Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 02.11.2009:
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Ludwig: Wien weitet Förderungen für Sicherheitstüren aus

Ludwig: Wien weitet Förderungen für Sicherheitstüren aus

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Wien (RK). Ab sofort gilt die neue Sonderförderung der Stadt Wien für den Einbau von Sicherheitstüren. Die entsprechende Beschlussfassung ist vergangenen Freitag im Wiener Gemeinderat erfolgt. Förderungsberechtigt sind EigentümerInnen, MieterInnen und Nutzungsberechtigte von Wohnungen, Eigenheimen und ...

Wien (RK). Ab sofort gilt die neue Sonderförderung der Stadt Wien für den Einbau von Sicherheitstüren. Die entsprechende Beschlussfassung ist vergangenen Freitag im Wiener Gemeinderat erfolgt. Förderungsberechtigt sind EigentümerInnen, MieterInnen und Nutzungsberechtigte von Wohnungen, Eigenheimen und Kleingartenwohnhäusern, welche dem persönlichen dringenden Wohnbedürfnis dienen (also alle Wohnflächen, die als Hauptwohnsitz dienen). Gefördert wird der Einbau von Türen ab mindestens Widerstandsklasse 3 in der Höhe von 20 Prozent der Kosten, bzw. max. 400 Euro bei einfachen Türen und max. 800 Euro bei Doppelflügeltüren, in Form eines nichtrückzahlbaren Betrages. "Wir leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit der Bewohnerinnen und Bewohner und setzen einen weiteren wichtigen Schritt zur gezielten Prävention von Einbruchsdelikten", betonte Wohnbaustadtrat Vizebürgermeister Dr. Michael Ludwig am Montag.****

Seit 2005 hat die Stadt bereits den Einbau von rund 14.000 Sicherheitstüren im Rahmen einer zeitlich unbegrenzten Förderung unterstützt. Diese Förderung soll in erster Linie WienerInnen, die über ein geringeres Einkommen verfügen, zugute kommen. Die im Rahmen der gültigen Sanierungsförderungen gewährten "Zuschüsse" werden für den Einbau von Sicherheitstüren in Miet-, Genossenschafts- oder Eigentumswohnungen, deren Baujahr mindestens 20 Jahre zurückliegt und deren Wohnflächen zwischen 22 m² und 150 m² betragen, gewährt. Auf Initiative von Ludwig startet nun eine erweiterte Förderaktion für den nachträglichen Einbau von Sicherheitstüren auch in Eigenheimen und Kleingartenwohnhäusern unabhängig vom Errichtungszeitpunkt des Gebäudes.

"Neben dem Ausbau und der Stärkung der bestehenden Sicherheitskräfte, allem voran die dringend notwendige personelle Aufstockung der Wiener Polizei, gilt es, angesichts der zuletzt steigenden Anzahl von Wohnungseinbrüchen, nachhaltige Präventivmaßnahmen zu setzen", unterstrich Ludwig. "Wir weiten deshalb im Sinne der Wiener Bevölkerung und deren Sicherheit unsere Förderangebote massiv aus. Im Rahmen der neuen Sonderaktion stellt die Stadt Wien bis vorerst 31. Dezember 2010 Zusatzmittel von vier Millionen Euro zur Verfügung."

Die wichtigsten Infos und Voraussetzungen

  • Gefördert wird der nachträgliche Einbau von einbruchshemmenden
    Türen in Wien - unabhängig vom Zeitpunkt der Baubewilligung und
    der Größe der Wohnnutzfläche - mit der Mindest-Widerstandsklasse
    3. Die Türen müssen nach Ö-Norm B 5338 geprüft und
    gekennzeichnet sein.
  • Die Förderung besteht in einem einmaligen nichtrückzahlbaren
    Betrag im Ausmaß von 20 Prozent der Kosten, jedoch max. 400 Euro
    (je Türflügel).
  • Förderungsberechtigt sind EigentümerInnen, MieterInnen und
    Nutzungsberechtigte einer Wohnung, eines Eigenheims oder eines
    Kleingartenwohnhauses, die/das dem persönlichen dringenden
    Wohnbedürfnis dient, d.h. nicht gefördert werden Zweitwohnsitze.

Die Einreichung bei der MA 50 - Wohnungsverbesserung erfolgt mit dem entsprechenden Antragsformular und der Firmenrechnung (samt Montagekosten) sowie gegebenenfalls der Einverständniserklärung des Vermieters und einer Kopie des Zertifikates, welches die ÖNORM-Prüfung nachweist. Es können nur Rechnungen anerkannt werden, welche ab 30. Oktober 2009 ausgestellt werden; innerhalb von sechs Monaten ab Ausstellungsdatum kann die Förderung bei der MA 50 beantragt werden.

  • Diese Sonderförderung ist vorerst bis 31.12.2010 befristet
  • Informationen und Förderstelle für den Einbau von
    Sicherheitstüren:
    MA 50 - Wohnungsverbesserung
    1190 Wien, Muthgasse 62
    Beratungszimmer der MA 25/MA 50, 1. Stock, Zi. C 1.09
    Mo. - Fr 8.00 - 13.00 Uhr
    Tel.: 01/4000-74860
    E-Mail: wv@ma50.wien.gv.at
  • Weitere Auskünfte und Beratung:
    Kriminalpolizeiliche Beratung Wien
    Andreasgasse 4, 1070 Wien (Schauraum)
    Mo - Fr 9.00 bis 16.00 Uhr
    Tel.: 01-31310-44927

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(Schluss) csi

Rückfragehinweis für Medien:

(RK vom 02.11.2009)