Euro und bei Luft/Wasser-Wärmepumpe für Brauchwassererwärmung von 1.600 Euro auf 2.500 Euro angehoben. Bei Kombination mit einer Solaranlage werden zusätzliche 1.000 Euro an Fördermitteln ausgeschüttet.

  • Neue Förderschiene für Mini-Blockkraftheizwerke
    (Eigenstromerzeugung mit Abwärmenutzung):

Mini-Blockkraftheizwerke für Heizung, Warmwasseraufbereitung sowie Stromerzeugung für die Heizung und die Warmwasseraufbereitung sowie die Stromerzeugung mit den Brennstoffen Erdgas oder Biomasse werden in Höhe von 8.000 Euro gefördert.

  • Haustechnik:

Die Heizungssysteme sind künftig immer mit thermischen Solaranlagen zu kombinieren, außer es ist lagebedingt nicht möglich oder wirtschaftlich, wegen einer zu geringen Sonneneinstrahlung, nicht zumutbar. Daher sehen die neuen Biomasse- und Wärmepumpenförderungen auch zwingend die Solareinrichtung vor.

  • Einkommensgrenzen für den Eigenheim- und
    Kleingartenwohnhausbereich:

Gefördert werden natürliche Personen, deren jährliches Netto- Jahreseinkommen (Familieneinkommen) bei einem

  • Einpersonenhaushalt 45.000 Euro
  • bei einem 2-Personenhaushalt 65.000 Euro
  • bei einem 3-Personenhaushalt 75.000 Euro und
  • bei einem 4- und Mehrpersonenhaushalt 85.000 Euro
    nicht überschreitet.

Mit Ausnahme bei der Biomasse-, Wärmepumpen- und Solarförderung werden keine Zweitwohnsitze gefördert - auch keine Wohnhäuser mit mehr als 150 m² Wohnnutzfläche.

Trend klimafreundliches Bauen und Wohnen

Immer mehr Wiener Häuslbauer entscheiden sich für ein energieeffizientes Eigenheim und moderne klimaschonende Heizungssysteme. Im Jahr 2007 wurde die Errichtung von 145 Niedrigenergie- oder Passivhäusern mit einem Gesamtförderbetragbetrag von ca. 1,1 Mio. Euro unterstützt. 2008 werden es voraussichtlich 200 Häuser (davon 13 Passivhäuser) mit einem Gesamtfördervolumen von ca. 1,5 Mio. Euro sein. Auch der Einsatz von Wärmepumpensystemen hat sich sehr positiv entwickelt: 2007 konnten 152 Förderungsbewilligungen mit ca. 820.000 Euro Förderungsvolumen verzeichnet werden, 2008 waren es bis Anfang November bereits rund 180 Förderungsbewilligungen mit ca. 925.000 Euro Förderungsvolumen.

Wohnbaustadtrat Michael Ludwig: "2008 schüttet die Stadt Wien rund 2,8 Mio. Euro an Ökoförderungsmitteln aus. Durch die erhöhten Anreize bei den Ökoförderungen 'neu' rechnen wir ab 2009 mit einem weiteren, deutlichen Aufwärtstrend, für den wir jährlich 4 Mio. Euro Förderungsbudget bereitstellen. Wir entlasten - durch geringere Energiekosten - nachhaltig die Besitzerinnen und Besitzer von Eigenheimen, kurbeln die Wirtschaft an und forcieren den Klimaschutz."

Gültigkeit der Ökoförderungen "neu"

Die Verlängerung der Ökoförderungen soll am 1. Dezember 2008 im gemeinderätlichen Ausschuss für Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung beschlossen werden.

Folgende Befristungen der Ökoförderungen sind, in Abhängigkeit der Notwendigkeit, technische Erneuerungen einfließen zu lassen, vorgesehen:

Die Aktionen für einen verbesserten Wärmeschutz (Niedrigenergiehaus mit verbessertem Wärmeschutz, Niedrigenergiehaus Plus, Passivhaus) sollen von 1.1.2009 bis 31.12.2010, die Aktionen für den Einbau klimarelevanter Systeme (Biomasse, Wärmepumpe und Mini-Blockkraftheizwerk) von 1.1.2009 bis 31.12.2012 gelten.

Einreichstelle für Ökoförderungen

  • Einreichstelle für alle Ökoförderungen (außer für
    Biomasseheizungen):
    MA 50, Gruppe Neubauförderung
    Tel.: 4000-74843 bis 74852
    Gruppe Wohnungsverbesserung
    Tel.: 4000-74860, 74870
    Muthgasse 62, 1194 Wien
  • Technische Informationen und Einreichstelle für
    Biomasseheizungen:
    MA 25, Gruppe Ökoförderungen
    Tel.: 4000-25221, 25223 bis 25228
    Muthgasse 62, 1194 Wien

(Schluss) da

Rückfragehinweis für Medien:

(RK vom 26.11.2008)