Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 21.01.2010:
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MA 48 im Dauereinsatz für sichere Straßen

Wien (RK). Ein Tief aus dem Osten beschert Wien derzeit dichtes Schneetreiben. In den Außenbezirken Wiens wird bis zu Mittag mit knapp über 10 cm Neuschnee gerechnet, in der Innenstadt mit 2-5 cm Schnee. Bis zum Abend wird der Niederschlag voraussichtlich ausklingen. Für die MA 48 bedeutet dies jedenfalls einen ...

Wien (RK). Ein Tief aus dem Osten beschert Wien derzeit dichtes Schneetreiben. In den Außenbezirken Wiens wird bis zu Mittag mit knapp über 10 cm Neuschnee gerechnet, in der Innenstadt mit 2-5 cm Schnee. Bis zum Abend wird der Niederschlag voraussichtlich ausklingen.

Für die MA 48 bedeutet dies jedenfalls einen Volleinsatz des Winterdienstes: In Summe stehen somit 380 Fahrzeuge und 1.400 MitarbeiterInnen zur Verfügung. Die MA 48 selbst ist seit 6 Uhr in der Früh im Dauereinsatz, die 134 privaten Räumfahrzeuge seit 7 Uhr. Der MA 48 stehen insgesamt 15 Winterdienstlagerplätze rund um die Uhr zur Verfügung, welche 15.000 Tonnen Salz und 10.000 Tonnen Streusplitt für den Einsatz auf Lager haben.

Die Stadt-Autobahnen, wie etwa die Südost-Tangente, sowie Privatstraßen werden nicht von der MA 48 betreut. Im Haltestellenbereich von öffentlichen Verkehrsmitteln sind die jeweiligen Betreiber (Wiener Linien) und die AnrainerInnen zuständig.

Für die Gehsteige sind die jeweiligen Liegenschaftseigentümer und Hausbesitzer verantwortlich, sie haben entweder selbst oder über beauftrage Firmen für die Räumung und Streuung zu sorgen.

Bei der Betreuung der Gehsteige ist die Winterdienstverordnung 2003 zu beachten. Streusalz ist auf Gehsteigen nur bis zu einem Abstand von 10 m bis zu einer Grünfläche (unversiegelter Boden) zulässig. Im Bereich von Grünflächen darf Kaliumkarbonat eingesetzt werden, Streusplitt und geblähte Tone dürfen im Bereich der Grünflächen ebenfalls zum Einsatz gelangen. Verboten ist generell der Einsatz von stickstoffhältigen Mitteln sowie Asche und Schlacke. Beim Splitt ist darauf zu achten, dass Quarzsplitt, Quarzsand und Betonrecyclingsplitt verboten sind.

Auskünfte am Schneetelefon der MA 48 unter 546 48. (Schluss)

Rückfragehinweis für Medien:

(RK vom 21.01.2010)